gesamte Warmwasserkosten berechnen

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Wenn ich für die Betriebskostenabrechnung die gesamten Warmwassermenge ermitteln will, kann ich dann die Warmwassermengen gemäß der einzelnen Wasseruhren in den Wohnungen zusammenrechnen oder muss ich zusätzlich eine zentrale Warmwasseruhr installieren und deren Wert nutzen?

    Danke und beste Grüße!

  • ... kann ich dann die Warmwassermengen gemäß der einzelnen Wasseruhren in den Wohnungen zusammenrechnen

    Hallo Fragezeichen,

    Das müsste m.E. ausreichen.
    Ich habe zumindest noch nie gehört das ein "Haupt"Zähler nötig wäre.

    VG Syker

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Wenn ich für die Betriebskostenabrechnung die gesamten Warmwassermenge ermitteln will, kann ich dann die Warmwassermengen gemäß der einzelnen Wasseruhren in den Wohnungen zusammenrechnen oder muss ich zusätzlich eine zentrale Warmwasseruhr installieren und deren Wert nutzen?

    Das kannst bzw. mußt Du so machen.

    Bedenke aber das die Kosten der Warmwasseraufbereitung zu den Heizkosten gehört, diese müssen ja gemäß Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

  • Da ich mich aufgrund eigener Unstimmigkeiten mit meiner Warmwasserabrechnung in letzter Zeit viel über das Thema informiert habe, habe ich folgendes erfahren.
    Sofern die Warmwasserbereitung über eine zentrale Heizungsanlage läuft, sind die Wärmemengen zur Erwärmung des Wassers seit 2013 mit einem Wärmemengenzähler zu messen. (lt.Heizkostenverordnung) Der Gesamtverbrauch wird dann zu mind. 50% und höchstens 70% nach Verbrauch berechnet, der Rest nach Wohnfläche.

  • Da ich mich aufgrund eigener Unstimmigkeiten mit meiner Warmwasserabrechnung in letzter Zeit viel über das Thema informiert habe, habe ich folgendes erfahren.
    Sofern die Warmwasserbereitung über eine zentrale Heizungsanlage läuft, sind die Wärmemengen zur Erwärmung des Wassers seit 2013 mit einem Wärmemengenzähler zu messen. (lt.Heizkostenverordnung) Der Gesamtverbrauch wird dann zu mind. 50% und höchstens 70% nach Verbrauch berechnet, der Rest nach Wohnfläche.


    Ja, § 9 HeizkVO.

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