Härtefall /Eigenbedarf

  • Ich wohne mit psychisch kranken Pflegekindern in einem Miethaus.Von der Betreuung der Pflegekinder lebe ich , d.h das ist mein Beruf, ansonsten habe ich kein andere Einkommen.Meine Vermieterin weiß das natürlich und hat das damals auch unterschrieben.Bedingung für die Aufnahme dieser besonderen Pflegekinder ist, dass ein Haus zwei volle Badezimmer hat.
    Jetzt hat die Vermieterin wegen Eigenbedarf gekündigt , aber es ist für mich UNMÖGLICH ein anderes Haus mit zwei Bädern zu finden, die dann auch noch im Schulbezirk der Kinder liegen, die Wahrscheinlichkeit ist extrem gering.
    das heißt, wenn ich ausziehen würde, würde ich sowohl meinen Job verlieren als auch die Kinder ihr Zuhause.
    Ich habe zwar der Vermieterin angeboten, auszuziehen sobald ich ein Haus gefunden habe, aber sie besteht auf 6 Monate.
    Davon mal abgesehen hat sie meinen Nachbarn vor 11 Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt, dieser ist dann brav ausgezogen , die Wohnung steht seit dem leer und wird (öffentlich im Netz, also nachweisbar) zur Vermietung angeboten.

    Tja..wie stehen denn da meine Chancen?

  • Ich wohne mit psychisch kranken Pflegekindern in einem Miethaus.Von der Betreuung der Pflegekinder lebe ich , d.h das ist mein Beruf, ansonsten habe ich kein andere Einkommen.Meine Vermieterin weiß das natürlich und hat das damals auch unterschrieben.Bedingung für die Aufnahme dieser besonderen Pflegekinder ist, dass ein Haus zwei volle Badezimmer hat.
    Jetzt hat die Vermieterin wegen Eigenbedarf gekündigt , aber es ist für mich UNMÖGLICH ein anderes Haus mit zwei Bädern zu finden, die dann auch noch im Schulbezirk der Kinder liegen, die Wahrscheinlichkeit ist extrem gering.
    das heißt, wenn ich ausziehen würde, würde ich sowohl meinen Job verlieren als auch die Kinder ihr Zuhause.
    Ich habe zwar der Vermieterin angeboten, auszuziehen sobald ich ein Haus gefunden habe, aber sie besteht auf 6 Monate.
    Davon mal abgesehen hat sie meinen Nachbarn vor 11 Monaten wegen Eigenbedarf gekündigt, dieser ist dann brav ausgezogen , die Wohnung steht seit dem leer und wird (öffentlich im Netz, also nachweisbar) zur Vermietung angeboten.

    Tja..wie stehen denn da meine Chancen?

    Eigentlich schlecht.
    Da darf man wohl ebenso von einem ungesetzlich vorgeschobenen Eigenbedarf ausgehen wie das bereits bei Ihrem Nachbarn geschehen ist.

    Um das zu beweisen bedarf es allerdings professioneller Hilfe vor Ort.

    Lesen Sie hier weiter:http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/…_vorgesoben.htm

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. Juni 2014 um 10:42)

  • Zitat

    Eigentlich schlecht.

    und wieso stehen meine Chancen dann schlecht? dachte ich hätte gute Chancen weil 1. noch eine Wohnung (in etwa gleichwertig) von ihr leer steht , sie diesen Mieter schon rausgeworfen hatte, ohne die Wohnung zu benutzen (da hat sie auch auf Eigenbedarf gekündigt)

  • Hört sich für mich nach einem klassischen Härtefall an. Aber nicht nur das: die Vermieterin ist verpflichtet dir die andere Wohnung anzubieten. Ausserdem sollte sie das mit der Eigenbedarfskündigung für die andere Wohnung irgendwie plausibel erklären können.

  • Warten Sie erst mal das Kündigungsschreiben ab. Darin muß Ihnen der Vermieter genau die Gründe erklären und erst dann sehen wir weiter. Am besten einscannen ohne Namen und Adresse.

  • Warten Sie erst mal das Kündigungsschreiben ab. Darin muß Ihnen der Vermieter genau die Gründe erklären und erst dann sehen wir weiter. Am besten einscannen ohne Namen und Adresse.


    Genau so sehe ich das auch.
    Ist die Kinderbetreuung als Gewerbe angemeldet?

  • und wieso stehen meine Chancen dann schlecht?


    Ich denke, da fehlte nur das Wörtchen "nicht". Deine Chancen stehen nicht schlecht.

  • Die andere Wohnung der Vermieterin würde nicht die Auflagen des Jugendamtes erfüllen. Die Kinder müssten dann ausziehen und in ein Heim.Das sind leicht Behinderte Kinder, die gewisse Türbreiten , Barrierefreiheit im Bad u.ä. brauchen.Meine jetzige Wohnung erfüllt das, aber die meisten andere nicht. Es wäre ziemlich ausgeschlossen, dass sich eine vergleichbare Wohnung findet.ich habe der Vermieterin angeboten, auch freiwillig auszuziehen, wenn sie mir eine vergleichbare Wohnung bieten kann. Aber da s kann sie natürlich nicht

  • 1. genehmigt : NATÜRLICH
    2. : gewerbe : nein , dass ist kein Gewerbe, das unterliegt einer Sondernutzungsregelung mit dem Landesjugendamt


    OK. Dann sehe ich, da Gerichte bekanntermassen (oftmals leider) mieterfreundlich - und in Abwägung der Interessen der streitenden Parteien wohl eher noch die Sozialkomponente hinzukommt - entscheiden, gute Chancen für Dich/Euch.
    Zur Verhandlung bitte die zu betreuenden Kinder mitbringen...

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