Fenster putzen von Außen

  • Hallo liebe Forum,
    ich habe vorhin im Treppenhaus einen lauten Anschiss von meinem Vermieter bekommen, dass ich meine Fenster nicht geputzt hätte und das alles "zum Kotzen" aussehen würde. Ich gebe zu, dass ich in diesem Frühling meine Fenster noch nicht geputzt habe, dies aber aus zeitlichen Gründen erst am kommenden WE in Angriffe nehmen könnte. SOweit so gut, auf der Seite habe ich keine Einwände und will das schon alleine wegen dem Ausblick für mich machen.
    Er meinte, aber der Dreck sich schon die Wände nach oben ziehen würde und das das ja gar nicht ginge und ich das beseitgen solle.
    Jetzt ist meine Frage, ob ich als Mieterin auch dafür zuständig bin, dass die Fassasde, die direkt an meinem Fenster ist (man muss sich das wie kleine Nischen vorstellen) auf zu reinigen habe. Klar Fensterrahmen von außen ist ja kein Thema, aber ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich auch noch die Fassade putzen soll. Zumal ich im 1. STock wohne und gar nicht bis oben ans Fenster kommer, auch nicht mit der kleinen Leiter die ich habe und ich eher rausfalle und mir alle Knochen breche.

    Zudem hat sich der Vermieter beschwert, dass mein Fenster zur STraße so "ekelig" sei. Ich erklärte ihm, dass dies ein Pollenvlies ist und ich das nicht entfernen möchte, ich im Sommer sonst nicht bei geöffnetem Fenster schlafen kann. Er will das aber weg haben, weil es scheiße aussehe. Klar Pollenvliese sind eben leider nicht durchsichtig, ich muss schließelich auch mit der mangelden Aussicht leben. Er wollte es im Übrigen nicht verstehen, dass es sich hier nicht um Schmutz handelt, sondern um diese besagte Pollenvlies.
    Zudem beschwerte er sich, dass ich doch meine Vorhänge gefälligst ganz aufziehen soll oder gar nicht, weil nur halb "sieht scheiße aus und macht einen schlechten Eindruck".

    Die Frage ist nun, ob ich a) Die Fassade direkt am Fenster reinigen muss b) ich das Pollenvlies entfernen muss und c) ich die Vorhänge "ordentlich" zu verschließen habe.

    Nichts davon ist im Mietvertrag geregelt, zumindest nicht, dass ich x Mal im jahr Fenster putzen muss.

    Ich bin grad auf 180 und fühle mich stark angegriffen, zumal der Vermieter mich öffentlich auch noch denunziert hat, aber das gehört ja nicht hier her.

    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Vielen Dank

    2 Mal editiert, zuletzt von Mandragora86 (4. Juni 2014 um 22:41)


  • ich habe vorhin im Treppenhaus einen lauten Anschiss von meinem Vermieter bekommen, dass ich meine Fenster nicht geputzt hätte und das alles "zum Kotzen" aussehen würde.

    Schei..... Sie einfach zurück. Sie sind dem Vermieter keine Rechenschaft schuldig.

  • Wie der Mieter seine Gardinen belässt, hat dem Vermieter gar nichts anzugehen. IN der Wohnung hat der Mieter das alleinige Hausrecht und kann tun und lassen, was er will, sofern es nicht andere Mieter belästigt oder die Wohnung gefährdet.
    Er kann also nicht vorschreiben, dass Du Deine Gardinen ganz aufziehst oder gar nicht.
    Das Pollenfilter kann er Dir auch nicht verbieten, wenn es an der INNENseite des Fenster befestigt ist. Wie gesagt: IN der Wohnung bist DU die Person, die Hausrecht hat. Was anderes wäre es, wenn Du den Pollenfilter von außen an das Fenster anbringen willst. Die äußere Fassade gehört nicht mehr Dir. Da könnte der Vermieter eine Montage meines Erachtens tatsächlich verbieten.

    Und nun zum Fensterputzen: In der tat hat der Mieter eine gesetzliche Obhutspflicht über die Wohnung. Er muss sie pfleglich behandeln. Dazu zählt auch das regelmäßige Fensterputzen.
    Dass sich Dreck von Fenstern aus nach oben die Wände hochzieht, davon habe ich noch nie was gehört. Das halte ich für ein Gerücht. Der Dreck haftet ja an Deiner Scheibe und ist nicht mobil. Das sollte der Vermieter Dir doch bitte einmal beweisen.
    Für die Fassadenreinigung bist letztendlich nicht Du verantwortlich. Das ist Vermietersache. Und wenn er Schadensersatz geltend machen will, weil der Fassadendreck von Deinen Fenstern käme, soll er das vor Gericht mal beweisen. Würde mich wundern, wenn er das kann.

    Also kurz: a) Nein, Vermietersache
    b) nein, IN der Wohnung ist es DEIN Ding, was Du machst
    c) NEIN... sonst will er Dir irgendwann noch vorschreiben, wann Du was zu essen hast.

    Privatvermieter ohne Ahnung von Mietrecht sind echt manchmal dämlich.

  • Hallöchen danke für eure Antworten.
    Heute habe ich nichts von meinem Vermieter gehört, ist auch gut so, hoffe das bleibt auch so.
    Klar, dass ich insgesamt Fenster putzen sollte ist logisch und das mache ich auch, bisher mindestens 2x im Jahr, bei Bedarf hab ich es auch schon öfter gemacht. Ich bin also echt kein Schmierfink oder sowas. Denke mein Vermieter will sich einfach die Kosten für die Fassadenreinigung sparen, die hätte es insgesamt meiner Meinung nach echt nötig, aber gut, das ist sein Bier muss er wissen.
    Ist schon mal gut zu wissen, dass ich hier scheinbar auf der richtigen Seite bin und eher im Recht bin.
    das Pollenvlies ist natürlich auch nur von innen am Fenster befestigt, also innen im Rahmen, was anderes würde mir auch gar nicht einfallen

    Die gesamte Situation ist halt einfach ärgerlich und vermiest mir das wohnen hier. Man ist immer gut miteinander ausgekommen und ganz plötzlich sowas.. Naja ich schiebe den Rest mal auf den Alkohol. Sollte das so nochmal passieren, verbitte ich mir das und drehe mich rum und gehe einfach.

    Im übrigen hat der Schwager einer Freundin ähnliches gesagt und der arbeitet bei einer Mietgesellschaft, der sollte es also wissen. Ist alles mein Persönlichkeitsrecht, da kann mit der Vermieter gar nichts. Der hat sich am Telefon wohl schlapp gelacht, weil er sich vorgestellt hat, was ein Richter für ein dummes Gesicht machen würde, sollte der Fall soweit gehen....

  • Ich bin auf der Suche nach Antworten in Sachen Pollenschutzvlies auf diesen Beitrag gestoßen und hätte dazu Fragen, auf die ich hier hoffentlich eine Antwort finde...

    Das Pollenfilter kann er Dir auch nicht verbieten, wenn es an der INNENseite des Fenster befestigt ist. Wie gesagt: IN der Wohnung bist DU die Person, die Hausrecht hat. Was anderes wäre es, wenn Du den Pollenfilter von außen an das Fenster anbringen willst. Die äußere Fassade gehört nicht mehr Dir. Da könnte der Vermieter eine Montage meines Erachtens tatsächlich verbieten.


    Gehört das Vlies tatsächlich zum Inneren der Wohnung, wenn es an der Innenseite des Fensterrahmens befestigt ist? Schließlich befindet es sich ja trotzdem außen vor der Fensterscheibe.
    Und kann der Vermieter bzw. die Hausverwaltung das Entfernen des Pollenschutzvlieses verlangen, wenn in der Hausverordnung ein Absatz ist, dass keine Veränderungen an der Gebäudeaußenseite vorgenommen werden dürfen und das Gesamtbild des Gebäudes nicht verändert bzw. gestört gestört werden darf?

    Ich habe nämlich ein solches Vlies am Schlafzimmerfenster, das jedoch weder von der Vorder- noch der Rückseite sichtbar ist. Lediglich wenn man zwischen dem Haus, in dem sich meine Mietwohnung befindet, und dem Nebenhaus (in dem die Hausverwaltung wohnt) steht, kann man das Fenster mit dem Pollenvlies sehen.
    Laut Hausverwaltung "geht das so nicht". Ich soll es entweder entfernen oder durch ein (sehr teures und nicht so wirksames) kaum sichtbares Pollengitter mit einem solchen "eloxierten" Rahmen ersetzen, wie es die Nachbarin hat...

    Ich wäre dankbar, wenn das jemand beantworten kann.

    Grüße,
    seezwergle

  • Seezwergle:

    "Gehört das Vlies tatsächlich zum Inneren der Wohnung, wenn es an der Innenseite des Fensterrahmens befestigt ist? Schließlich befindet es sich ja trotzdem außen vor der Fensterscheibe."
    - Hmm, etwas schwierig (für mich) zu verstehen... Wenn Fenster geschlossen sind, hat von Dir NICHTS draussen zu sein. Drinnen mag sein, was will, ist egal (asser sittlich Anstössiges).

    "Laut Hausverwaltung "geht das so nicht"."
    - Aufgrund welcher Rechtsverordnung?

  • Hallo liebe Forum,
    ich habe vorhin im Treppenhaus einen lauten Anschiss von meinem Vermieter bekommen, dass ich meine Fenster nicht geputzt hätte und das alles "zum Kotzen" aussehen würde. Ich gebe zu, dass ich in diesem Frühling meine Fenster noch nicht geputzt habe, dies aber aus zeitlichen Gründen erst am kommenden WE in Angriffe nehmen könnte. SOweit so gut, auf der Seite habe ich keine Einwände und will das schon alleine wegen dem Ausblick für mich machen.
    Er meinte, aber der Dreck sich schon die Wände nach oben ziehen würde und das das ja gar nicht ginge und ich das beseitgen solle.
    Jetzt ist meine Frage, ob ich als Mieterin auch dafür zuständig bin, dass die Fassasde, die direkt an meinem Fenster ist (man muss sich das wie kleine Nischen vorstellen) auf zu reinigen habe. Klar Fensterrahmen von außen ist ja kein Thema, aber ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich auch noch die Fassade putzen soll. Zumal ich im 1. STock wohne und gar nicht bis oben ans Fenster kommer, auch nicht mit der kleinen Leiter die ich habe und ich eher rausfalle und mir alle Knochen breche.

    Zudem hat sich der Vermieter beschwert, dass mein Fenster zur STraße so "ekelig" sei. Ich erklärte ihm, dass dies ein Pollenvlies ist und ich das nicht entfernen möchte, ich im Sommer sonst nicht bei geöffnetem Fenster schlafen kann. Er will das aber weg haben, weil es scheiße aussehe. Klar Pollenvliese sind eben leider nicht durchsichtig, ich muss schließelich auch mit der mangelden Aussicht leben. Er wollte es im Übrigen nicht verstehen, dass es sich hier nicht um Schmutz handelt, sondern um diese besagte Pollenvlies.
    Zudem beschwerte er sich, dass ich doch meine Vorhänge gefälligst ganz aufziehen soll oder gar nicht, weil nur halb "sieht scheiße aus und macht einen schlechten Eindruck".

    Die Frage ist nun, ob ich a) Die Fassade direkt am Fenster reinigen muss b) ich das Pollenvlies entfernen muss und c) ich die Vorhänge "ordentlich" zu verschließen habe.

    Nichts davon ist im Mietvertrag geregelt, zumindest nicht, dass ich x Mal im jahr Fenster putzen muss.

    Ich bin grad auf 180 und fühle mich stark angegriffen, zumal der Vermieter mich öffentlich auch noch denunziert hat, aber das gehört ja nicht hier her.

    Würde mich über eine Antwort freuen.
    Vielen Dank

    Hallo,

    mit Verlaub, gehen den Vermieter diese angegebenen Punkte einen feuchten Kehricht an, die Fassade ist keinesfalls Mietersache.

    Fenster kann der Mieter putzen wann er es für richtig hält, Fliegengitter u. Pollenschutzgitter anbringen gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, sofern sich kein Anderer daran stört oder eine Gefahrensituation sich daraus ergibt.

    Dem Vermieter sollte man einen Denkzettel verpassen, ich rate mal ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und mittels Anwalt den Vermieter mal aufklären lassen, was er zu melden hat und was nicht.

    Gruß

    BHShuber

  • Dem Vermieter sollte man einen Denkzettel verpassen, ich rate mal ein wenig Geld in die Hand zu nehmen und mittels Anwalt den Vermieter mal aufklären lassen, was er zu melden hat und was nicht.


    Es sollte aber ein auf Mietrecht spezialisierter RA sein.

  • Seezwergle:

    "Gehört das Vlies tatsächlich zum Inneren der Wohnung, wenn es an der Innenseite des Fensterrahmens befestigt ist? Schließlich befindet es sich ja trotzdem außen vor der Fensterscheibe."
    - Hmm, etwas schwierig (für mich) zu verstehen... Wenn Fenster geschlossen sind, hat von Dir NICHTS draussen zu sein. Drinnen mag sein, was will, ist egal (asser sittlich Anstössiges).

    "Laut Hausverwaltung "geht das so nicht"."
    - Aufgrund welcher Rechtsverordnung?

    Punkt 1:
    Na ja, das Fenster öffnet sich ja nach innen. Wie jedes Fliegengitter auch ist das Pollenvlies so angebracht, dass man das Fenster auf und zu machen kann, ohne das Gitter/Vlies abnehmen zu müssen.
    Bei geschlossenem Fenster ist das Vlies somit eben außen direkt vor der Fensterscheibe.

    Punkt 2:
    Aufgrund der Hausordnung, die ich bei Unterschrift des Mietvertrags erhalten und anerkannt habe.

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