Hallo,
folgender fiktiver Fall.
Per gemeinsamer Erklärung nach § 1568a teilen die mittlerweile geschiedenen Eheleute dem Vermieter mit das ein Partner die Wohnung übernimmt.
Der in der Wohnung verbleibende Ehepartner bezieht zur Zeit ALG II was dem Vermieter bekannt ist.
Wegen noch offenstehender Nebenkostenrechnung versucht der Vermieter nun zu kündigen. Diese offenstehenden Nebenkosten sind Gegenstand einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht gegen das Jobcenter.
Nun kündigt der Vermieter die Wohnung und schickt eine Kopie der Kündigung mit allen Daten und offenen Posten an die geschiedene Ehefrau die nicht mehr Vertragspartner ist und an das Jobcenter.
Hier verstößt der Vermieter ganz klar gegen den Datenschutz.
Wie kann der verbliebene Mieter in Bezug auf die Verletzung des Datenschutz gegen den Vermieter vorgehen ?
Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich relevant ?
Kann der Mieter eine Unterlassungserklärung verlangen ?
Ist hier eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung möglich ?
Kann hier auf Schadensersatz geklagt werden ?
Wie ist hier die Rechtslage ?