Hallo,
ich möchte bei einem von Privat gemieteten Einfamilienhaus das Einfahrttor zum Hof und einen Teil des Zauns auf meine Kosten durch einen Fachbetrieb ändern lassen (Entsorgung des alten Holz-Flügeltores und Neubau eines deutlich breiteren Flügeltores aus Alu/Kunststoff). Ein detaillierter Kostenvoranschlag mit den Arbeiten und dem Material sowie einer Illustration liegt vor, die Vermieter sind einverstanden.
Ich habe von meinen Vermietern ein unterzeichnetes Formular ("Vereinbarung") bekommen mit folgenden Angaben:
- Namen und Adresse der Mietsache
- Zustimmung zur Änderung von Zaun und Tor gemäß Angebot
- Beschreibung der Änderungen gemäß Angebot
- Erklärung der Kostenübernahme durch den Mieter (mich) wie abgesprochen
- §18 "Veränderung der Mietsache" des Mietvertrages bleibt unangetastet
In unserem Mietvertrag steht unter §18 Absatz 6, dass der Vermieter bei einem Auszug ein Übernahmerecht auf Veränderungen der Mietsache hat, auf das er jedoch verzichten kann. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter dann verpflichtet den "ursprünglichen Zustand" wiederherzustellen.
Meine Frage:
Jetzt tauschen wir zwar das Tor an gleicher Stelle gegen ein Neues (hochwertigeres!) aus, allerdings ist das neue Tor wesentlich breiter und auch von Optik und Material her etwas anders als das alte Tor und der Rest vom Zaun (ist dem Vermieter bekannt und aus dem Angebot ersichtlich).
Schützt mich diese Zustimmung meines Vermieters davor, dass wenn meinen Vermietern die Optik des neuen Tores doch nicht mehr gefällt und ich ausziehe Sie den wieder Rückbau auf ein schmaleres Holztor verlangen können?
Das alte Tor wird laut Angebot übrigens entsorgt und ist meiner Meinung nach auch hin - aber das nur Nebenbei.
Hört sich vielleicht alles etwas konstruiert an, da es aber um mehrere tausend Euro geht und man nie weiß wie sich das Verhältnis zum Vermieter noch entwickeln kann ist es denke ich klüger sich hierzu Gedanken zu machen.
Bin für jeden Tip sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen
milan76