Nebenkostenbrechnung

  • Hallo Community,

    ich möchte euch um euere Hilfe bitten!

    Ich habe neulich eine Nebenkostenabrechnung für meine alte Wohnung erhalten. Diese kann unmöglich richtig sein.

    Kurze Info über den Ablauf:

    Wir haben letztes Jahr 2012 zum 31. Dezember gekündigt und unser Mietvertrag lief deswegen noch fristgerecht bis zum 31. März 2013. Wir hatten jedoch nur noch im Januar dort gewohnt, da wir ab den 1. Februar in der neuen Wohnung waren und die alte Wohnung somit ohne Verbrauch leer stand.
    Wir bezahlten jedoch im Januar 120 Euro im Februar 120 und im März 100 Euro Nebenkosten. Also bezahlten wir letztendlich nur im März nicht mehr die vollen Nebenkosten sondern anstatt von 120 Euro nur noch 100.
    Es war aber wie schon gesagt nur im Januar ein Verbrauch unserer Seite. Danach wurde allle abgedreht und somit nur die Müllkosten und was halt noch alles so anfällt.

    Nun sollen wir eine Nachzahlung in Höhe von 143 Euro für die 3 Monate haben! Es ist anzumerken, dass wir für das komplette Jahr 2012 eine Nachzahlung von 143 Euro hatten.

    Da kann doch was nicht stimmen.

    Ich poste euch im Laufe des Vormittags die Abrechnung hier in Form von Fotos, dan könnt Ihr euch einen Einblick verschaffen.

    Danke schon mal!

    Gruß

  • Wenn man im Winter auszieht kann das durchaus so sein ;) Da man ja mit den Sommermonaten den Mehrverbrauch für den Winter kompensiert. Wenn ich im Winter auf unseren Wärmemengenzähler schaue wird einem manchmal schlecht, passt dann aber über den 0-Verbrauch im Sommer trotzdem.

  • Ich poste euch im Laufe des Vormittags die Abrechnung hier in Form von Fotos, dan könnt Ihr euch einen Einblick verschaffen.

    Hallo,

    das wäre sinnvoll. Ohne die Abrechnung zu sehen, ist eine Aussage zur Abrechnung nicht wirklich möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    Nun sollen wir eine Nachzahlung in Höhe von 143 Euro für die 3 Monate haben!

    Ausschließlich, zudem knackig kalte, Heizmonte. In den Heizmonaten sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. Diese stellen ja nur einen Durchschnittswert eines ganzes Jahres mit und ohne Heizmonaten dar.

    Da seid Ihr mit 143 € noch ganz gut weg gekommen.

    Zitat

    Es ist anzumerken, dass wir für das komplette Jahr 2012 eine Nachzahlung von 143 Euro hatten.

    Da konntet Ihr ja auch Heizkostenguthaben aus den heizfreien Monaten, Mai bis September, "ansparen".

    Was mich allerdings stutzig macht das es jeweils exakt 143 € sind.

    Zitat

    da wir ab den 1. Februar in der neuen Wohnung waren und die alte Wohnung somit ohne Verbrauch leer stand.

    Aber die verbrauchsunabhängigen Grundkosten, die ja nach der Wohnfläche abgerechnet werden, müßt Ihr trotzdem tragen.

  • Ich schließe mich meinen Vorrednern an.
    Wenn man direkt nach dem Winter auszieht, fehlen die Vorauszahlungen des Sommers um den Mehrverbrauch zu kompensieren.
    Und selbst, wenn man im Winter gar nicht heizt hat man Heizkosten, da gem. Heizkostenverordnung trotzdem 30 % - 50 % der Heizkosten über die Fläche abgerechnet werden.


  • Wenn man direkt nach dem Winter auszieht, fehlen die Vorauszahlungen des Sommers um den Mehrverbrauch zu kompensieren.
    Und selbst, wenn man im Winter gar nicht heizt hat man Heizkosten, da gem. Heizkostenverordnung trotzdem 30 % - 50 % der Heizkosten über die Fläche abgerechnet werden.

    Die Nachzahlung ist allerdings in dieser Höhe merkwürdig, wenn der Mieter bereits im Januar ausgezogen ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Nachzahlung ist allerdings in dieser Höhe merkwürdig, wenn der Mieter bereits im Januar ausgezogen ist.

    Na, die werden doch nicht so unvorsichtig gewesen sein und die Heizung KOMPLETT ausgestellt haben... da kann ja Frost in die Wohnung kommen und die Heizkörper platzen lassen (und auch Wasserlitungen, etc.).
    Selbst wenn die Heizung auf "Antifrost" steht, verbraucht sie Energie. Und da auch ein Teil der Kosten nach Fläche umgelegt wird, muss man Kosten tragen, obwohl man nicht geheizt hat.
    Zumal ja auch die Energiekosten in 2013 zum Teil erheblich gestiegen sind. Sowohl Strom als auch Gas und Öl.

    Für meinen Teil würde ich da jetzt nicht sagen, dass die Nachzahlung nicht sein kann.

  • Hallo liebe Leute,

    habe nun beide Nebenkostenabrechnungen eingescannt! 2012 und 2013 um einen Vergleich knüpfen zu können.
    Für mich leuchtet die Sache immer noch nicht ein! Wie ihr sehen könnt, war der Verbrauch für das ganze Jahr in 2012 bei 817 Euro für Heizung,Wasser,Kanal. Nun soll für den Januar(in den anderen beiden Monaten, war ja kein effektiever Verbrauch) 296 Euro zusammen gekommen sein??!!!

    Ich weis leider nicht wie ich hier die PDFs anhängen kann, deshalb lade ich sie auf zippyshare hoch und da könnt ihr sie einfach runterladen. Einfach auf den orangen "download" Button drücken.

    Ich bin gespannt, ob jemand von euch hier schlauer wird!

    Danke schon mal im voraus!

    Hier sind die Links:

    Abrechnung 2012
    Zippyshare.com

    Abrechnung 2013
    Zippyshare.com

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von atbfan100 (23. Juni 2014 um 13:55)

  • Sorry, aber ich, und sicher andere auch, werde nicht auf einen Download-Button irgend einer unbekannten Webseite klicken.

    Stell die Abrechnungen als Bilddatei ein.

  • Hallo,

    habe es als Link reingestellt weil es 2 pdfs gebündelt waren!
    Aber dann stelle ich es hier als Jpeg rein.

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  • und hier für 2013....

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  • Ich kann nur einen Fehler entdecken und das wäre die Nutzwechselgebühr von 23,31€.
    Diese müssen Sie nicht zahlen.


    ... falls die Übernahme der Nutzerwechselgebühr durch den Mieter nicht mietvertraglich vereinbart wurde.
    Gleiches gilt übrigens auch für die Zwischenablesegebühr.

    Nachtrag: Zurück geht das auf das BGH-Urteil VIII ZR 19/07, in dem die Nutzerwechselkosten (= Nutzerwechselgebühr + Zwischenablesegebühr) den nicht umlegbaren Verwaltungskosten zugerechnet werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (24. Juni 2014 um 07:51) aus folgendem Grund: Der Nachtrag.

  • Auch ich kann, bis auf die Nutzerwechselgebühr, keinen Fehler erkennen.

    Noch mal zum Verständnis:

    Nutzungszeitraum in ausschließlich Heizmonaten, ohne Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten, führt fast immer zu einer Nachzahlung.

    Euer Nutzungszeitraum waren die heizkostenintensivsten Monate des Jahres. Da fallen 60 - 70 % der Jahresheizkosten an.

    Übrigens waren 120 € monatliche Vorauszahlungen bei einer Wohnfläche von knapp 97 m² inkl. Heizkosten extrem wenig.

  • @ Anitari

    die Wohnung hat 51 m2 Meter gehabt! Nicht 91m2.

    Nutzwechsel kostet 23,31 Euro
    Ablesegebühr kostet 82,81 Euro

    Muss ich dann quasi den Betrag von 106,12 von den geforderten 142,34 Euro abziehen? Denn dann würde Ihr nur 36,22 Euro zustehen.

    Muss den die Vereinbahrung expliziet im Mietvertrag festgehalten sein ala "der Mieter trägt die Kosten für......" oder kann das auch im kleingedrucktem stehen als Klausel versteckt?

    Ich habe nähmlich gerade im Mietvertrag nachgesehen und konnte keinen Vermerk finden. Ist ein ganz normaler "Einhatsmietvertag" den man auch im Internet ausdrucken kann.

    Gruß

    Einmal editiert, zuletzt von atbfan100 (24. Juni 2014 um 13:07)

  • atbfan100:

    "Wo sind den die Beträge für Nutzerwechsel und Zwischenablesegebühr aufgeführt? Ich habe beide Nebenkostenabrechnungen durchforstet, jedoch nicht entdeckt. Nutzwechsel kostet 23,31 aber die Ablesegebühr würde ich auch noch geren wissen."
    - Ablesegebühr ist zwangsweise im Entgelt für diesen Provider enthalten.

    "Muss den die Vereinbahrung expliziet im Mietvertrag festgehalten sein ala "der Mieter trägt die Kosten für......" oder kann das auch im kleingedrucktem stehen als Klausel versteckt?"
    - ~Beides. Kleingedrucktem von was?

  • Zitat

    aber die Ablesegebühr würde ich auch noch geren wissen.


    Eine "Gebühr" für die Abrechnung der Heizkosten ist in den Unterlagen nicht aufgeführt, obwohl sie zu den umlagefähigen Kosten gehört. Denkbar wäre es, dass dies unter Verwaltung läuft, weil ista die komplette Abrechnung erstellt hat.

    Zitat

    Muss den die Vereinba(h)rung explizi(e)t im Mietvertrag festgehalten sein

    Ja!

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