Die Abschlagszahlung wurde für bereits vorhandene Gegenstände wie Küche, Waschmaschine, Staubsauger etc. gezahlt.
Untermieter C ging davon aus das er mit einer Abschlagszahlung einen ideellen Teil der bestehenden Einrichtung erworben hat, nicht. dass es sich um eine Nutzungsgebühr handelt, da im Mietvertrag auch von einer Abschlagszahlung gesprochen wird.
Untermieter C hat 5 Jahre WG erfahrung und etliche Umzüge, in jedem dieser Fälle war eine Abschlagszahlung = Ablöse für vorhandene Gegenstände/Möbel
Beiträge von l-s
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