Beiträge von MenschGuenther

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand diesen Absatz etwas erläutern?

    Zitat

    (1) Gibt der Mieter den gemieteten Wohnraum nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter einen weiteren Schaden im Sinne des § 546a Abs. 2 nur geltend machen, wenn die Rückgabe infolge von Umständen unterblieben ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Schaden ist nur insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit eine Schadloshaltung erfordert. Dies gilt nicht, wenn der Mieter gekündigt hat.

    Was bedeutet "Billigkeit einer Schadloshaltung"?
    Und was heißt "weiterer Schaden"?
    Wieviel Schäden gibt es denn, wenn die Mietsache nicht zurückgegeben wird?

    Danke für eure Antworten.

    Ich muss bei meinen Vermieter(n) leider davon ausgehen, dass sie mir maximalen Schaden zufügen wollen.
    Es ist eben nicht immer alles Friede, Freunde, Eierkuchen.

    Ich bin aus der Wohnung schon ausgezogen und bei der Übergabe meinte der neue Vermieter: "Nö, ich habe deine Kaution nicht. Als ich das Haus gekauft habe, habe ich kein Kautionskonto bekommen. Ich bin auch nicht dafür Verantwortlich dir die Kaution zu zahlen. Ich habe sie schließlich auch nicht bekommen".

    Wie wir wissen, ist diese Aussage falsch.

    Ich möchte einfach vermeiden, wie Leipziger82 schon richtig gesagt hat, auch der alte Vermieter nicht mehr "haftbar" ist, weil ich etwas unterschrieben habe und ich dann keinen einzigen Cent sehen.

    Da wäre mir lieber, ich erhalte die Kaution zurück und zahle sie (mit entsprechenden Beleg) an den neuen Vermieter.

    Das "Dann fragen Sie gefälligst bei den Leuten nach.." hätte ich schon lange gemacht, wenn ich nicht wüsste, dass alle anderen Mieter mit unserem Vermieter nur über Anwälte kommunizieren.

    Ich hätte nicht gedacht, dass es da so viele Möglichkeiten gibt.
    Dachte es gibt für so nen Brief klare Regelungen:

    Unterschreiben -> Man tritt seine Rechte vom alten Eigentümer ab und hofft, dass man die Kaution vom neuen Eigentümer irgendwann wiedersieht.
    Nicht unterschreiben -> Man bekommt seine Kaution wieder und überweist sie einfach an den neuen Eigentümer.

    Hallo Forum,

    als Mieter eines Mehrfamilienhauses gab es 2014 einen Eigentümerwechsel.
    Nun hatte ich einen Brief im Kasten, bei dem meine Einwilligung zur Übertragung der Mietkaution verlangt wurde.

    Was passiert, wenn ich dieser Übertragung nicht zustimme?
    Muss mir der alte Vermieter die Kaution auszahlen und der neue Vermieter eine Kautionszahlung vereinbaren?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    ps: Es geht ein bisschen darum, dass, wenn ich zustimme, ich das Geld vom neuen Vermieter nicht wiedersehen werde (die Gründe dafür seien erst einmal dahingestellt)

    hehe, danke euch noch mal.

    Jetzt habe selbst ich es verstanden :)
    Ich glaube die fehlende HKA liegt vielleicht auch bissel an der ISTA?
    Auf meinem Zettel steht ein Abrechnungsdatum von Mai 2013 für Abrechnungszeitraum 01.2011-12.2011

    Aber ist ja auch Wurst. Werde nun noch ein paar Kostenstellen der NKA anzweifeln (zb. gibt es für die Hausmeisterkosten keinen einzigen Beleg) und dann hoffe ich da meine Differenz zu bekommen.

    Gruß
    MG

    Hey Alex,

    leider habe ich es noch nicht ganz verstanden.
    Was meinst du mit alle Kosten und alle Vorauszahlungen?

    Fakt ist:
    Mein Vermieter hat mir am 27.12.2012 die Betriebskostenabrechnung für 2011 in den Briefkasten geschmissen.
    In dieser gab es eine kleine Übersicht mit allen angefallenen Kosten und dass ich ~ 300€ nachzuzahlen hätte.

    Ebenfalls eine Frist die 300€ bis zum 31.01.2013 auf das Mietkonto einzuzahlen.

    Im Januar habe ich jedoch nicht gezahlt sondern einen Brief geschickt und um Einsicht gebeten.
    Daraufhin kam vom Vermieter nichts mehr.
    Weder hat er mich gemahnt, dass ich die 300€ nicht gezahlt hätte, noch hat er mir einen Termin für die Einsicht genannt.
    Es war einfach Funkstille. (Ich habe in dieser Zeit auch nie die Heizkostenabrechnung bekommen)

    Im März diesen Jahres habe ICH dann den Vermieter noch einmal bezüglich der Heizkostenabrechnung angeschrieben.
    Diese hat er mir geschickt.
    Die Heizkostenabrechnung ergab ein Guthaben von ~500€ welches ich natürlich überwiesen haben wollte.
    Und erst auf dieses Schreiben hat er gesagt: "Ja ist ok, die 500€ bekommst du. Allerdings hast du damals die 300€ BetrKosten nicht gezahlt ich zieh die deshalb davon ab und du bekommst nur 200€ von mir".

    Und jetzt will ich wissen, ob er das darf :)

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ok, dann vielleicht noch ein paar Informationen.

    Für 2011 habe ich meine Betriebskostenabrechnung OHNE die Heizkostenabrechnung bekommen.
    In dem Anschreiben stand zwar drinne "bla bla, stellen wir ihnen gesondert zu", es ist bei mir aber nie etwas angekommen.

    Für 2012 habe ich tatsächlich zuerst eine Betriebskostenabrechnung und paar Wochen später eine Heizkostenabrechnung bekommen.

    Jetzt, wo das ganze Zeug wieder auf dem Tisch ist hatte ich für die Betriebskostenabrechnung 2011 letzte Woche eine Einsicht bekommen.
    (Nebenbei, hier sind mehrere Punkte die mir nicht ganz sauber scheinen)

    Aber bevor ich die Punkte in der BKAbr 2011 bemängel, hätte mich interessiert, ob mein Vermieter in diesem Jahr überhaupt noch die Möglichkeit hat, mir diese Kosten "in Rechnung" zu stellen.

    Wenn ich z.B weiß, dass 2011 für ihn verjährt ist und er mich nie bis zum heutigen Tage gemahnt hat, dass ich zahlen muss, würde ich mir nicht den Stress machen und mit ihm über die BKAbr zu diskutieren, sondern könnte gleich sagen.

    Pass auf, der Zug ist abgefahren, für 2011 kriegst du sowieso nichts mehr.

    Versteht ihr? :)

    Guten Abend zusammen,

    ich weiß nicht, ob mit diesem Artikel meine Frage beantwortet ist.
    Ich schilder' einfach mal mein Anliegen :)

    Am 27.12.2012 hatte ich die Betriebskostenabrechnung für 2011 meines Vermieters im Briefkasten (ganz schön knapp).
    Ich sollte knapp 300 € nachzahlen.

    Kurz darauf schrieb ich einen Brief mit Bitte um Einsicht in die Unterlagen. Für mich waren verschiedene Posten der Abrechnung nicht erklärbar.
    Mein Vermieter hat sich auf diesen Brief nie gemeldet und ich habe nie die Nachzahlung vollzogen.

    Am 05.03.2014 habe ich auf einen Verdacht hin, meine Heizkostenabrechnung für 2011 verlangt (Diese habe ich damals nicht bekommen und auch im Jahr davor nicht). Wie vermutet hatte ich ein ziemlich hohes Guthaben ~500 €.

    Ich bat darum mir dieses Guthaben auszuzahlen. Wenn ich nicht falsch liege, hat der Mieter 3 Jahre Zeit seinen Anspruch geltend zu machen?!

    Soweit zur Vorgeschichte.

    Nun teilte mir mein Vermieter mit, dass er die +500€ Heizkostenabrechnung (2011) mit den -300€ Betriebskosten (2011) verrechnen und mir die Differenz ausbezahlen möchte.

    Kann er dies tun?
    Zeitlich gesehen?

    Er hat sich 3 Jahre nicht um seine Nachzahlung gekümmern und jetzt wo ich das Guthaben meiner Heizkostenabrechnung haben möchte, fällt es ihm auf einmal wieder ein?

    Falls weitere Informationen benötigt werden, bin ich gerne bereit diese zu teilen.
    Vielen Dank schon mal für etwaige Antworten.

    Gruß
    MG

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