Hallo,
danke für alle sinnvollen Beiträge, das hilft mir sehr weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Milan
Hallo,
danke für alle sinnvollen Beiträge, das hilft mir sehr weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Milan
Ja, hab ich doch geschrieben?
Die Frage ist, ob ein Einschreiben an einen Vermieter reicht oder ob es zwei sein müssen (Kosten!).
Viele Grüße
Milan
Hallo,
angenommen jemand möchte und muss seinen getrennt lebenden Vermietern (beide stehen aber als Vermieter im Vertrag und beiden gehört auch das vermietete Haus) einen neu aufgetreteten Mangel an der Mietsache anzeigen.
Aus nachvollziehbaren Gründen wird überall die Zusendung per Einwurfeinschreiben bzw. mit Zeugen empfohlen.
Wäre es in so einem Falle wohl ausreichend, wenn man nur einem Vermieter ein Einschreiben senden würde mit der Bitte um Weiterleitung an den Anderen? Oder dem anderen Vermieter eine E-Mail schickt mit Verweis auf das Einschreiben?
Danke für jede Meinung!
Milan
Nee, überhaupt nicht nebenbei! Wenn Ihr irgendwann mal im Streit auseinandergehen solltet, .... (denk' nach!)
Hallo,
verstehe Deinen Einwand nicht ganz. Bezieht er sich auf die Entsorgung des alten Tors?
Das steht so in dem Angebot explizit mit drin und da mein Vermieter dem Auftrag "lt. Anlage" (=Kopie des Auftrags) zustimmt hat er das dann abgenickt.
Abholen kann er sich den Mist ja trotzdem noch, wenn er will ..
Viele Grüße
Milan
Ich danke vielmals für die interessanten Beiträge, werde mich nochmal melden wie die Sache geregelt wurde.
Beste Grüße
Milan
Hallo,
danke für die Antworten! Da waren meine Zweifel wohl berechtigt.
Meine Idee war eigentlich, dass die Vermieter den Auftrag aufgeben und ich die Rechnung bezahle, meinetwegen auch mit vorheriger schriftlicher Kostenübernahmeerklärung. Das war denen aber scheinbar zu einfach...
Wenn ich jetzt eine weitere Vereinbarung aufsetze und von den Vermietern unterzeichnen lasse mit folgendem Inhalt:
"In Bezug auf Paragraph 18, Absatz 6 unseres Mietvertrages geht das neue Tor (lt. Auftrag s. Anhang) bei Ende des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieter über. Weitergehende Ansprüche wie z.B. ein Rückbau sind ausgeschlossen."
Das wäre doch OK, oder?
Viele Grüße
Milan
Hallo,
ich möchte bei einem von Privat gemieteten Einfamilienhaus das Einfahrttor zum Hof und einen Teil des Zauns auf meine Kosten durch einen Fachbetrieb ändern lassen (Entsorgung des alten Holz-Flügeltores und Neubau eines deutlich breiteren Flügeltores aus Alu/Kunststoff). Ein detaillierter Kostenvoranschlag mit den Arbeiten und dem Material sowie einer Illustration liegt vor, die Vermieter sind einverstanden.
Ich habe von meinen Vermietern ein unterzeichnetes Formular ("Vereinbarung") bekommen mit folgenden Angaben:
- Namen und Adresse der Mietsache
- Zustimmung zur Änderung von Zaun und Tor gemäß Angebot
- Beschreibung der Änderungen gemäß Angebot
- Erklärung der Kostenübernahme durch den Mieter (mich) wie abgesprochen
- §18 "Veränderung der Mietsache" des Mietvertrages bleibt unangetastet
In unserem Mietvertrag steht unter §18 Absatz 6, dass der Vermieter bei einem Auszug ein Übernahmerecht auf Veränderungen der Mietsache hat, auf das er jedoch verzichten kann. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter dann verpflichtet den "ursprünglichen Zustand" wiederherzustellen.
Meine Frage:
Jetzt tauschen wir zwar das Tor an gleicher Stelle gegen ein Neues (hochwertigeres!) aus, allerdings ist das neue Tor wesentlich breiter und auch von Optik und Material her etwas anders als das alte Tor und der Rest vom Zaun (ist dem Vermieter bekannt und aus dem Angebot ersichtlich).
Schützt mich diese Zustimmung meines Vermieters davor, dass wenn meinen Vermietern die Optik des neuen Tores doch nicht mehr gefällt und ich ausziehe Sie den wieder Rückbau auf ein schmaleres Holztor verlangen können?
Das alte Tor wird laut Angebot übrigens entsorgt und ist meiner Meinung nach auch hin - aber das nur Nebenbei.
Hört sich vielleicht alles etwas konstruiert an, da es aber um mehrere tausend Euro geht und man nie weiß wie sich das Verhältnis zum Vermieter noch entwickeln kann ist es denke ich klüger sich hierzu Gedanken zu machen.
Bin für jeden Tip sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
milan76
Guten Tag und willkommen zu meinem ersten Beitrag! ![]()
Wir haben letzten Herbst ein Einfamilienhaus nebst Doppelcarport auf dem gleichen Grundstück gemietet.
Es besteht ein gemeinsamer Mietvertrag, d.h. der Carport steht wie z.B. der Geräteschuppen als mitvermietet im Vertrag über das Haus.
Bei der Schlüsselübergabe hatte der Vermieter angemerkt, dass das Dach des Carports undicht sei und im Frühjahr erneuert werden muss. Er hat nicht übertrieben, denn beim ersten Regen pladderte es an den Stellen wo sich die Dachplatten überlappen nur so auf beide Autos. Anfang Dezember hat sich dann ein Teil des Dachs durch den deutschlandweiten Sturm verabschiedet, mein Vermieter kam und hat davon Fotos für seine Versicherung gemacht. Seitdem brechen immer wieder mal kleine Dachteile ab und fliegen über die Autos, dazu ist das Dach logischerweise noch undichter, im Winter mussten wir trotz Carport Schnee von den Autos fegen. Ich habe meinen Vermieter seither mehrfach gefragt wann die Reparatur beginnt, aber er hat immer ausreden. Erst gab es keinen Dachdecker mit freien Terminen, dann zahlte seine Versicherung nicht.
Schriftlich habe ich den Mangel nie angezeigt, denn a) hat er es ja selber eingeräumt und b) sogar Bilder davon gemacht. Mir das dann noch vor Ort quittieren zu lassen fand ich (leider?) zu kleinlich.
Mittlerweile wächst Moos am Holz durch das ablaufende Wasser, davon habe ich ihm Bilder gemailt.
Eigentlich nervt mich die Tatsache, dass er mich offensichtlich für dumm hält langsam mehr als die Löcher im Dach, deswegen möchte ich die Miete mindern. Wieviel ist hier realistisch, muss ich das per Einschreiben mitteilen und geht das schon zum nächsten Ersten (Frist)?
Ein überdachter Stellplatz dürfte in meiner Stadt mehr als 40,-EUR kosten, ich stelle mein Auto weiter dort ab aber es ist eben nicht mehr überdacht, deswegen dachte ich an 20,-EUR Minderung je Auto - also 40,-EUR im Monat.
Danke für jeden Tip!
Mit freundlichen Grüßen
milan76
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