Abschlagszahlung

  • Hallo,

    folgende Situation besteht: In einer bestehenden WG wohnen Wohnen Mieter A und B, hier Mieter AB, vor einigen Monate kam Untermieter C hinzu. Bei Vertragsabschluss wurde wörtlich: eine Abschlagszahlung in Höhe von 150€ für Küche, Waschmaschine etc. fällig, und auch im Vertrag festgehalten.

    Nach 4 Monaten möchte Untermieter C nun ausziehen, und die geleistete Abschlagszahlung in Höhe von 150€ an einen neuen Untermieter D "weitergeben", d.h. seinen Teil der mit der Abschlagszahlung erworbenen Zahlung an den Nachmieter veräußern.
    Mieter AB sehen dieses aber anders, und sagen die gezahlten 150€ Abschlagszahlung waren eine Nutzungsgebühr, und wollen von einem neuen Untermieter erneut 150€ kassieren.

    Hat Untermieter C eine chance auf das Geld? Ist die Abschlagszahlung als eine gegenstandsleistung zu sehen, und hat Untermieter C mit Zahlung des Abschlags nicht einen Teil der Küche etc. erworben?

    Bitte um schnelle Hilfe.
    Danke!!


  • In einer bestehenden WG wohnen Wohnen Mieter A und B, hier Mieter AB, vor einigen Monate kam Untermieter C hinzu. Bei Vertragsabschluss wurde wörtlich: eine Abschlagszahlung in Höhe von 150€ für Küche, Waschmaschine etc. fällig, und auch im Vertrag festgehalten.

    Das ist ungenau. Für was waren denn die Zahlungen überhaupt gedacht? Als Abschlag für die Nutzung(Nutzungsentgelt) oder war es Teil von Beschaffungskosten der Geräte.

    Daraus ergeben sich zwei verschiedene Antworten.

  • Die Abschlagszahlung wurde für bereits vorhandene Gegenstände wie Küche, Waschmaschine, Staubsauger etc. gezahlt.
    Untermieter C ging davon aus das er mit einer Abschlagszahlung einen ideellen Teil der bestehenden Einrichtung erworben hat, nicht. dass es sich um eine Nutzungsgebühr handelt, da im Mietvertrag auch von einer Abschlagszahlung gesprochen wird.
    Untermieter C hat 5 Jahre WG erfahrung und etliche Umzüge, in jedem dieser Fälle war eine Abschlagszahlung = Ablöse für vorhandene Gegenstände/Möbel

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