Hallo zusammen,
kann mir jemand diesen Absatz etwas erläutern?
Zitat(1) Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert. Dies gilt nicht, wenn der Mieter gekündigt hat.
Was bedeutet "Billigkeit einer Schadloshaltung"?
Und was heißt "weiterer Schaden"?
Wieviel Schäden gibt es denn, wenn die Mietsache nicht zurückgegeben wird?