Beiträge von placeholder

    Ja, auch wenn logisches Denken nicht zu deinen Stärken gehört!

    Bist du von Natur aus mit dieser Arroganz ausgestattet oder hast du dir das hart erarbeitet? Ich glaube nicht, dass du mit umfassendem Wissen geboren wurdest und auch irgendwann jedes Ding zum ersten Mal gehört oder gelernt hast.

    Danke an die anderen, die es nicht für nötig halten, großkotzig zu sein, sondern sachliche Fragen sachlich zu beantworten.

    Darf der Vermieter die Kosten für Dinge, die vor dem Einzug gemacht wurden mit der Jahresendabrechnung auf den Mieter umlegen?

    Beispiel:

    Im August 2013 wurde die Heizungsanlage gewartet.
    Mieter ist am 1. November 2013 eingezogen.

    1.) Darf der Vermieter die Rechnung für diese Wartung auf besagten Mieter umlegen (in der NK-Abrechnung für 2013, die im März 2014 zugestellt wurde)?

    2.) Wenn der Mieter am 1.11.2013 eingezogen ist, darf der Vermieter die Winter-Reinigung für ANFANG 2013 auf den Mieter umlegen?

    3.) Aus Neugier: Wenn das Mietverhältnis von Mai 2013 bis September 2013 besteht, darf der Vermieter irgendwelche winterbezogenen Kosten (Streusalz, Räum-Personal) auf den Mieter umlegen?

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