Frage zu Sat-Anlagen

  • Hallo, liebe Leute,
    ich wohne in einem großen Neubaublock (ehemalige DDR) mit 40 Wohnungen. Fast jeder 2. hat eine Sat-Schüssel auf dem Balkon.
    Ich selbst habe eine mobile Sat-Schüssel, so eine kleine viereckige.
    Jetzt kam ein Schreiben des Vermieters:
    "Grundsätzlich ist die Aufstellung eines mobilen Parabolspiegelständers zulässig, da dadurch der Baukörper nicht beschädigt wird.
    Durch den zu hoch sichtbaren Ständer Ihrer Satellitenschüssel wird jedoch der Hausanblick ästhetisch beeinträchtigt. Daher bitten wir Sie, den Parabolspiegel entsprechend abzusenken."
    Meine Frage nun: Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder muß ich diese "Bitte" nicht erfüllen?
    Ohne rechtliche Grundlage mache ich nichts - wer weiß, ob ich da überhaupt Empfang habe, wenn die Schüssel unten auf dem Fußboden hinter der Betonbrüstung steht?

    MfG

    Eberhard

  • Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder muß ich diese "Bitte" nicht erfüllen?
    Ohne rechtliche Grundlage mache ich nichts - wer weiß, ob ich da überhaupt Empfang habe, wenn die Schüssel unten auf dem Fußboden hinter der Betonbrüstung steht?


    Ja, dann probiere es doch mal aus - oder haste gerne Probleme...?


  • Meine Frage nun: Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage oder muß ich diese "Bitte" nicht erfüllen?
    Ohne rechtliche Grundlage mache ich nichts - wer weiß, ob ich da überhaupt Empfang habe, wenn die Schüssel unten auf dem Fußboden hinter der Betonbrüstung steht?

    Hallo,

    schau mal hier:

    Urteil des BGH - Satellitensch

    Dein Vermieter ist hier rechtlich auf dem aktuellen Stand. heißt: Er muss eine Schüssel dulden, aber nur, wenn hierdurch keine optische Beeinträchtigung entsteht

    Ich persönlich finde es furchtbar, wenn an jedem 2. Balkon eine Schüssel hängt. Das sieht schrecklich aus.

    Ansonsten gehe ich fast jede Wette ein, dass etwas derartiges in deinem Mietvertrag steht. Warum hast Du da noch nicht geschaut?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Urteil des BGH - Satellitensch


    Der einzige 100% auf diesen Fall zutreffende Satz steht da ganz am Ende: [Zitat] "Das muss nun feststellen, ob diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall tatsächlich gegeben sind." ;)
    Der Rest davor spricht auch vom im Haus bereits vorhandenen Kabelanschluss und von der (unterstelle ich jetzt mal) scheinbar einzigen Sat-Schüssel am ganzen Haus.

    Hier im Fall jedoch dürfte kein anderer Anschluss vorhanden sein, was die Rechtslage vielleicht auch schon beeinflussen könnte. Zudem ist das Haus mit Sat-Schüsseln gepflastert. Hier scheint also gerade mal der Ständer der mobilen Antenne die Optik zu (zer)stören. (Kann aber ja durchaus sein ...)

    Ob nun bei dem (anscheinend bisher nicht bemängelten) Gesamtanblick der Schüssel-Armee an der Fassade nun gerade dieser Antennenständer einen Richter hinter dem Ofen hervorholen könnte oder nicht, wage ich jetzt nicht zu vermuten.

    Ich persönlich finde es furchtbar, wenn an jedem 2. Balkon eine Schüssel hängt. Das sieht schrecklich aus.


    Für diesen Vermieter anscheinend erst dann, wenn ein mobiler Ständer dazu kommt. ;)

    @pilatius
    Keine Ahnung, was für ein "Gerüst" Du da als Antennständer aufgebaut hast, aber Du kannst es so weit absenken, dass der Antennenspiegel immer noch mit ganzer Fläche über die Brüstung schaut. Dann kannst Du sie vielleicht sogar etwas weiter nach hinten ans Haus ran verschieben, falls bisher der Balkon über Dir im Weg gewesen war.

    Da sie schräg nach oben "schaut", kann sie - je weiter sie hinten steht - sogar unter die Brüstung abgesenkt werden. Die Antenne muss nur weiterhin denselben Punkt am Himmel wie bisher anpeilen können. Wenn sie das tut, ist es ihr egal, ob sie höher oder tiefer hängt.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (20. Juni 2014 um 09:03)

  • Ich habe ebenfalls eine Schüssel auf meinem Balkon installieren lassen, eine kleine. Diese ist nicht sichtbar, außer es käme der Verwalter mit dem Hubschrauber.
    Witz beiseite.

    Auch in unserer Eigentümergemeinschaft werden sichtbare Schüsseln an der Fassade nicht geduldet.
    Daraufhin habe ich eine Fachfirma zur Installation beauftragt. Diese hat mir die kleinstmögliche Schüssel mit 45 cm Durchmesser auf dem Balkon installiert. Diese kann Ihnen den genauen Standort mit Ihrer Messeinrichtung optimieren und siehe da, es genügte bereits die Höhe des Bodens, sodas diese noch unterhalb der Brüstung blieb. Geht doch. Bei einer Selbstinstallation werden oftmals die Schüsslen in der Größe überdimenioniert um besseren Empfang zu haben. Ausreichend und in genauso guter Qualität genügen oft auch Kleinere. Der Empfang ist prima und mich kostete das mit Schüssel 120 €.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (20. Juni 2014 um 10:14)


  • Der Rest davor spricht auch vom im Haus bereits vorhandenen Kabelanschluss und von der (unterstelle ich jetzt mal) scheinbar einzigen Sat-Schüssel am ganzen Haus.

    Hier im Fall jedoch dürfte kein anderer Anschluss vorhanden sein, was die Rechtslage vielleicht auch schon beeinflussen könnte.

    Es würde mich schon sehr stark wundern, wenn in einem DDR-Neubaublock kein Kabelanschluss vorhanden wäre.
    Ich meiner Eigenschaft als gebürtiger Ossi und Verwalter solcher Wohnungen (während meiner Karriere habe ich mindestens 10.000 verschiedene Plattenbauwohnungen in verschiedensten Orten der neuen Bundesländer kennengelernt oder verwaltet) sind mir Plattenbauten ohne Kabelanschluss/Antennenanschluss nie begegnet. Bekanntermaßen wurden die Dinger damals im einheitlichen Stil errichtet und hatten damals schon den Vorzug eines Antennenanschlusses.

    Das Problem ist zumeist die Qualität des Signals.

    Im Zweifel kann das aber nur der TE beantworten.

    Zitat

    Ob nun bei dem (anscheinend bisher nicht bemängelten) Gesamtanblick der Schüssel-Armee an der Fassade nun gerade dieser Antennenständer einen Richter hinter dem Ofen hervorholen könnte oder nicht, wage ich jetzt nicht zu vermuten.


    Es ist durchaus zu vermuten, dass der TE nicht der einzige Mieter ist, der hier angeschrieben wurde. Wir haben das damals auch großflächig angemahnt.
    Ein kleiner Exkurs in die Vergangenheit:
    Kurz nach der "Wende" gab es einen Boom der Sat-Schüsseln im Osten, da die Bürger nun (offziell) Westfernsehen schauen wollten/konnten. Die Dachantenne mit ihren 2-3 Sendern konnte damals nicht mehr mithalten.
    Schon kurz nach der Mauereröffnung wurden die provisorisch errichteten Supermärkte überrannt und die Schüsseln weggekauft. Die Hausfassaden sahen dementsprechend "toll" aus.

    Ca. 80% meiner Altmieter aus der damaligen Zeit nutzen auch heute noch die Sat-Schüssel, obwohl die Kabelversorgung mittlerweile gut ist. Das ist vermutlich nur noch eine Gewohnheitssache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich habe vorhin die Wohnungsbaugesellschaft (Vermieter) angerufen und mitgeteilt, dass ich die Absenkung dann nach der Fußball-WM probiere. Damit waren sie einverstanden.

    MfG

    E.

  • Ca. 80% meiner Altmieter aus der damaligen Zeit nutzen auch heute noch die Sat-Schüssel, obwohl die Kabelversorgung mittlerweile gut ist. Das ist vermutlich nur noch eine Gewohnheitssache.


    Nee, nicht Gewohnheits-, sondern Geldsache.:eek:

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