Hallo,
folgende Situation besteht: In einer bestehenden WG wohnen Wohnen Mieter A und B, hier Mieter AB, vor einigen Monate kam Untermieter C hinzu. Bei Vertragsabschluss wurde wörtlich: eine Abschlagszahlung in Höhe von 150€ für Küche, Waschmaschine etc. fällig, und auch im Vertrag festgehalten.
Nach 4 Monaten möchte Untermieter C nun ausziehen, und die geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 150€ an einen neuen Untermieter D "weitergeben", d.h. seinen Teil der mit der Abschlagszahlung erworbenen Zahlung an den Nachmieter veräußern.
Mieter AB sehen dieses aber anders, und sagen die gezahlten 150€ Abschlagszahlung waren eine Nutzungsgebühr, und wollen von einem neuen Untermieter erneut 150€ kassieren.
Hat Untermieter C eine chance auf das Geld? Ist die Abschlagszahlung als eine gegenstandsleistung zu sehen, und hat Untermieter C mit Zahlung des Abschlags nicht einen Teil der Küche etc. erworben?
Bitte um schnelle Hilfe.
Danke!!