Hi Ihr
ich sag erstmal Hallo zu meinem Einstand in diesem Forum und habe auch schon gleich eine Frage bezüglich der ordentlichen Kündigung seitens meines Vermieters.
Vorgeschichte ist ist, dass sich eine Mietpartei in dem Haus über Hundehaare meines Hundes beschwert hat und hierbei sprichwörtlich das Haar in der Suppe findet, selbst wenn ich den Flur 1x die Woche fege. Da dem Vermieter (im selben Haus wohnend) dies auf den Keks ging, hat er ein Hundeverbot ausgesprochen.
Er begründet dies unter anderem damit, dass wohl eine Allergie gegen Hundehaare bei einem Mieter indiziert wurde. Diesbezüglich liegt aber kein ärztliches Gutachten vor bzw. wurde mir keines vom Vermieter dargelegt, dass ein Mieter gegen die Haare meines Hundes allergisch sei. Es wurde auch kein Mieter genannt der diese Allergie haben soll. Umfrage meinerseits im Hause ergab, dass es sich nur um die direkte Nachbarin von mir handeln kann oder um die Familie vom Vermieter selbst. Im Moment habe ich hier den Verdacht, dass dies ein vorgeschobener/erfundener Fakt ist, der aber nicht existent ist.
Die Haltung meines Hundes wurde mir im Jahr 2007 seitens des Vermieters schriftlich genehmigt. Ich wohne bereits seit 2004 in dieser Wohnung.
Da ich meinen Hund aber nicht abgeben kann und werde, hat er mir eine ordentliche Kündigung ausgestellt mit folgendem Wortlaut:
[INDENT] Sehr geehrter Herr xxx,
hiermit erfolgt die ordentliche Kündigung der o.g. Wohnung auf Basis des entsprechenden Mietvertrages (s.a. § 2) unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist durch den Vermieter zum 31.10.2014
Kündigungsgrund:
Zerrüttetes Mietverhältnis, insbes. Die Mißachtung des Hundehalteverbotes, was bereits Gegenstand einer Abmahnung war.
Beweis für wiederholten Verstoß der bereits abgemahnten Mißachtung des Hundehalteverbotes:
Gestern abend um ca. 18:15 wurden Sie von meiner Frau xxx im Flur gesehen als Sie mit Ihrem Hund die Wohnung verließen.
Um mir ein aktuelles Bild über den Zustand der Wohnung zu machen, insbes. hinsichtlich der anstehenden Weitervermietung oder ggfs. auch Eigenbedarf bzw.-nutzung dieser Wohnung, bitte ich Sie, mir zu folgendem Termin den „hundefreien*)“ Wohnungs-Zugang zu folgendem Termin zu ermöglichen: xxxxx
*) Das deklarierte Hundehaltungsverbot gilt selbstverständlich fort ungeachtet dieser Kündigung
Mit freundlichen Grüßen
XX[/INDENT]
Nun ist meine Frage, ob diese Kündigung überhaupt rechtskräftig ist im Bezug auf den deklarierten Kündigungsgrund.
Laut meines Wissens ist "Missachtung des Hundeverbotes" als Grund nicht zulässig, da er vorerst die Option hat, den Hund aus der Wohnung zu klagen. Des Weiteren ist "zerrüttetes Mietverhältnis" zu ungenau und nicht klar definiert. Ebenso fehlt hier auch die Angabe einer Widerspruchsfrist.
Sofern die Kündigung nicht rechtskräftig ist: wann sollte ich gegen diese Kündigung frühestens bzw. spätestens Widerspruch einlegen? Muss ich überhaupt auf diese Kündigung reagieren/Widerspruch einlegen, wenn diese nicht rechtskräftig ist?
Sofern die Kündigung rechtskräftig sein sollte: welche Möglichkeiten habe ich?
Hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.
Danke schonmal im Voraus.
Gruß