Hallo,
angenommen jemand möchte und muss seinen getrennt lebenden Vermietern (beide stehen aber als Vermieter im Vertrag und beiden gehört auch das vermietete Haus) einen neu aufgetreteten Mangel an der Mietsache anzeigen.
Aus nachvollziehbaren Gründen wird überall die Zusendung per Einwurfeinschreiben bzw. mit Zeugen empfohlen.
Wäre es in so einem Falle wohl ausreichend, wenn man nur einem Vermieter ein Einschreiben senden würde mit der Bitte um Weiterleitung an den Anderen? Oder dem anderen Vermieter eine E-Mail schickt mit Verweis auf das Einschreiben?
Danke für jede Meinung!
Milan