Nebenkostenabrechnung Zweifelhaft!?

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe meine Nebenkostenabrechnung für 2013 am 20.05.2014 erhalten. Drei Positionen sind für mich nicht nachvollziehbar und meines erachtens zu hoch. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei niedrigerem Verbrauch, stagnation des Ölpreises und deutlich wärmeren Wintermonaten die Heizkosten im Vergleich ordentlich gestiegen sind.
    Die Nachzahlung beläuft sich auf ca. 700€ mit Zahlungsziel 30.05.2014. Jetzt ist meine erste Frage, wie soll man das in dem kurzen Zeitraum prüfen?
    Des Weiteren habe ich nach erhalt der NKA den Hausverwalter angerufen. Die Mitarbeiterin hat mich vertröstet und gesagt, dass sie sich erst die Unterlagen beschaffen muss. Zwei Tage später habe ich erneut beim HVW angerufen und von selbiger Mitarbeiterin erfahren, dass die HVW überhaupt nichts mit der Abrechnung zu tun hätte - ich müsste mich da direkt an den Vermieter wenden, da er alles selbst macht.
    Anschließend habe ich dem Vermieter am 23.05.2014 eine E-Mail geschrieben mit der Bitte um Stellungnahme zu den mir unerklärlichen Positionen.
    Jetzt schreibt mit der Vermieter am 28.05.2014, dass er von der Hausverwaltung erfahren hätte, dass mir sämtliche benötigte Informationen zur Überprüfung ausgehändigt worden seien und er mich bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang schon jetzt anmahnt und in Verzug setzt.
    Ich weiß jetzt nicht mehr weiter uns wüsste gerne wie ich mich verhalten soll??

  • Zitat

    Die Nachzahlung beläuft sich auf ca. 700€ mit Zahlungsziel 30.05.2014. Jetzt ist meine erste Frage, wie soll man das in dem kurzen Zeitraum prüfen?

    Um die Abrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen stehen Dir erst mal 30 Tage ab Zugang der Abrechnung zu. Erst dann ist sie fällig.

    Weitere 12 Monate ab Zugang kannst Du immer noch Einwände gegen die Abrechnung erheben.


    Zitat

    und deutlich wärmeren Wintermonaten die Heizkosten im Vergleich ordentlich gestiegen sind.

    Aber nur die Wintermonate Ende 2013, die Anfang 2013 waren ja sehr kalt.

    Du schreibst allerdings nichts zur Wohnungsgröße und den monatlichen Vorauszahlungen. Das wäre noch wichtig zu wissen.

    Am besten Du scannst die Abrechnung ein und lädst sie als Bild hoch.

    Namen und Adressen aber unkenntlich machen!

    Zitat

    Ich weiß jetzt nicht mehr weiter uns wüsste gerne wie ich mich verhalten soll??

    Zu aller erst den Vermieter, er ist Dein Vertragspartner nicht die HV, anschreiben das Du Einsicht in die Originalbelege verlangst. Aber nicht per E-Mail oder ähnlichem elektronischen Schnik-Schnack, sondern per Einwurfeinschreiben.

    Zitat

    und er mich bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang schon jetzt anmahnt und in Verzug setzt.

    Das kannst Du erst mal ignorieren.

  • Schliesse mich meiner Vorschreiberin an und gebe noch einen Tipp an Mr. Dido: Der Vermieter hat nicht nur Rechte, sondern auch ..., und darüber sollte er sich mal informieren.

  • Vielen Dank für die rasche Antwort!

    Ich bewohne eine 62qm Wohnung und zahle 155€ Nebenkosten.
    Das Problem ist einfach, dass z.B. ein Posten Versicherungen auf der Abrechnung auftaucht der sich seit der letzten Abrechnung von ca. 20€ auf 220€ erhöht haben soll!?
    Hinzu kommt noch der Hausmeister der fast 4000€/Jahr bekommen soll (+ 500€ Materialkosten wofür auch immer) - und die 2-3 Stunden die er maximal in der Woche tätig ist, müssen schon wirklich ausgergewöhnlich gut honoriert werden... das wiederum passt natürlich nicht zum Naturell des Vermieters!?
    Ein weiteres Problem stellt mein Vermieter selber dar. Er ist eine aufgeblasene und rechthaberische sowie unverschämte Persöhnlichkeit mit der man keine zwei vernünftigen Worte wechseln kann, ohne das er Frech wird.
    Wie sieht es denn mit der Zahlung aus? Ich bin der Meinung, wenn ich die Forderung jetzt schon begleiche, dann könnte es im Falle einer unrechtmäßigkeit schwer werden das Geld zurück zu bekommen.

  • mr.dido,

    Dir steht das Recht zu, die Originalbelege einsehen zu dürfen. Vorher würde ich nichts anerkennen.
    Ausserdem hat der VM Dir, falls nicht so einfach nachvollziehbar, die Berechnungsweisen zu erklären.
    Sollte der VM eine aufgeblasene und rechthaberische sowie unverschämte Persöhnlichkeit mit der man keine zwei vernünftigen Worte wechseln kann, ohne das er Frech wird, sein, so könnte ein geschicktes Fach-Anwalts-Schreiben ihn ganz schnell von seinem Thron herunterholen.

  • 155 € bei 62 m² ist realistisch. Ich dachte erst das die Vorauszahlungen evtl. zu gering waren.

    Der Betrag für die Versicherung könnte schlicht ein Tippfehler sein.

    Wie Berny schon schreibt, Termin zur Belegeinsicht und Klärung von Unstimmigkeiten nachweisbar per Einwurfeinschreiben beim Vermieter fordern.

    Bringt das keine Klarheit, die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

  • mr.dido
    Wirst Du die Abrechnung noch hochladen, wie von anitari vorgeschlagen?

    Zu Deinem weiteren Vorgehen möglichen Vorgehen:
    Das hängt u.a. eben von der Abrechnung ab. Vermieter bauen nicht selten kapitale Fehler in die von ihnen erstellten Abrechnungen ein. Sollte sich vielleicht sogar die Abrechung als gänzlich unwirksam erweisen, sieht Deine Lage schon gleich besser aus.

    Fällig wird eine Nachzahlung erst nach 30 Tagen. Wenn mich nicht alles täuscht, musst Du gar nicht zahlen, bis Du die Rechnungsunterlagen eingesehen hast, wenn Du die Rechnungseinsicht mit einem richtigen Anschreiben eingefordert hast.

    Solltest Du unbedingt bezahlen wollen, so könntest Du das m.W. unter Vorbehalt tun. Wie der genaue Wortlaut dafür ist, weiß ich nicht. Das Internet ist voll von diesen Dingen. Suche danach und stelle ruhig gezieltere Fragen dazu, falls du Dich dafür entscheidest.

    Deine Meinung, dass es schwieriger ist, erst zu zahlen, dann zu prüfen und dann zuviel bezahltes Geld zurückzuholen, anstatt als allererstes zu prüfen und erst dann zu zahlen, wird Dir niemand absprechen. :)

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