Mängelanzeige bei zwei getrennt lebenden Vermietern

  • Hallo,

    angenommen jemand möchte und muss seinen getrennt lebenden Vermietern (beide stehen aber als Vermieter im Vertrag und beiden gehört auch das vermietete Haus) einen neu aufgetreteten Mangel an der Mietsache anzeigen.
    Aus nachvollziehbaren Gründen wird überall die Zusendung per Einwurfeinschreiben bzw. mit Zeugen empfohlen.

    Wäre es in so einem Falle wohl ausreichend, wenn man nur einem Vermieter ein Einschreiben senden würde mit der Bitte um Weiterleitung an den Anderen? Oder dem anderen Vermieter eine E-Mail schickt mit Verweis auf das Einschreiben?

    Danke für jede Meinung!

    Milan

  • Zitat

    Aus nachvollziehbaren Gründen wird überall die Zusendung per Einwurfeinschreiben bzw. mit Zeugen empfohlen.


    Warum so kompliziert, wenn es auch einfacher geht? Es reicht doch vollkommen, wenn die Briefe per Einwurfeinschreiben auf den Weg geschickt werden. Da bestätigt der Postbote, die Zustellung und die ist dann anhand der Einlieferungsnummer im Internet nachvollziehbar.

  • Wäre es in so einem Falle wohl ausreichend, wenn man nur einem Vermieter ein Einschreiben senden würde mit der Bitte um Weiterleitung an den Anderen?


    Meines Wissens sind mehrere Vermieter einer Mietsache nach § 431 BGB gesamtschuldnerisch unterwegs. Somit müsste es reichen, nur einen von mehreren anzuschreiben. Wie die es unter sich ausmachen und ob der eine den anderen überhaupt informiert, dürfte den Mieter nicht interessieren.

  • Hallo milan76,

    Das Schreiben würde ich an beide VM adressiern unter der Dir bekannten letzten Anschrift. Ob die beiden getrennt leben/schlafen/hausen/lieben/schnarchen interessiert Dich nicht.
    Vertragsänderungen/Kündigungen VM-seits bedürfen beider Unterschriften.

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