Hallo, folgender fiktiver Fall
Es gibt keine Verpflichtung zur Schönheitsreparaturen im Mievertrag, die Wohnung ist besenrein zu übergeben.
Das Kind 6.5 Jahre zerkratzt die Tapeten in seinem eigenen Zimmer, als es schlafen sollte (m.E. keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, da unvermeidbar)
Versicherung wurde informiert, sie deckt Mietsachschäden und Schäden von delikunfähigen Kindern (unter 7 Jahre), weigert jedoch die Regulierung wegen übermässiger Beanspruchung.
Kann der Vermieter irgendwelche Schadenersatzforderungen stellen?
BGB regelt es eigentlich so, dass keiner für die Schäden durch deliktunfähige Kinder haftet ,falls die Aufsichtspflicht von Eltern nicht verletzt wurde.
Danke