Ich möchte wissen ob ich jetzt ab 21 Uhr nachtruhe einhalten muss, wie es im Mietvertrag steht oder ab 22 Uhr wie es zb hier dargestellt wird: Stichwort Nachtruhe: Die Nachtruhe wird zum Beispiel durch die Immissionsgesetze der Länder besonders geschützt. Das heißt zwischen 22 und 6 Uhr sind alle Tätigkeiten verboten, die die Nachtruhe stören.
Ich möchte eben wissen was für mich bindend ist.
Beiträge von TsM
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Hallo,
ich wohne bei einer Genossenschaft.
Ein recht pedantischer Nachbar pocht darauf, dass wie im Mietvertrag steht ab 21 Uhr Nachtruhe herschen soll.
Laut Gesetz ist aber doch erst ab 22 Uhr Nachtruhe.
Was ist jetzt für mich als Mieter bindend..der Mietvertrag oder das Gesetz?
Gleiches bei der Mittagsruhe.. laut Mietvertrag ist Mittagsruhe von 13-15 Uhr aber laut Gesetz gibt es doch gar keine Mittagsruhe.
Was ist für mich als Mieter bindend.?Danke schon mal im Voraus....
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Mir wurde gesagt das ich dafür nicht aufkommen muss.
Es steht außerdem Aussage gegen Aussage.
Ich bin mir eben Unsicher ob ich nun die Anzeige stellen muss oder der Vermieter.!?
Den schließzylinder kann ich nicht ausbauen, dafür muss man mit dem Schüßel minimal drehen um den Zylinder rauszubekommen, aber das drehen ist nicht mehr möglich, weil alles bombenfest sitzt. -
Hallo zusammen,
ich wohne in einem 6 Parteienhaus und wir haben einen sehr paranoiden Hausbewohner.
Alles wirklich alles stört ihn und er setzt mir und noch einer Mieterin arg zu...
Manchmal ist es längere Zeit ruhig, mal kommt ein Hammer nach dem anderen.
Der neueste Clou ist, das dieser besagte Nachbar ( habe ihn durch den Spion beobachtet) Mittwoch abend das Schloß meiner Wohnungstür mit Sekundenkleber zugeklebt hat.
Seitdem kann ich von aussen nicht mehr aufschließen.
Da wir in Hessen gestern Feiertag hatten, habe ich erst heute morgen jemanden bei der Gesellschaft erreicht.
Es sollte bis 13 Uhr ein Schlüßeldienst dagewesen sein, aber es kam keiner und es hat auch keiner angerufen.
Jetzt erreiche ich keinen mehr bei der Gesellschaft.
Ich bin quasi in meiner Wohnung gefangen...kann zwar raus aber nicht wieder hinein, weil ich ja nicht aufschließen kann.
Ich habe aber einen Hund, der muss ja auch mal Gassi gehen.
Ich kann doch nicht das ganze Wochenende drin bleiben....
Kann ich einen Schlüßeldienst beauftragen und die Kosten von der Gesellschaft tragen lassen?
Oder wie verhalte ich mich jetzt?
Bin für jeden Tip dankbar....!!!Gruß TsM
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