Abmahnung für offene Türen

  • Bin neu hier und ein herzliches Hallo an alle

    Es geht um folgendes.
    Meine Lebensgefährtin und ich sind in eine neue schöne 4 Zimmer Wohnung (100qm+Garten+Terasse im EG) gezogen.
    Vermieterin ist die Hausbesitzerin und wohnt im 1. OG und schien zu dem Zeitpunkt einen sehr netten Eindruck zu machen. Auch in den ersten Wochen gab es keinerlei Anzeichen, das sich das ändert.

    Nun seit gut 3 Wochen gibt es in meinen Augen Probleme mit ihrer Einstellung und Umgangston.
    Es fing damit an, das ich mal die Haustüre offen gelassen hatte (Keil an die Tür) weil ich von Wohnung und Garage die ums Eck ist ständig gegangen bin.
    Ich war dann mal 5-10 Minuten in der Wohnung ohne diese zu verlassen, wollte dann noch Altpapier in die Tonne schmeißen was direkt vor der Haustüre ist.
    Vermieterin klingelte und sagte in einem forschem Ton das sie sich in Ihrem Haus nicht mehr sicher fühlt und möchte das die Türe stehts geschlossen wird, die Tonart war alles andere aber nicht freundlich und wies mich noch darauf hin wegen dem Versicherungsschutz usw.

    Einige Tage später. Ich mähte den Rasen, weil das bestandteil des Mietverhälnissis darstellt da wir den Garten voll nutzen dürfen, ich mach das auch gerne. Vom Garten zugänglich sind die Kellerräume und ein Vorbau wo der Rasenmäher enthalten ist.
    Ich habe wie üblich den Rasen gemäht und bin vom Keller aus in den Garten rein, habe dabei die Flurkellertür und die Türe vom Anbau der in den Kellerraum anbindet (Überdacht) auch offen gelassen, da ich ja im Garten tätig war und nebenbei auch Wäsche im Keller gemacht habe.

    Erst war alles ok, Rasen hab ich wie immer auf dem Komposthaufen entsorgt und habe dann noch das angrenzende Beet was nur aus Unkraut bestand entkrautet und den Boden mal gelockert, sah wirklich gut aus und entsorgte dieses auch auf dem Kompost.

    Die Vermieterin stand dann an ihrem Balkon, und ich fragte, "na was sagst du zu der Ecke sieht doch jetzt gut aus oder?"
    Sie schüttelte mit dem Kopf und klagte, das sie nun den Rasen und das Unkraut vom Kompost wieder entfernen lassen muss, weil sie ja die Kompostecke erneuern lassen wollte und da müsse das Zeug weg.

    Naja das konnte ich ja nicht wissen, wir wurden darüber überhaupt nicht informiert das so eine Aktion statt findet zu diesem Zeitpunkt, es war mal im Gespräch zu anfang das sie da irgendwann man was machen lassen wollte aber kein festen Termin. Irgendwohin muss ich ja auch mit dem Rasen, in die grüne Tonne gehts nicht dann wäre nach 2 Fahrten mit dem Rasenmäher die beiden Tonnen voll.

    Aber das war noch längst nicht alles an diesem Tag.
    Nach erstmaliger getaner Arbeit hab ich den Rasenmäher wieder weg gestellt, und Werkzeuge weg geräumt.
    Ich saß dann so 30 Minuten auf der Terasse und genoss das Wetter und wie schön die Ecke nun aussah.
    Dann bin ich in unsere Wohnung geganen war so 15-20 Minuten drin und wollte wieder raus weil ich noch in den Keller wollte und Wäsche raus holen, die Türen standen noch offen, und sind nur vom Garten der sich hinter dem Haus befindet zugänglich. Es kann auch keiner durch ohne das wir das sehen würde und unser Hund(Schäferhund) würde anschlagen wenn jemand den Garten betritt den der Hund nicht kennt.

    So klingelte es an meiner Haustüre und Vermieterin stand auf der Matte, ich ahnte schon was jetzt kommt.
    Sie fragte ob es einen gesonderten Grund geben würde warum Kellertüre und Vorbau offen stehen würde.
    Ich entgegnete mit ja, weil ich gerade wieder in den Garten gehen wollte wegen Wäsche aus dem Keller holen und weil ich unser Beet noch machen wollte. (Es war gegen 19 Uhr).

    Sie würde das nicht glauben weil sie nichts mehr hörte seit guten 45-60 Minuten. Ergo sie glaubte mir nicht.
    Dabei saß ich sicher 30-40 Minuten auf der Terasse und war still hatte ja einfach das Wetter genossen.

    Dabei erteilte sie mir eine mündliche Abmahnung keine schriftliche, weil ich ja heute den Garten gemacht habe.
    Beim nächsten mal würde sie mir eine schriftliche Abmahnung erteilen. Sie hätte es mir ja schon einmal gesagt wegen der Haustüre.

    Ich fühle mich hier ungerecht behandelt vor allem da ich mir hier nicht vorwerfen kann aus meiner Sicht.

    Nun zu meinen Fragen allgemein auf dem Punkt

    1. Kann Vermieterin mir eine Abmahnung erteilen aus den genannten Gründen?
    2. Kann sie Aufgrund der Gründen kündigen wenn sie es denn wolle?
    3. Kann sie von uns alleine Verlangen, dadurch das wir im EG wohnen, die Haustüre ab zu schließen nachts? Oder hat sie genauso auch dafür sorge zu tragen?
    4. Heizungsraum abgeschlossen, beinhaltet auch den Haupthan für Wasser und sämtliche Wasseruhren im Haus.

    Zu Punkt 4
    Dieser Raum war nie abgeschlossen, und seit Heute ist er das.
    Sollte mal ein Rohrbruch in der Wohnung sein hat keiner bis auf Vermieterin Zugang.

    Das wäre erst einmal alles. Es ist viel aber ich wollte es mal los werden.
    Ich hoffe auf viele Meinungen und vor allem was die Rechtslage da vorsieht, wollte ich mich halt mal informieren.

    Vielen dank schon mal im Voraus.

  • Das Offenstehenlassen von Türen erleichtert Einbrechern und Dieben ihr Werk. Eine solche Abmahnung wäre Rechtens. Bei einem weiteren Verstoß könnte das Verhältnis sogar gekündigt werden.

    zu 3.: Jeder, der diesen Aufgang nutzt, ist für das Verschließen verantwortlich. Der letzte, der die Tür benutzt, sollte sie verschließen.

    Zu 4. gibt es keine gesetzliche Regelung.
    Es sollte der Eigentümerin klar sein, dass im Notfall immer jemand mit dem Schlüssel erreichbar sein sollte. Andererseits hat ein Mieter auch nichts im Hausanschlussraum zu suchen.

  • Danke schon mal für die Antworten.

    Zu 3.
    Ich kann nicht erahnen ob die Vermieterin zu Hause ist auch nicht wegen dem Auto, da wir alle eine seperate Garage haben.
    Wenn ich gegen 19 Uhr die Türe verschließe sollte doch im Regelfall meine Pflicht erfüllt sein, wenn dann die Türe wieder nicht verschlossen ist obliegt das wohl kaum noch meiner Verantwortung oder?
    Ich möchte ihr auch nicht vor dem Kopf stoßen, da wir ja auch gerade mal 3 Monate nun dort Wohnen und ich nicht noch mehr das Feuer entfachen will und möchte.


    Zu 4. hätte ich da noch was.
    Der Heizungsraum war nie verschlossen und hatte jederzeit Zugang zu diesen auch mit Kenntnis der Vermieterin. Einmal musste ich diesen Raum auch betreten um das Wasser ab zu stellen da ich in der Küche eine Kupplung für die Waschmaschine anbringen musste da der Zugang dazu nicht vorhanden war.

    Da der Verschluss in meiner Wohnung defekt war, man konnte das Wasser unter der Spühle nicht abstellen, weil das Ventil defekt war und es auf DauerAUF stand und da läßt sich ja bekanntlich dann nichts hinzufügen oder zu Wechseln/Tauschen.
    Für solche Anlässe war der Heizungsraum zugeänglich, aber seit den Aktionen wohl nicht mehr.

    Darf die Vermieterin mir auch den Zugang zu den Wasserzählern verwehren? (Wärend des Vertragsabschlusses hab ich ja alle Zähler kontrolliert und sind protokolliert worden)
    Ich hänge im EG an der Hauptleitung und dieser Zählt für mich für 1. OG und 2. OG(Nicht bewohnt) gibt es Wasserzähler für Warm und Kalt an den Anschlüssen.

    Kann ich von meiner Vermieterin verlangen, das ich in meiner Wohnung auch Zähler haben möchte an den Anschlüssen oder geschiet das auf eigener Kappe?
    Wasseruhren anbringen ist ne Kleinigkeit für mich.

    Die Heizungskosten werden pauschal über die Quadratmeter der Wohnung abgerechnet da die Zähler an den ganzen Heizkörpern defekt sind.
    Auch hier möchte ich eine genaue Kostenaufstellung haben.

    Wo es die Tage kalt war, hat die Vermieterin die Heizung eingeschaltet weils ihrer alten Katze zu kalt war, so mal ihrer Aussage vor einigen Wochen. Das Zahl ich ja in diesem Falle ja mit wenn die Heizungsanlage läuft und wir keine Heizung nutzen. Wir haben in unserer Wohnung noch einen Steinkamin den wir nutzen das Spart Heizkosten von Öl.

    Desweiteren läuft der Strom für Hausflur und Heizungsanlage über meinen Stromzähler. Wiederum dort ist ein Zwischenzähler eingebaut wo die Heizungsanlage und der Hausflur angeschlossen ist.

    Ich habe im Hausflur EG Etage wo wir wohnen/Kellerflur LED Lampen eingesetzt um Energie zu sparen. Nur im Heizungsraum brennt eine 60 Watt Lampe und in Ihrer Etage und 2. OG brennt auch eine 40/60 Watt Lampe wenn das Flurlicht eingeschaltet wird.
    DH ich muss bei der Jahresabrechnung von meinem Strom das gegenrechnen und ihr wiederum in Rechnung stellen.

    Da ich in meinem Bereich aber LED Lampen eingesetz habe und ihre mit normalen Glühlampen fungieren kann ich zb 1/3 für mich und 2/3 für sie in Rechnung stellen bei der Jahresabrechnung des Stromes?
    Desweiteren läuft ja die Heizungsanlage auch darüber auch wenn wir die Heizung ausgenommen Warmwasser nicht benutzen, verbraucht die Heizung ja auch ein Teil des Stromes.

    Ich nutze auch in unserer Wohnung nur LED Lampen, denn irgendwo muss man ja heut zu Tage auch sparen wo man kann.
    Alles bisschen verzwickt das ganze.

    Einmal editiert, zuletzt von Weejas (17. Juni 2014 um 15:46)

  • Zu den Türen:

    Was heißt verschlossen? Abgeschlossen, verrammelt, verriegelt? Oder einfach nur geschlossen, zu gemacht?
    Ist an den Türen von außen ein Knauf, so dass bei (nur) geschlossenen Türen niemand von außen hinein kann? Falls nein, spielt es m.E. für den Einbruchsschutz keine Rolle, ob eine Tür offen steht oder sie geschlossen (aber nicht abgeschlossen) ist.

    Andererseits muss ich aber auch sagen: Gemeinschaftstüren 30 min offenstehen zu lassen, ohne sich in direkter Nähe zu befinden, muss aber auch nicht sein, wenn Mitbewohner das nicht so gerne sehen.

    Ob und wann eine Haustür abgeschlossen sein muss, steht normalerweise auch im Mietvertrag oder in der dazugehörigen Hausordnung. Zu beachten ist dabei, dass, wenn in den Wohnungen elektrische Haustüröffner vorhanden sind, die Haustür gar nicht abgeschlossen werden sollte oder darf (Empfehlung oder Verbot - leider weiß ich das nicht ganz genau), weil sich die Bewohner drauf verlassen können müssen, dass sie per Türöffner Rettungsdienste einlassen können.

    In der Hausordnung steht zudem auch gerne mal, dass Gemeinschaftstüren geschlossen zu halten sind.

    Solltest Du also gegen Mietvertrag/Hausordnung verstoßen, ist eine wirksame Abmahnung der Vermieterin nicht so unmöglich.

    Zu den Wasserzählern:

    Wenn Dein Wasserverbrauch im EG ermittelt wird, indem die Uhren des 1. OG und des 2. OG von der Hauptuhr abgezogen werden, so ist das eine unzulässige Differenzzählung, die m.E. im Streitfall auch ein Richter (zumindest bei Wasseruhren) nicht gerne sehen würde. Ich habe mich zu Differrenzzählung/-messung hier schon öfter ausgelassen. Nutze mal die Suchfunktion des Forums. Es müsste zu finden sein.

    Ob Du als Mieter den Zugang zum Hauptabsperrventil und der (den) Wasseruhr(en) fordern kannst, weiß ich nicht.

    Zu der Heizkostenabrechnung:

    Möglicherweise ist die Vermieterin nicht gezwungen nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Ich bin mir da jetzt nicht ganz schlüssig. Würde die 2. Wohnung im 2. OG auch vermietet sein, müsste sie es ganz sicher. Und dann wären dauerhaft defekte Heizkostenverteiler (die Dinger an den Heizkörpern) und eine deshalb stattfindende Heizkostenabrechnung nach Wohnfläche nicht korrekt und somit anfechtbar.

    Zum Strom:

    Das mit den Lampen habe ich nicht ganz verstanden. Jedenfalls darfst Du keine Vorteile für Dich erwarten, wenn Du in Deinem Einflussbereich im Treppenhaus LED-Lampen einsetzt und die Vermieterin dagegen Glühlampen. Es ergibt sich einfach ein Gesamtstromverbrauch, der irgendwo gemessen sein muss und dann als Allgemeinstrom in der Regel nach Wohnfläche auf die Bewohner aufgeteilt wird.

    Wenn aus technischen Gründen irgendwelche Gemeinschaftsverbraucher auf Deinem Stromzähler laufen, so sollten diese Verbräuche mit Zwischenzählern erfasst werden. Das geschieht auch, so wie Du schreibst. Die Zwischenwerte müssen Dir gut geschrieben werden, denn Du bezahlst sie ja mit Deinem Stromanschluss, und dann auf alle Bewohner aufgeteilt werden (also auch wieder mit auf Dich).

    So wie ich das verstehe, geschieht das auch alles so. Wo genau liegt jetzt z.B. Deine Sorge bzgl. des Heizungsstromverbrauchs?

  • Bei langen Beiträgen schwillt mir schon beim Lesen der Kamm. Da geht es immer nur um Haus- und Nachbarschaftskrieg.

    Da hierbei dem "Gegner" keine Chance zur Erwiderung gegeben werden kann, kann ich das als Außenstehender nicht bewerten und lasse mich auch nicht vor die Karre spannen. Punktum!

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (17. Juni 2014 um 19:40)

  • Es ist kein Nachbarschaftskrieg und soll es auch nicht werden.
    Ich möchte lediglich eine Grundlage haben und einschätzungen bzw das was Richtig ist.
    Mir liegt es fern, einen Streit mit meiner Vermieterin an zu zetteln, im gegenteil, ich will hier kein Stress.
    Aber ein klärendes Gespräch lehnte sie heute ab, bei ihr sei alles gesagt.
    Naja dann richte ich mich einfach nur noch Streng nach Vertrag auch das mit dem Garten, nur noch Rasen mähen und keine extra Tätigkeiten mehr wie das Beet entkrauten. Denn das war einfach nur gut gemeint aber scheinbar auch nicht richtig.

    Die Haustüre ist von Außen ohne Schlüssel nicht zu öffnen. Desweiteren gibt es auch elektronische Türöffner in jeder Wohnung mit einer Sprechanlage.

    Nun Der Heizungsraum und das Treppenhaus ist wie gesagt an einem Zwischenzähler, der wiederum ist an meinem Stromzähler angeschlossen. Das heißt ich darf das erst mal komplett löhnen und in der Jahresabrechnung dann der Vermieterin geltend machen.

    Warum ich sorge habe wegen des Verbrauchs der Heizungsanlage, denn die wird ja auch über Strom gespeißt.
    Nun nehmen wir mal an, ihr ist mal Kalt, sie stellt die Heizung an nehmen wir mal ein Zeitraum von 2 Wochen dann wirds wieder warm.

    Wir hingegen nutze dann die Heizung nicht und sie Verbraucht halt mehr Strom als im Sommermodus für nur Warmwasser oder Irre ich mich da.
    Zumal wir keine funktionstüchtigen Zähler an den 7 Heizkörpern in der Wohnung haben, sondern sie rechnet das über die qm2 der Wohnfläche ab.
    Ich möchte doch nur das alles korrekt abgerechnet wird.

    Es ist genau wie mit den Wasseruhren, in der EG Wohnung in der wir wohnen gibt es keine Wasseruhren in der Wohnung.
    Für unsere Wohnung Zählt der Hauptzähleruhr und die Warmwasseruhr.

    Abgerechnet wird dann wohl wie folgt mit dem Wasser Kalt und Warm.
    Gesamtsumme Minus die Wasseruhren vom 1.OG und 2.OG.
    2.OG ist derzeit nicht bewohnt aber Vermieterin ist gelgentlich mal in dieser Wohnung.

    Für unseren Kellerraum gibt es einen seperaten Zähler für die Waschmaschine das ist auch völlig korrekt so.

    In unserer alten Wohnung war das ganz klar getrennt, 2 Wasseruhren für Warm und Kalt über den Zugang zu unserer Wohnung.

    Wie schon erwähnt, möchte ich nur das die Nebenkosten korrekt abgerechnet werden und hier nicht versucht wird mit einen Mehrverbrauch an zu dichten und Stress will ich auch vermeiden. Man möchte ja schließlich in Ruhe gelassen werden und zu hause möchte man doch einfach nur entspannen.

    Einmal editiert, zuletzt von Weejas (17. Juni 2014 um 21:32)

  • Ich hab noch etwas nachgelesen.

    Es darf die Haustüre nicht abgeschlossen werden (Mehrfamilienhaus), da dies ein Fluchtweg im Brandfalle darstellt laut Bandschutzverordnung.
    Nun in diesem Falle, sollte ich es mal vergessen die Türe ab zu schließen, dürfte eine Abmahnung in diesem Falle doch eigentlich unwirksam sein oder?

  • Der Gesetzgeber hat die §§ 535 - 580 im Zivilrecht als Unterrubriken für das Wohnrecht vorgesehen. Nach diesen Festlegungen richtetet sich das gesamte Wohnungsmietrecht.

    Zu Ihren Problemen, z.B. Zwischenzähler, Rasen mähen, Wasseruhren, Tür schließen, kann ich leider keine rechtsverbindlichen Festlegungen treffen.

    Deswegen ist Ihr Problem hier nicht an der richtigen Stelle. Möglich wäre die Inanspruchnahme einer örtlichen Schiedstelle.

  • Aber ein klärendes Gespräch lehnte sie heute ab, bei ihr sei alles gesagt.


    Dann solltest Du der Dame Deine Argumente und Ansichten schriftlich mitteilen.

    Die Haustüre ist von Außen ohne Schlüssel nicht zu öffnen. Desweiteren gibt es auch elektronische Türöffner in jeder Wohnung mit einer Sprechanlage.


    Dann solltest Du einsehen, dass es einen großen Unterschied macht, ob die Tür verschlossen ist oder offen steht. Es wäre also zu empfehlen, sie immer zu schließen. Ich schrieb auch vom Mietvertrag und Hausordnung, wo das auch drinstehen und von Dir unterschrieben worden sein könnte.

    Nun Der Heizungsraum und das Treppenhaus ist wie gesagt an einem Zwischenzähler, der wiederum ist an meinem Stromzähler angeschlossen. Das heißt ich darf das erst mal komplett löhnen und in der Jahresabrechnung dann der Vermieterin geltend machen.


    Ja, Du bezahlst Deine Stromrechnung ganz normal und legst die Kosten erstmal aus. Nichts anderes macht ein Vermieter mit den Nebenkosten ja auch.

    Ich kenne es eigentlich so, dass, sobald ein Stromanschluss (und alle an ihm angeschlossenen Verbraucher) nicht ausschließlich einer Mietpartei zuzuordnen ist, dieser Stromanschluss vom Vermieter angemeldet wird. In Eurem Fall wäre es dann so, dass die Vermieterin die Kosten dieses Anschlusses aufteilen könnte in Heizungsstrom, Allgemeinstrom und (Deinem) Wohnungsstrom und alles über die Nebenkostenabrechnung korrekt abrechnen könnte.

    Wir hingegen nutze dann die Heizung nicht und sie Verbraucht halt mehr Strom als im Sommermodus für nur Warmwasser oder Irre ich mich da.


    Das ist richtig, aber nicht zu ändern und auch völlig okay so. Jeder Bewohner des Hauses hat das Recht auf eine warme Wohnung. Würdest Du als Mieter frieren und keine anderen Heizmöglichkeiten haben, würdest Du Dich sicherlich auch an die Vermieterin wenden, die Heizungsanlage hochzufahren.

    Zumal wir keine funktionstüchtigen Zähler an den 7 Heizkörpern in der Wohnung haben, sondern sie rechnet das über die qm2 der Wohnfläche ab.
    Ich möchte doch nur das alles korrekt abgerechnet wird.


    Verstehe ich. Darauf hast Du auch ein Recht. Dazu schrieb ich im Vorposting etwas. Vielleicht solltest Du meine dort angesprochene Frage (ob die Vermieterin in Eurem Fall verpflichtet ist, nach Heizkostenverordnung abzurechnen) kurz und knapp in einem neuen Thread plazieren. Unsere beider Romane lesen hier im Thread wohl leider nicht mehr alle mit.

    Es ist genau wie mit den Wasseruhren, in der EG Wohnung in der wir wohnen gibt es keine Wasseruhren in der Wohnung.


    Dazu hatte ich meine Meinung (Stichwort: Differenzzählung) geschrieben. Von uns hier kann das aber niemand Deiner Vermieterin erzählen.

    Es darf die Haustüre nicht abgeschlossen werden (Mehrfamilienhaus), da dies ein Fluchtweg im Brandfalle darstellt laut Bandschutzverordnung.
    Nun in diesem Falle, sollte ich es mal vergessen die Türe ab zu schließen, dürfte eine Abmahnung in diesem Falle doch eigentlich unwirksam sein oder?


    So wäre es, ja. Auch die elektrischen Türöffner könnten da - wie ich auch schon schrieb - eine Rolle spielen.

  • Habt erst einmal vielen Dank für die Ratschläge und Tipps.
    Das was wir wollen, ist einfach nur in frieden wohnen ohne Stress und auch das einfach alles korrekt abgerechnet wird, das was ich verbrauche wird bezahlt.

    Mit dem Strom brabbelte sie noch mal was das sie das noch ändern lassen will, gut dann hätte ich die Sorge ja nicht mehr wenn sie das so macht.

    Mit dem Rasen mähen find ich ja nicht schlimm, ich mach das ja auch gerne und es war am anfang an auch so abgesprochen das ich mähe, im gegenzug können wir ja auch den Garten in vollem Umfang auch nutzen.

    Eine Hausordnung gibt es nicht, erachtete sie am Anfang nicht für notwendig.

    Wie sie tickt, kann ich leider nicht erahnen, wenn das mit den Türen so sehr wichtig für die Dame ist, hätte sie am anfang einfach drauf hinweisen können, oder es mir freundlicher mitteilen können wo es dann halt passiert ist.

    Ich habe bisher immer mit Vermietern/in zu tun gehabt, den das auch nicht so wichtig war, von daher kannte ich das auch nicht anders.

    Gut durch ihren Verhalten und Stimmung, werde ich darauf ja auch in Zukunft achten und wenn ich nach 18 Uhr die Haustüre noch betreten schließe ich sie halt ab, damit hätte ich dann meine Pflicht erfüllt, ist sie dann später halt wieder nicht abgeschlossen, obliegt das sicherlich nicht mehr in meinem Aufgabenbereich, kann ja schlecht alle 5 Minuten gucken ob sie immer noch verschlossen ist.

    Ich war auch schon am Überlegen, an meinen ganzen Anschlüsse mit Absprache der Vermieterin Wasseruhren zu installieren, damit es dort zum Jahresende nicht doch noch zu Streitigkeiten kommt.

  • Also Vermieterin ist schon was seltsam was ihre Sichtweise der Sicherheit angeht.
    Zum einen ist sie sehr pinibel was das Schließen und Abschließen der Haustüre angeht, neuerdings schon so gegen halb 6 (17:30), zum anderen lässt sie ihr Kellerfenster auf Kipp was man von der Straße einsehen kann und es wäre ohne Probleme möglich durch diese dann auch zu gehen für einen Einbrecher auch ein Leichtes.

    Mich nervt nur das ich nun ständig nach der Uhrzeit von 17:30 zu Türe gehen muss um sie zu öffnen (Aufschließen mit Schlüssel) für Besuch, weil der elektronische Türöffner ja dann hier völlig Sinnbefreit ist.

    Keine Ahnung was Sie derzeit für ein Film fährt


  • Wie schon erwähnt, möchte ich nur das die Nebenkosten korrekt abgerechnet werden und hier nicht versucht wird mit einen Mehrverbrauch an zu dichten und Stress will ich auch vermeiden.

    Ob die Nebenkosten nun korrekt abgerechnet werden oder nicht, würde zum jetzigen Zeitpunkt einem Blick in die Kristallkugel gleich kommen.
    Hier kannst Du erstmal nur die erste Abrechnung abwarten und dann ggfs. einem Fachanwalt zur Prüfung vorlegen.

    Zu den rechtlichen Punkten ist eigentlich alles gesagt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Mich nervt nur das ich nun ständig nach der Uhrzeit von 17:30 zu Türe gehen muss um sie zu öffnen (Aufschließen mit Schlüssel) für Besuch, weil der elektronische Türöffner ja dann hier völlig Sinnbefreit ist.

    Keine Ahnung was Sie derzeit für ein Film fährt

    Sorry, aber Deinen Film verstehe ich auch nicht mehr.

    Du selbst hattest etwas von Brandschutz geschrieben. Ich schrieb zudem von elektrischen Türöffnern und etwaigen Haustür-Klauseln in Mietverträgen oder Hausordnungen, die auch wichtig und maßgebend sein könnten, falls vorhanden. Trotz des von Dir selbst aufgegriffenen Brandschutzthemas, kündigst Du an, die Tür dann eben nun doch abzuschließen. Sollte das wirklich verboten sein, kann ich davon nur abraten!

    Sag mir doch mal, was Dich davon abhält,

    a.) im Mietvertrag und in der Hausordnung nachzulesen, ob und was genau dort über ver- und abschließen der Haustür drinsteht, und

    b.) bei der örtlichen Feuerwehr anzufragen, ob die Haustür in dem Haus abgeschlossen werden darf?

    Das Haustürthema dürfte doch nun wirklich am leichtesten zu klären sein ...

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