Frage zur Betriebskostenabrechnung.

  • Hallo allerseits,
    hoffe hier etwas schlauer zu werden.

    Ich habe neue sehr hohe Betriebskostenabrechnung vom Vermieter (Eigentumswohnung) bekommen , die ca.50% höher liegt als die vorletzte Abrechnung.
    Die Grundsteuer ist klar , muss ich zahlen , weil es im Mietvertrag so vereinbart wurde.


    Es wäre super, wenn mir irgendjemand sagen könnte, ob die anderen Kosten rechtens sind.

    Vielen Dank für die Hilfe.

  • Sieht merkwürdig aus. Instandhaltungskosten, Bankspesen und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig. Warum Du an der Zuführung zur Instandhaltungsrücklage beteiligt werden sollst, ist mir ebenso schleierhaft.
    Die sonstigen Betriebskosten würde ich mir auch einmal erläutern lassen.

    Sieht so aus, als ob der Eigentümer seine Hausgeldabrechnung 1:1 in deine Betriebskostenabrechnung umgewandelt hat.

    Zu den verbrauchsabhängigen Kosten möchte ich nichts sagen. Deinen Verbrauch kann hier niemand nachvollziehen.

    Edit: Steht ja sogar da, dass das die Eigentümerabrechnung ist.
    Schriftlich widersprechen!

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hier hat offensichtlich der Vermieter seine Hausgeldkosten 1:1 als Betriebskosten umgelegt.

    Instanhaltungs-, Verwaltungs- und Kontoführungskosten sind nicht auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. Ebenso die Istandhaltungsrücklage.

    Sie hier

    http://dejure.org/gesetze/BetrKV/1.html

    Alle mit **) gekennzeichneten Kosten sind umlegbar, sofern vertraglich vereinbart.

    Als vertraglich vereinbart gelten sie wenn im Vertrag aufgelistet sind oder auf § 2 der BetrKV verwiesen wird.

    Ist die Abrechnung überhaupt an Dich gerichtet?

  • Ich vermute auch, das es eine Jahresabrechnung der Hausverwaltung an den Wohnungseigentümer ist.
    Dieser hätte Sie prüfen und in veränderter Form gemäß der Betriebskostenverordnung an den Mieter weiterreichen müssen.

  • Hallo dano68,

    falls das Gedicht an Dich adressiert ist: Widersprechen
    Falls an Deinen Vermieter (also den Wohnungseigentümer): zurückgeben.
    (hätte fast noch geschrieben: ignorieren oder in die Tonne:o)

  • Ich danke allen, die sich Zeit genommen haben ,um die Abrechnung zu kontrollieren:cool:
    Ja , die Abrechnung war an den Vermieter gerichtet und der hat es an mich weitergeleitet , wie es scheint "unverändert"

    Ich habe gerade den Mietvertrag nicht zur Hand , aber nehmen wir an , daß die Umlagenkosten (Instandhaltungskosten, Bankspesen und Verwaltungskosten) auch im Mietvertrag vereinbart worden sind , sind die dann immer noch rechtens ?

    Berny soll ich erst diese Abrechnung zurückschicken und um eine korrigierte Abrechnung bitten .Und wenn das nichts bringt , einen Mieterverein aufsuchen ?

  • dano68:

    "die Abrechnung war an den Vermieter gerichtet und der hat es an mich weitergeleitet ,"
    - Sicherlich ein Irrtum... oder "Büroversehen":rolleyes:

    "Ich habe gerade den Mietvertrag nicht zur Hand , aber nehmen wir an , daß ..."
    - Nix nehmen wir an oder spekilieren, sondern Du wirst Dich bitte bemühen - und nebenher bitte beachten: Plenk ? Wikipedia

    "soll ich erst diese Abrechnung zurückschicken und um eine korrigierte Abrechnung bitten ."
    - Du brauchst nur zu sagen, dass das die Abrechnung für den Wohnungseigentümer war, jedoch keine Betriebskostenabrechnung für einen Mieter. Ich würde das aber erst machen, wenn er erinnert bzw. anmahnt.

  • Zitat

    Ich habe gerade den Mietvertrag nicht zur Hand , aber nehmen wir an , daß die Umlagenkosten (Instandhaltungskosten, Bankspesen und Verwaltungskosten) auch im Mietvertrag vereinbart worden sind , sind die dann immer noch rechtens ?

    Auch dann ist die Umlage dieser Kosten nicht rechtens.

    Zitat

    soll ich erst diese Abrechnung zurückschicken und um eine korrigierte Abrechnung bitten

    Kannst aber nichts tun und Deinen VM dumm sterben lassen.:o

    Du bist nicht verpflichtet den Vermieter auf seine Fehler aufmerksam zu machen. Du bist sein Mieter nicht sein Lehrer.

  • Schicken Sie ihm die Rechnung zurück mit dem Bemerken, das solche fehlerhaft ist und er sie korrigieren möge.
    Mehr aber auch nicht. Für die richtige Erstellung ist der Vermieter verantwortlich und wenn er dazu zu doof oder zu faul ist müssen Sie ihm das auch nicht noch erklären.

    Maßgebend ist das Verhältnis zum Vermieter. Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Ist dem nicht so, dann eben auch anders.
    Können nur Sie selbst abwägen.

  • Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil. Ist dem nicht so, dann eben auch anders. Können nur Sie selbst abwägen.


    Jawoll, gib' ihm Saures...!!!

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