Neubezug Mietwohnung

  • Guten Abend Zusammen,

    ich habe mir Mitte Mai eine Wohnung mit einer Maklerin angeschaut. Die Wohnung hat mir auf dem ersten Blick gut gefallen und ich habe mich entschieden, die Wohnung zu nehmen. Vor einer Woche kam es zur Unterzeichnung des Vertrages.

    Gleich am nächsten Tag habe ich mir den Schlüssel zur Vermessung der Wohnung geben lassen. Dabei sind mir mehrere Mängel aufgefallen, dir mir während der Besichtigung nicht gesehen habe.
    - Wände, Decke und Stuck vergilbt bzw. schlecht gestrichen
    - Gasetagenheizung demontiert (Wurde bei Besichtigung nicht gezeigt, da Schlüssel nicht anbei war)

    In dem Vertrag steht: durch Besichtigung der Wohnung erklärt der Mieter die Wohnung für wohnbar [...].
    Kann ich nun trotzdem vom Vermieter verlangen, die Schäden abzustellen?

    Hoffe Ihr könnt mir ein paar Tipps geben.
    Grüße hermie1990

  • Mit Sicherheit die vergilbten Wände und Decken nicht. Augenprobleme seiner Mieter kann er nicht einschätzen.

    Was die Heizung betrifft, kann ich nichts sagen. Angaben zu ungenau. Allerdings muß die Wohung beheizbar sein.

  • Hallo,

    also müsste ich die Wände selber streichen. Aber er müsste wenigstens die Therme funktionsfähig machen lassen oder nicht?

    Übergabe ist noch nicht erfolgt!

    Gruß hermie1990

  • Seien wir mal ehrlich bei einem Einzug in eine neue Wohnung.
    Ist es nicht so das man seine Wände nach Einzug eh in einer persönlichen Farbe streicht oder tapeziert nach seinen eigenen Wünschen?
    Ich find sowas immer grausam das man immer auf eine neu gestrichende tapezierte Wohnung kommt, und man eh wieder alles anders macht.
    So ein Aufwand ist das Streichen und das Tapezieren auch wieder nicht was ein normaler beruftätiger Mensch auch ohne Probleme hinbekommt oder einen guten Freundeskreis hat der dabei behilflich ist.

  • Seien wir mal ehrlich bei einem Einzug in eine neue Wohnung.
    Ist es nicht so das man seine Wände nach Einzug eh in einer persönlichen Farbe streicht oder tapeziert nach seinen eigenen Wünschen?


    Nöö.........


  • Ist es nicht so das man seine Wände nach Einzug eh in einer persönlichen Farbe streicht oder tapeziert nach seinen eigenen Wünschen?

    Nö, eigentlich nicht.



    So ein Aufwand ist das Streichen und das Tapezieren auch wieder nicht


    Dann bist Du herzlich eingeladen, am Wochenende meine Wohnung zu tapezieren. Insbesondere die Decken finde ich immer ziemlich spannend.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Guten Abend,
    danke für die Aufnahme im Forum.
    Ich hätte noch heute morgen nicht gedacht, dass ich Hilfe brauche würde, jetzt wäre ich aber für jeden Hinweis dankbar...

    Der Sachverhalt:
    Ich habe eine neue Wohnung gemietet, ein Makler war involviert - im Übrigen derselbe wie beim Vormieter. Der Mietvertrag beginnt zum 01.07., die Wohnungsübergabe soll (das weiß ich seit heute) am Abend des 30.06. stattfinden.

    Beim Abschluss des Mietvertrages (nur Vermieterin, Makler und ich am Tisch) wurde ich stutzig bei der Passage, ich müsse die Wohnung frisch und hell gestrichen übergeben. Ich bat um eine Erläuterung, denn es hieß zunächst, ich würde die Wohnung unrenoviert bekommen - und damit wäre ich doppelt gestraft. Darauf sagte der Makler, das gelte auch für den Vormieter, der habe denselben Mietvertrag wie ich, sofern ich nicht darauf verzichte. Er sagte mir - wörtlich - ich müsse und solle nicht darauf verzichten, da die Vormieter das ohnehin machen lassen würden und da sei genug Geld vorhanden. Ich habe also deutlich gemacht, dass ich das mit der Auszugsrenovierung nur unter der Vorgabe unterschreibe, dass ich auch eine renovierte Wohnung bekomme. Dabei meinte er, dass frisch gestrichen bei Auszug halt auch meint, dass nach einer Weile auch weiße Wände Spuren z. B. von Bilderrahmen aufweisen. Ich bin von frisch gestrichener Raufaser ausgegangen, habe danach allerdings nicht gefragt. Frisch gestrichen habe ich aber deutlich gemacht und auch gesagt, dass es mir darum geht, beim Einzug nur die Möbel in die Wohnung zu stellen.

    Vor einigen Tagen rief mich die Vermieterin an und sagte, dem Vormieter täte es so Leid um die Tapeten, die ich doch sicher auch anbringen würde. Ob er sie nicht lassen könnte? Ich müsste sie dann allerdings beim Auszug abreißen. Damit war ich einverstanden und sie gab mir die Nummer des Vormieters, mit dem ich dann gleich gesprochen habe. Ich habe ihm auch nochmal gesagt, dass es mir um eine hell und frisch gestrichene Wohnung geht; er könne die Tapeten gerne dran lassen, dann aber bitte natürlich überstreichen. Da er zum Teil sehr... phantasievolle Wandgestaltung betrieben hat (dunkelvioletter Flur, schwarz-weiße Wand in der Küche, Fototapete an der Stirnseite des Wohnzimmers), sagte er, er würde mit dem Maler sprechen.

    Einen oder zwei Tage später rief er wieder an und sagte, er würde auf keinen Fall neu streichen, das sei im Mietvertrag hinfällig, er habe die Wohnung unrenoviert, mit nackten Wänden bekommen und wenn ich die Tapeten nicht will, würde er die bunten - oder alle - abreißen. Als ich ihm wiedergab, was bei Vertragsabschluss gesagt wurde, sagte er, wie könne ich denn so etwas glauben...! Jedenfalls habe ich ihm gesagt, dass das letztlich sein Problem mit der Vermieterin sei, da er die Mietsache an sie übergeben muss und ich sie von ihr bekomme.

    Ich habe postwendend den Makler angerufen und ihm das Gespräch wiedergegeben. Er hat mir gesagt, dass mit den hellen, gestrichenen Wänden tatsächlich die UNTAPEZIERTEN Wände gemeint sind. Ich habe geantwortet, dass ich mit den Tapeten - solange sie hell überstrichen sind - einverstanden bin. Der Vormieter müsse ja ohnehin streichen, also spare er sich so die Hälfte der Arbeit. Er meinte, ich solle mir keine Sorgen machen, er werde meine Interessen vertreten. Weiß - also nicht grell weiß - gestrichen sollten die Wände sein. Für mich war damit eindeutig gemeint und gesagt, dass sie JETZT hell gestrichen werden.

    Nach fast einer Woche hat er sich auf mein Drängen hin gemeldet und gesagt, dass die weiß gestrichene Raufaser nach meinem Wunsch geblieben ist, die bunte werde abgerissen. Darunter seien die Wände weiß gestrichen. Als ich nochmals nachhakte, sagte er mir in aller Seelenruhe, dass doch im Mietvertrag nichts stünde von FRISCH weiß gestrichenen Wänden. Ich bekäme alles nach Wunsch. Ich erinnerte ihn an meine Nachfrage und seine Erläuterung, dass beim Vormieter dasselbe stünde (beim Vertragsabschluss). Er beharrte daraufhin darauf, dass nur die Rede von weißen Wänden sei, nichts von frisch renoviert. Wie gesagt - ich kann mich an die Details erinnern. Er wurde daraufhin ziemlich persönlich: ich solle ihn nicht zutexten (wörtlich), ich solle ihn nicht beleidigen, sonst würde er das Gespräch abbrechen (ich hatte ihm gesagt, er werde persönlich und das sei unprofessionell), er wisse genau, was er gesagt habe, ich würde jetzt eins sagen und zwei Sekunden später das Gegenteil (die Nachfrage, wo das der Fall war, überging er), in so einem Ton (ich habe aufgeregt und lauter gesprochen - wie auch er!, aber auch immer wieder die Sachebene eingefordert) hätte ich sicher schon viele Schwierigkeiten im Leben gehabt, er bräuchte mit mir gar nicht zu reden... Ich hätte das mit dem Vormieter so vereinbart. Ich sagte, dass ich gar nichts vereinbart habe außer dass ich (im Falle des Streichens) auf das Abziehen der Tapeten verzichte. Dann habe er versucht, mich mit den Tapeten zu erpressen, von wegen wenn ich nicht einverstanden bin, würde er sie einfach abreißen. Der Makler: Wissen Sie, was SIE da gerade tun? Jemanden vor einem Dritten der Erpressung bezichtigen, das sei eine Straftat. Ich entgegnete ihm, dass das vielleicht sein möge - meiner Ansicht nach nicht - aber es sei dann mein Problem und nicht seines. Und er hat mir unterstellt, ich würde ihn manipulieren, indem ich ihm immer wieder und wieder dasselbe sagte. Ich sagte ihm, dass es noch andere Manipulationstechniken gibt - unter anderem, das nicht verstehen zu wollen, was der andere sagt. Dann ließ er den Strang fallen. Dann wollte er ein Gespräch mit der Vermieterin arrangieren. Damit war ich einverstanden (das musste ich auch zweimal sagen, bevor er es wahrgenommen hat).

    Als ich zu Hause angekommen bin, rief er an und sagte, die Vermieterin hätte nicht vor Montag (Übergabetermin!) Zeit und sie sähe auch keinen Handlungsbedarf, er habe sich sehr nett mit ihr unterhalten... Er würde vorschlagen, sich die Wohnung mit dem Vormieter anzuschauen. Ich war einverstanden und habe ihn nochmals an das mit dem Nichtverzichten erinnert, dass er mir gesagt habe, ich solle nicht den barmherzigen Samariter spielen (ich bin mir 90% sicher, dass exakt das seine Worte waren). Er also wieder auf mich, ich würde jetzt eine Grenze überschreiten (welche???) - ich darauf, dass ich mich auf meine Erinnerung berufe wie er auf seine. Ich habe das Gespräch daraufhin beendet. Ich habe versucht, die Vermieterin anzurufen, aber niemand ging ans Telefon. Später habe ich erfahren, dass ihr Mann im Krankenhaus ist, also verstehe ich, wenn die alte Dame andere Probleme hat.
    Kurz darauf der dritte Anruf: Treffen mit dem Vormieter am Samstag um 11. Das habe ich nur noch zur Kenntnis genommen.

    Meine Vermutung: Der Vormieter will nicht renovieren und hat vermutlich durchaus vertraglich Recht damit. Und da nun die Vermieterin streichen lassen müsste, stellt sich der Makler bei mir dumm (weil eine Renovierung beim Einzug nicht im Vertrag steht und ich mich auf die mündliche Erläuterung dieser Auszugsklausel berufe) und keiner will sich an etwas erinnern. Wenn der sich weigert und die Mietsache am Montagabend unrenoviert übergibt, können sie mir den vereinbarten Zustand gar nicht liefern! Also muss das Ganze so dargestellt werden, dass ich bekomme, was ich wollte, und jetzt irgendwelche Extras will. Ich versichere, dem ist nicht so. Die persönlichen Angriffe, das Beleidigtsein und das Mauern des Maklers, auch das Vermeiden eines Gesprächs mit der Vermieterin läuft für mich darauf hinaus, dass ich eingeschüchtert werden soll. Auf keine Fall verhält er sich objektiv. Auch den Übergabetermin, obwohl die Wohnung am Samstag leer sein wird, auf die letzte Minute zu schieben, deutet für mich darauf hin. Ich sollte dazu sagen, dass ich aus dem Bauchgefühl heraus meine alte Wohnung erst einen Monat später gekündigt habe, obwohl der Makler mir geraten hat, zum 30.06. zu kündigen. Auch nur ein Zufall?

    Es ist sehr lang geworden und ich gebe zu, ich bin ziemlich aufgeregt. Deswegen danke für Geduld und für jeden brauchbaren Ratschlag. Da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und letztlich innerhalb der nächsten fünf Wochen aus dieser Wohnung raus muss, wüsste ich gerne, wo ich stehe (Internetrecherche ergab nicht so viel) und wie ich mich klugerweise verhalten soll. Auch, ob und welcher Kompromiss sinnvoll sein könnte und ob ich mir doch den Rechtsbeistand dazuholen sollte.

    Ich möchte doch nur nächsten Montag meine Schlüssel bekommen... :(

  • Hallo Berny,

    danke schön für die Antwort. :)

    Mein Problem ist nur: Der Mietvertrag ist unterschrieben und die alte Wohnung gekündigt. Habe ich überhaupt das Recht, die Übernahme der Wohnung zu verweigern? Kaution und Miete darf ich ja nicht zurückhalten. Oder?

  • Chiara:

    "Der Mietvertrag ist unterschrieben"
    - Wofür denn dann noch der Roman?

    "die alte Wohnung gekündigt."
    - Interessiert hier nicht.

    "Habe ich überhaupt das Recht, die Übernahme der Wohnung zu verweigern?"
    - Ja.

    "Kaution und Miete darf ich ja nicht zurückhalten."
    - Rchtig, ebenso die darauffolgenden Mieten bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

  • Hallo Berny,

    also zugestanden - habe ich auch geschrieben - dass der "Roman" sich aus dem geringfügig erhöhtem Blutdruck ergibt ;) - geht es mir darum, ob und wie ich mich wehren kann, wenn etwas im Mietvertrag, was ausdrücklich erläutert so wurde:

    "Sie sind dazu genauso verpflichtet wie Ihr Vormieter. Sie renovieren beim Auszug, d.h. streichen die Wände hell"

    - und mit dieser Erläuterung auch unterschrieben wurde -

    auf einmal umgewandelt wird in:

    "Sie bekommen eine Wohnung in gutem Zustand mit weißen Wänden. Von FRISCH gestrichen war keine Rede"

    und sich plötzlich keiner an das Besprochene erinnern will (der Makler; die Vermieterin ging nicht ans Telefon). Und einem unterstellt wird zu lügen.

    Was kann ich tun? In den sauren Apfel beißen und für die Zukunft lernen? (Ja, ohnehin.) Versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln? Welchen? Habe ich da irgendwas in der Hand - wenn Kaution und Miete als Druckmittel wegfällt?

    Ich hatte keinen Zeugen, habe nur mein Gedächtnisprotokoll und die Tatsache, dass ich von dieser Vereinbarung/Erläuterung meinen Eltern und einer Bekannten mit denselben Worten, die ich im Gedächtnis hatte und habe, erzählt habe. Direkt am Tag der Unterzeichnung, also in "unverdächtiger Zeit".

  • Liebe Chiara,

    (nur!) was Du schwarz auf weiss (mit Unterschriften!) besitzt, kannst Du getrost nach Hause tragen.

    Deine geschilderten Probleme könnten auch im übertragenen Sinne von Politikern sein: "Was kümmert mich mein dummes Gerede von gestern?"

  • "Sie sind dazu genauso verpflichtet wie Ihr Vormieter. Sie renovieren beim Auszug, d.h. streichen die Wände hell"

    Spätestens hier wäre ich hellhörig geworden (aber nur wenn man die einschlägigen Urteile kennt)
    Das klingt mir fast wie eine unzulässige Endrenovierungsklausel. Ist der Vormieter also halbwegs clever, macht er halt überhaupt keine Schönheitsreparaturen bei Auszug und Du bekommst die Wohnung in eben diesem Zustand.

    Selbiges trifft aber auch auf dich zu: Hast Du eine solche Klausel im Vertrag (würde ich mal prüfen lassen), dann müsstest Du bei Auszug nichts machen. Vielleicht trifft das auch auf die Wohnung zu, die Du zum 30.06. gekündigt hast?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hm, die Gesprächstechnik würde ich mit "Einlullen und Überrumpeln" bezeichnen.Trotz allem Vorbereiten auf das Gespräch. :/

    Ist es nicht so, dass diese Klausel dann gilt, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurde? Dann hätte ich doppelt Pech.

    Jedenfalls ging es klar um die Vorspiegelung falscher Tatsachen; ich habe klar gemacht, dass ich bestimmt nichts unterschreibe, bei dem ich doppelt renovieren muss, habe mir erläutern lassen, was die Regelung bitte bedeuten soll. Jetzt bedeutet es angeblich das genaue Gegenteil. Wnn ich darauf hinweise, wird mir unterstellt zu lügen.

    Bei der alten Wohnung, die ich zum Glück noch bis Ende Juli habe, war von vornherein klar, dass die Wohnung unrenoviert übernommen und übergeben wird. Die Nachmieterin hat irgendwas von wegen Streichen lassen vereinbart, aber das hat mit meinem Mietvertrag nichts zu tun.

    LG

  • Ist es nicht so, dass diese Klausel dann gilt, wenn sie ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurde? Dann hätte ich doppelt Pech.

    Das verstehe ich gerade nicht. Wenn diese Klausel im Mietvertrag für unwirksam erklärt wurde, dann muss Du da nichts machen.

    ich verstehe noch etwas nicht:

    Zitat

    dass ich bestimmt nichts unterschreibe, bei dem ich doppelt renovieren muss

    und

    Zitat

    Bei der alten Wohnung [...] war von vornherein klar, dass die Wohnung unrenoviert übernommen und übergeben wird.


    Wenn die alte Wohnung unrenoviert übergeben werden kann, warum sprichst Du von einer doppelten Renovierung?

    Ansonsten würde ich nun in den sauren Apfel beißen und die Malerarbeiten selbst ausführen. Solange Du nichts schriftliches hast, sieht es mit dem Nachweis eher schlecht aus.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sorry, ich habe das etwas durcheinander geworfen...!

    1. Alte Wohnung: vor vornherein vereinbart, dass der Neumieter renoviert. Keine Klausel im MV, keine Probleme zu erwarten (ich habe sogar mehr gemacht und kürzlich zwei Räume renoviert, weil ich die neue Wohnung unerwarteterweise gefunden habe).

    2. Neue Wohnung: Klausel im MV, dass bei Auszug die Wände gestrichen werden sollen (steht quasi als Sonderverinbarung drin, daher meine Frage). Ich habe das unter der Prämisse übernommen, dass das auch für den Vormieter gilt, dass ich also nächste Woche nur noch meine Möbel in die Wohnung stellen muss. Der Makler hat sich da jetzt herausgewunden. - Natürlich werde ich mir die Wohnung renovieren, denn ich will mich ja darin wohlfühlen, aber es ist sehr ärgerlich. Das wird schon eine Weile dauern, bis das alles gemacht ist, und es war anders geplant.

  • 2. Neue Wohnung: Klausel im MV, dass bei Auszug die Wände gestrichen werden sollen (steht quasi als Sonderverinbarung drin, daher meine Frage).

    Als Individualvereinbarung oder steht es nur als Vereinbarung DIREKT im Mietvertrag mit drin?
    Als Individualvereinbarung wäre das durchaus durchsetzbar, nicht aber, wenn es Teil des Mietvertrages ist (da ist es auch unerheblich, ob der Vermieter das als Paragraph, Punkt, Zusatzvereinbarung oder Sondervereinbarung bezeichnet).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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