Vereinbarung " Veränderung der Mietsache" so okay?

  • Hallo,

    ich möchte bei einem von Privat gemieteten Einfamilienhaus das Einfahrttor zum Hof und einen Teil des Zauns auf meine Kosten durch einen Fachbetrieb ändern lassen (Entsorgung des alten Holz-Flügeltores und Neubau eines deutlich breiteren Flügeltores aus Alu/Kunststoff). Ein detaillierter Kostenvoranschlag mit den Arbeiten und dem Material sowie einer Illustration liegt vor, die Vermieter sind einverstanden.

    Ich habe von meinen Vermietern ein unterzeichnetes Formular ("Vereinbarung") bekommen mit folgenden Angaben:
    - Namen und Adresse der Mietsache
    - Zustimmung zur Änderung von Zaun und Tor gemäß Angebot
    - Beschreibung der Änderungen gemäß Angebot
    - Erklärung der Kostenübernahme durch den Mieter (mich) wie abgesprochen
    - §18 "Veränderung der Mietsache" des Mietvertrages bleibt unangetastet

    In unserem Mietvertrag steht unter §18 Absatz 6, dass der Vermieter bei einem Auszug ein Übernahmerecht auf Veränderungen der Mietsache hat, auf das er jedoch verzichten kann. Auf Verlangen des Vermieters ist der Mieter dann verpflichtet den "ursprünglichen Zustand" wiederherzustellen.


    Meine Frage:
    Jetzt tauschen wir zwar das Tor an gleicher Stelle gegen ein Neues (hochwertigeres!) aus, allerdings ist das neue Tor wesentlich breiter und auch von Optik und Material her etwas anders als das alte Tor und der Rest vom Zaun (ist dem Vermieter bekannt und aus dem Angebot ersichtlich).
    Schützt mich diese Zustimmung meines Vermieters davor, dass wenn meinen Vermietern die Optik des neuen Tores doch nicht mehr gefällt und ich ausziehe Sie den wieder Rückbau auf ein schmaleres Holztor verlangen können?

    Das alte Tor wird laut Angebot übrigens entsorgt und ist meiner Meinung nach auch hin - aber das nur Nebenbei.

    Hört sich vielleicht alles etwas konstruiert an, da es aber um mehrere tausend Euro geht und man nie weiß wie sich das Verhältnis zum Vermieter noch entwickeln kann ist es denke ich klüger sich hierzu Gedanken zu machen.

    Bin für jeden Tip sehr dankbar!

    Mit freundlichen Grüßen
    milan76

  • [...] da es aber um mehrere tausend Euro geht und man nie weiß wie sich das Verhältnis zum Vermieter noch entwickeln kann ist es denke ich klüger sich hierzu Gedanken zu machen.


    Genau so ist es!

    Der Paragraph ist m.E. eindeutig. Der Vermieter kann den ursprünglichen Zustand wieder verlangen, wenn er das will.

    Bei einer solch großen Sache und Mieter-Investition gibt es meiner Meinung nach nur eine vernünftige Lösung:
    Das neue Tor geht sofort nach Fertigstellung in das Eigentum des Vermieters über. (Damit wäre für diesen Fall auch Euer §18 hinfällig.)
    Evtl. macht man noch eine gestaffelte Abstandszahlung (oder wie das heißt) ab, für den Fall, dass der Vermieter Dich wenige Jahre nach dem Umbau rauskündigt. Das würde Dich davor schützen, heute das Tor zu bezahlen und morgen wegen Eigenbedarf rausgekündigt zu werden, ohne einen Pfennig für Deine Investition wiederzusehen.

  • Hallo,

    danke für die Antworten! Da waren meine Zweifel wohl berechtigt.
    Meine Idee war eigentlich, dass die Vermieter den Auftrag aufgeben und ich die Rechnung bezahle, meinetwegen auch mit vorheriger schriftlicher Kostenübernahmeerklärung. Das war denen aber scheinbar zu einfach...

    Wenn ich jetzt eine weitere Vereinbarung aufsetze und von den Vermietern unterzeichnen lasse mit folgendem Inhalt:
    "In Bezug auf Paragraph 18, Absatz 6 unseres Mietvertrages geht das neue Tor (lt. Auftrag s. Anhang) bei Ende des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieter über. Weitergehende Ansprüche wie z.B. ein Rückbau sind ausgeschlossen."

    Das wäre doch OK, oder?

    Viele Grüße
    Milan

  • Wenn ich jetzt eine weitere Vereinbarung aufsetze und von den Vermietern unterzeichnen lasse mit folgendem Inhalt:
    "In Bezug auf Paragraph 18, Absatz 6 unseres Mietvertrages geht das neue Tor (lt. Auftrag s. Anhang) bei Ende des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieter über. Weitergehende Ansprüche wie z.B. ein Rückbau sind ausgeschlossen."

    Das wäre doch OK, oder?

    Nein, das ist nicht OK! Das wäre unerlaubte Rechtsberatung.

  • Vorab: Rechtsberatung? Wo fängt die denn an? Wer kann das schon definieren ...? :rolleyes:
    Allet nur Meinungen .. sach ich ... allet Meinungen .... :)

    Wenn ich jetzt eine weitere Vereinbarung aufsetze und von den Vermietern unterzeichnen lasse mit folgendem Inhalt:
    "In Bezug auf Paragraph 18, Absatz 6 unseres Mietvertrages geht das neue Tor (lt. Auftrag s. Anhang) bei Ende des Mietverhältnisses in das Eigentum der Vermieter über. Weitergehende Ansprüche wie z.B. ein Rückbau sind ausgeschlossen."

    Das wäre doch OK, oder?

    Wenn Du während Deiner Mietzeit Eigentum und Instandhaltungspflichten an dem Tor haben/behalten möchtest ...

    Die Verantwortung für die Beschaffung und den Bau (und etwaige Streitereien mit den beteiligten Firmen) hast Du ja auch schon. Das ist schätzungsweise auch der Grund, weshalb der Vermieter das nicht selbst in Auftrag geben wollte. Wenn irgendwas beim Bau schiefgeht, kann er Dir so nämlich jederzeit sagen: "Hey, alles Schrott. So geht das nicht. So war das nicht geplant. Rückzug und Rückbau!" Aber das hätte ich als Vermieter ebenso geregelt. Ich denke, das ist ganz normal so.

    Ob es sinnvoll ist, das Tor in Mieterbesitz zu belassen - ich weiß es nicht. Meine Fantasie reicht da für jede Menge möglicher Kompetenzrangeleien, die sich ergeben könnten.

    Und in jedem Falle würde ich die Vereinbarung über gestaffelte Ausgleichs-(Abstands-?)Zahlungen des Vermieters an Dich für den Fall einer frühzeitigen Kündigung nicht vergessen. Stell Dir vor, Du baust jetzt für ein paar Kilo-Euro eine neue Einfahrt und in 6 Monaten kommt wegen irgendetwas die Kündigung. Das Tor gehört dann (spätestens mit Auszug) Deinem Vermieter und Dein Geld ist flöten gegangen.

    Ich persönlich würde es ihm sofort überschreiben, eine beispielsweise über 5 Jahre währende Staffelung an Zahlungen vereinbaren (natürlich nur, wenn der Vermieter Dich kündigt, nicht umgekehrt) und eine ebenso lange Umbausperre für das Tor (natürlich vorausgesetzt Du wohnst da auch diese Zeit noch).

    Ob ich das als Vermieter unterschreiben würde, kann ich so einfach gar nicht sagen, aber irgendwie hätten da doch alle was von. Als Mieter jedenfalls würde ich nichts anderes haben wollen. Nötigenfalls würde ich auf diese "Wohnqualität" verzichten und eben nicht als Mieter in den Wert von fremder Leute Eigentum investieren.

  • Das alte Tor wird laut Angebot übrigens entsorgt und ist meiner Meinung nach auch hin - aber das nur Nebenbei.


    Nee, überhaupt nicht nebenbei! Wenn Ihr irgendwann mal im Streit auseinandergehen solltet, .... (denk' nach!)

  • Nee, überhaupt nicht nebenbei! Wenn Ihr irgendwann mal im Streit auseinandergehen solltet, .... (denk' nach!)

    Hallo,

    verstehe Deinen Einwand nicht ganz. Bezieht er sich auf die Entsorgung des alten Tors?
    Das steht so in dem Angebot explizit mit drin und da mein Vermieter dem Auftrag "lt. Anlage" (=Kopie des Auftrags) zustimmt hat er das dann abgenickt.
    Abholen kann er sich den Mist ja trotzdem noch, wenn er will ..

    Viele Grüße
    Milan

  • milan76:

    "verstehe Deinen Einwand nicht ganz."
    - Für den Fall, dass der VM bei Mietende den Rückbau der vom Mieter eingebrachten Änderungen verlangen könnte.

    "Bezieht er sich auf die Entsorgung des alten Tors? Das steht so in dem Angebot explizit mit drin und da mein Vermieter dem Auftrag "lt. Anlage" (=Kopie des Auftrags) zustimmt hat er das dann abgenickt."
    - Dann scheint es ja wohl ok zu sein.

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