Beiträge von dano68

    Ich danke allen, die sich Zeit genommen haben ,um die Abrechnung zu kontrollieren:cool:
    Ja , die Abrechnung war an den Vermieter gerichtet und der hat es an mich weitergeleitet , wie es scheint "unverändert"

    Ich habe gerade den Mietvertrag nicht zur Hand , aber nehmen wir an , daß die Umlagenkosten (Instandhaltungskosten, Bankspesen und Verwaltungskosten) auch im Mietvertrag vereinbart worden sind , sind die dann immer noch rechtens ?

    Berny soll ich erst diese Abrechnung zurückschicken und um eine korrigierte Abrechnung bitten .Und wenn das nichts bringt , einen Mieterverein aufsuchen ?

    Hallo allerseits,
    hoffe hier etwas schlauer zu werden.

    Ich habe neue sehr hohe Betriebskostenabrechnung vom Vermieter (Eigentumswohnung) bekommen , die ca.50% höher liegt als die vorletzte Abrechnung.
    Die Grundsteuer ist klar , muss ich zahlen , weil es im Mietvertrag so vereinbart wurde.


    Es wäre super, wenn mir irgendjemand sagen könnte, ob die anderen Kosten rechtens sind.

    Vielen Dank für die Hilfe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!