Guten Tag,
Folgende Frage zur Anlage der Kaution: Der Vermieter möchte die Kaution für die Verrechnung der Betriebskosten auch nach dem Auszug als Sicherheitsleistung behalten. Ist der Vermieter dann auch nach Auszug des Mieters noch dazu verpflichtet nachzuweisen, dass die Kaution insolvenzgeschützt aufgehoben ist?
Vielen Dank!