Seezwergle:
"Gehört das Vlies tatsächlich zum Inneren der Wohnung, wenn es an der Innenseite des Fensterrahmens befestigt ist? Schließlich befindet es sich ja trotzdem außen vor der Fensterscheibe."
- Hmm, etwas schwierig (für mich) zu verstehen... Wenn Fenster geschlossen sind, hat von Dir NICHTS draussen zu sein. Drinnen mag sein, was will, ist egal (asser sittlich Anstössiges).
"Laut Hausverwaltung "geht das so nicht"."
- Aufgrund welcher Rechtsverordnung?
Punkt 1:
Na ja, das Fenster öffnet sich ja nach innen. Wie jedes Fliegengitter auch ist das Pollenvlies so angebracht, dass man das Fenster auf und zu machen kann, ohne das Gitter/Vlies abnehmen zu müssen.
Bei geschlossenem Fenster ist das Vlies somit eben außen direkt vor der Fensterscheibe.
Punkt 2:
Aufgrund der Hausordnung, die ich bei Unterschrift des Mietvertrags erhalten und anerkannt habe.