Hallo zusammen,
wir wohnen seit 1,5 Jahren in der Mietwohnung und nun ist in der Küche der elektrische Rollladen insoweit defekt, dass er nur noch bis zu Hälfte hochfährt.
Nun haben wir ein Schreiben aufgesetzt in dem wir dem Vermieter diesen Schaden melden und ihn auffordern, diesen Schaden innerhalb einer Frist x beheben zu lassen.
Auch haben wir mal in unseren Mietvertrag geschaut und unter § 15 (Kleinreparaturen) folgendes entdeckt:
Einerseits sind wir ohnehin der Meinung, dass ein elektrischer Rollladen nicht dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegt (die Teile sind ja im Rollladenkasten bzw. Unterputz) und wenn ich es im Netz richtig gelesen habe müsste die Kleinreparaturklausel ohnehin unwirksam sein, da die 300 Euro pro Einzelfall gar nicht zulässig ist und ein Betrag für das Kalenderjahr nicht eingetragen ist.
1. Sind wir hier im Recht?
2. Sind wir aufgrund der unwirksamen Klausel überhaupt verpflichtet irgend etwas zu bezahlen?
Für Eure Hilfe im voraus besten Dank.
LG
Tina