Küchenzimmerschlüssel verloren - Buntbartschlüssel - VERMIETER kooperiert nicht

  • Guten Morgen,

    zunächst die kurze Vorgeschichte. Der Auszug hat am 28.02 stattgefunden. Seitdem terrorisiert der Vermieter uns. Beim Auszug hat der Vermieter einen komplett neuen Laminatboden bekommen, da er Abnutzungsspuren nicht als solche anerkannte. Um Stress zu vermeiden, erhielt er diesen von uns.

    Bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass ein Buntbartschlüssel an der Küchentür fehlte. Die Küchentür lässt sich NICHT verschließen, dies war auch beim Einzug so. Aus diesem Grund ist der Schlüssel vermutlich verloren gegangen. Der Schlüssel kostet 3,50€. Da die Wohnung vermietet wurde, schlugen wir dem Vermieter vor 10 Euro (wie gesagt der Schlüssel kostet 3,50€) der Mietkaution zu behalten.

    Dieser allerdings - Pfennigfuchser - besteht darauf, einen Schlüsseldienst einzuschalten und uns in Rechnung zu stellen. Vermutlich um einen Türschloss zu bekommen, der sich schließen lässt. Die Frage ist: darf er das? Müssen wir nach 3 Monaten tatsächlich mit Knete auftauchen und uns einen Abdruck machen um einen Schlüssel zu besorgen, mit dem man die Tür sowieso nicht abschließen kann?

    Was wäre wenn wir - angenommen - aus Zeitgründen, die Arbeit nicht übernehmen. Müssen wir tatsächlich den Schlüsseldienst zahlen? Er ist ständig in Urlaub und deswegen verzögert sich das Ganze.

    Die Vorgeschichte ist, dass der Vermieter - bei allen Nachbarn - seit Jahren versucht, die Wohnung auf Kosten der Mieter zu erneuern. Bei unserem Auszug erhielt er komplett neue Böden, nun heuchelt er uns wegen 3,50€ hinterher.

    Bitte um Rat, da diese Telefonate und ständigen Briefen mit hohen Kosten an unseren Nerven zerren....

    Mfg

  • Sie müssen nur den Zeitwert des Schadens ersetzen. Darüber hinaus geht nichts.
    Der Vermieter soll einen neuen Buntbart-Schlüssel kaufen und Ihnen in Rechnung stellen. Damit basta!

    Zahlen Sie centgenau den Betrag. Von diesem Wert würde ich sogar nur 90 % (Zeitwert) zahlen.
    Solchen Leuten ist nur so beizukommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (3. Juni 2014 um 10:34)

  • "Zeitwert" des Schlüssels? :D Wir haben dort 6 Jahre gewohnt...

    Das heisst, wenn wir ihm schriftlich mitteilen, dass wir die Kosten des Schlüssels - mit Vorlage der Rechnung - übernehmen, dann handelt es sich wirklich nur um die Kosten des Schlüssels? Was wäre mit dem Schlüsseldienst? Er ist der Meinung, dass er dafür nicht zuständig ist und es nur mithilfe von professionellen Arbeit gehen würde... Nur um zu zeigen, wie lächerlich der gute Herr ist....


  • Das heisst, wenn wir ihm schriftlich mitteilen, dass wir die Kosten des Schlüssels - mit Vorlage der Rechnung - übernehmen, dann handelt es sich wirklich nur um die Kosten des Schlüssels?

    Richtig, der Geschädigte hat die Kosten so gering wie möglich zu halten.

    BGB § 249 - Art und Umfang des Schadensersatzes

    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

    Erforderlich sind dabei die Aufwendungen, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für notwendig und zweckmäßig halten durfte.
    Nimmt der Geschädigte die Herstellung selbst in die Hand und verlangt dann nach § 249 S. 2 BGB die Herstellungskosten vom Schädiger, so ist er gehalten, von den beiden Möglichkeiten der Naturalrestitution (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) diejenige zu wählen, die in einer ihm zumutbaren Weise den geringsten Aufwand erfordert, er muss also die wirtschaftlich vernünftigere Möglichkeit wählen, sog. Wirtschaftlichkeitspostulat.

  • Ohne Beachtung dessen, dass mittlerweile die Wohnung schon wieder vermietet ist, wir nicht wissen, was in den Übergabeprotokollen stand und was es sonst noch für - möglicherweise das Recht verändernde - Umstände gibt:

    Meine Ansicht:
    Ihr schuldet dem Vermieter einen Küchentürschlüssel. Ihr habt das Recht, diesen selbst zu beschaffen. Wenn Ihr das nicht macht, kann der Vermieter das auf Eure Kosten tun. Er muss dabei die Verhältnismäßigkeit wahren und darf die Sache nicht unnötig verteuern. (Siehe auch Kolinums Posting.)

    Wenn er Euch das defekte Schloss vorwerfen kann (z.B. weil nirgendwo hieb- und stichfest festgehalten ist, dass das bei Einzug schon kaputt war), kann er möglicherweise auch das Schloss wechseln (Stichwort: verdeckter Mangel).

    Wenn der Vermieter zu allen diesen handwerklichen Dingen nachweislich nicht selbst in der Lage ist, kann ihn auch keiner daran hindern, eine Firma zu beauftragen. (Mit etwas Pech darf er das sowieso, sobald Ihr es nicht übernehmt. Aber das weiß ich in diesem Fall nicht wirklich ...)

    Ich habe keine Ahnung, warum der Vermieter sich so verhält, aber wenn Ihr auf Nummer sicher gehen wollt, dann besorgt ihm doch das Schlüsselchen und hofft, dass er nicht auch noch wegen dem kaputten Schloss irgendwelchen Aufstand verursacht.

  • Wenn das Fehlen des Schlüssels bereits in Eurem Einzugsprotokoll vermerkt ist und die Schadhaftigkeit des Schlosses, dann ist das ein Problem des Vermieters. Dann müsst ihr dafür nicht geradestehen.

  • PatriziaDaniel,

    mich wundert, dass Ihr es nicht schafft, Euch mit dem Nachmieter in Verbindung zu setzen, um diesen weltbewegenden Missstand zu beheben.:mad:

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