Befristeter Kündigungsausschluss - eingetragen, aber nicht angekreuzt?

  • Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe, ich bin jetzt hier richtig, ich wollte es erst bei "Mietvertrag" einstellen, aber irgendwie zeigt mir das Forum da an, ich sei nicht eingeloggt (was ich definitiv war :confused: ) und dementsprechend konnte ich keinen Thread erstellen. Außerdem geht es ja auch um eine vorzeitige Kündigung (innerhalb der 3 Monatsfrist natürlich).

    Aber von Anfang:

    Unser Mietvertrag ist einer dieser Vordrucke, die es zu kaufen gibt. Unter §2 Mietzeit, Punkt 1 b) steht folgendes (unterstrichen, was der Vermieter eingetragen hat):

    Befristeter Kündigungsausschluss.
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2013. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 30.09.2015 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig)
    und so weiter...

    So weit so gut. Nun hat der Vermieter den entsprechenden Punkt allerdings nicht angekreuzt, mein Vater meinte, demnach sei der Punkt ungültig und wir könnten im Fall der Fälle mit ganz normaler 3-Monats-Frist auch vor dem 30.09.2015 raus.

    Es ist nun so: Wir sind aus einer Notlage heraus hierher gezogen (im Haus, in dem unsere alte Wohnung war, hat es gebrannt, durch Brand und Wasserschaden ist es nun unbewohnbar und war zeitweise auf einsturzgefährdet, wir standen also quasi über Nacht auf der Straße und mussten schnell was finden, sonst hätten wir uns erst gar nicht auf einen Zeitmietvertrag eingelassen). Noch ist konkret nichts neues geplant, allerdings fühlen wir uns hier sehr, sehr unwohl und würden lieber heute als morgen umziehen.

    Daher meine Frage: Stimmt das? Ist der Punkt durch das fehlende Kreuz unwirksam?

    Ich sage dazu: Sollte sich etwas ergeben und/oder die Situation (noch) unerträglich(er) werden, will ich natürlich erst einmal versuchen, mit dem Vermieter im Guten zu reden. So wie ich ihn einschätze, wird er uns aber nicht früher rauslassen (klar, verstehe ich auch, geht ihm ja Geld verloren). Sollte er sich nun querstellen, wäre es gut zu wissen, ob ich rechtlich was in der Hand habe?

    Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend,

    Marie

  • So weit so gut. Nun hat der Vermieter den entsprechenden Punkt allerdings nicht angekreuzt, [...]


    Wenn aber auch nichts anderes angekreuzt ist, das darauf schließen ließe, dass ihr etwas anderes als den Kündigungsverzicht vereinbaren wolltet, dann dürfte das fehlende Kreuz Dir nicht helfen. Es scheint klar, was gemeint war und was damit m.E. auch vereinbart wurde.

    Ich schätze, ein Richter würde das im Ernstfall ebenso deuten. Zumindest würde er Dich fragen, wieso Du bei Unterzeichnung nicht die Ausschluss-Eintragungen moniert und statt dessen ein klares Kreuz woanders gefordert hast, wenn Du (angeblich) doch der Meinung warst, keinen Kündigungsverzicht vereinbaren zu wollen. Aber wenn Du eh so ehrlich bleibst wie in Deinem Eingangsposting, wirst Du die damals akzeptierte Vereinbarung ja gar nicht erst bestreiten. :)

    Das mit der Notlage wird jeder verstehen, aber das ändert nichts an dem abgeschlossenen Vertrag.

  • Danke für deine Antwort! :) Ja, das dachte ich mir schon; ich will ja dem Vermieter an sich auch nix böses (auch wenn der schon etwas sehr komisch ist [wohnt unter uns, noch so was, was wir unter "normalen" Umständen nicht machen würden, aber das ist eine andere Geschichte....), mir gehts eben nur nicht gut hier. *seufz* Naja, anderthalb Jahre sind ja nun auch nicht die Welt, das werden wir schon irgendwie "überstehen". ;)

  • Vergessen. Tatsächlich war dies einer der Punkte, wo ich dachte "Nein, ich will das hier nicht", aber wie gesagt, war eine doofe Situation. So von jetzt auf gleich kein zu Hause mehr zu haben... :eek:

  • Hallo Marie,

    leider habt Ihr die A-Karte. Vorweg: Wegen eines Softwarefehlers sollteste zwischendurch mal F5 drücken.

    "Unser Mietvertrag ... Unter §2 Mietzeit, Punkt 1 b) steht folgendes (unterstrichen, was der Vermieter eingetragen hat):
    Befristeter Kündigungsausschluss.
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2013. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 30.09.2015 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig)
    "
    - Eine glasklare zulässige Individualvereinbarung.

    "Nun hat der Vermieter den entsprechenden Punkt allerdings nicht angekreuzt, mein Vater meinte, demnach sei der Punkt ungültig ..."
    - Nöö.

    "Es ist nun so: Wir sind aus einer Notlage heraus hierher gezogen ..."
    - Das ist zwar schade für Euch, hat jedoch mit dem abgeschlossenen MV nichts zu tun.

    "... fühlen wir uns hier sehr, sehr unwohl und würden lieber heute als morgen umziehen."
    - Niemand hält Euch davon ab, bereits jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (geht eigentlich mit jedem Vertrag) zu kündigen.

    "Daher meine Frage: Stimmt das? Ist der Punkt durch das fehlende Kreuz unwirksam?"
    - Eine klare Individualvereinbarung muss nicht noch zusätzlich mit einem Kreuzchen/Häkchen/Smiley/... noch gültiger gemacht werden...

    "Sollte sich etwas ergeben und/oder die Situation (noch) unerträglich(er) werden, ..."
    - Habe bis jetzt derartiges noch nicht lesen können...

    "Sollte er sich nun querstellen, wäre es gut zu wissen, ob ich rechtlich was in der Hand habe?"
    - Tja, das wäre gut zu wissen...

  • Zitat

    Befristeter Kündigungsausschluss.
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2013. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 30.09.2015 für Mieter und Vermieter zulässig.

    Damit ist eindeutig klar was Vermieter und Mieter ausgehandelt und mit ihrer Unterschrift bestätigt haben.

    Das da ein Xchen fehlt ist irrelevant.

    Zitat

    Sollte sich etwas ergeben und/oder die Situation (noch) unerträglich(er) werden, will ich natürlich erst einmal versuchen, mit dem Vermieter im Guten zu reden.

    Gute Einstellung.


    Zitat

    Sollte er sich nun querstellen, wäre es gut zu wissen, ob ich rechtlich was in der Hand habe?


    Hast Du leider nicht.

  • Frag den VM mal vorsichtig ob er bereit ist einen Aufhebungsvertrag zu machen...
    Wenn du unbedingt raus willst kannst du dem VM ja noch anbieten einen Nachmieter zu suchen dem klar ist das dort nen Kündigungsausschluss reinkommt, da ich mal annehme das er die Klausel bestimmt immer so anwendet.
    Biete ihm an für einen reibungslosen Wechsel zu sorgen sodass er nur noch nen neuen Vertrag aufsetzen muss und fertig.


    Ich bin damals so auch aus Vertrag mit der Klausel rausgekommen und es hat geklappt obwohl es ziemlich anstrengend war alles über die Bühne zu bringen da man quasi ne "Vermittlerrolle" zwischen Nachmieter und VM hatte und dafür Sorge tragen musste das es passt.
    Z.b. hab ich die (zahlungskräftigen) Interessenten schonmal die Selbstauskunft ausfüllen und Unterlagen zusammenstellen lassen sodass der VM den Mist nicht machen musste.

    P.S. Nicht vergessen zu kündigen wenn der Wechsel klappt. :)

  • Wenn der Vermieter im Vertrag die Zeiten handschriftlich eingetragen hat ist davon auszugehen, das das sein Wille war.
    Das fehlende Kreuz wird damit bedeutungslos. Diesen beurkundeten Willen wird kein Richter(?) weniger bewerten als das vergessene Kreuz.

  • Hallo! :)
    Entschuldigt bitte, dass ich erst jetzt antworte! Vielen Dank auf jeden Fall auch euch für eure Antworten.

    Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, es ging mir beim rechtlichen tatsächlich nur um die Frage, ob der Vertrag gültig ist ohne Kreuzchen. Ich dachte mir aber auch schon, dass das egal ist, mein Vater redet viel, wenn der Tag lang ist. ;)

    Der Vermieter ist recht... hm.... eigen, sage ich mal, aber das sind alles Sachen, die eher unter "eingefahrener älterer Mann" fallen, er ist insgesamt schon okay. :) Dass wir uns hier so unwohl fühlen, hat zwar auch mit seinem Verhalten zu tun, aber doch hauptsächlich mit anderen Faktoren (die Gegend, die Wohnung an sich), seine Eigenarten sind nervig (wir sollen bpsw anders auftreten, weil er hört, wie wir durch die Wohnung gehen - und wir treten wirklich ganz normal auf, tragen auch keine Schuhe oder sonst was; im Winter können wir nicht heizen, wie wir wollen, weil er keine Thermostate an den Heizkörpern hat, wir hatten teilweise nur 16 Grad in den Räumen und erst beim dritten mal ansprechen hat er sich endlich darum gekümmert, dann war es zwei Wochen gut und dann war es wieder kalt - nicht SO kalt, aber auch nur um die 18/19 Grad tagsüber - abends und nachts hat die Heizung dann geböllert wie blöde, das war schon nicht schön.... als wir das dann erneut angesprochen haben, hieß es "nein, die Heizung ist in Ordnung, Sie müssen außerdem abends alle Rollläden runter machen!"), aber insgesamt nicht so schlimm - weiß gerade nicht, wie ich es sagen soll. Naja.

    Wie gesagt, sollten wir etwas finden, werden wir mit ihm reden, ob wir früher raus können. Mein Mann sagte aber auch schon, wenn wir nun wirklich DIE Wohnung finden sollten und es sind noch ein paar Monate bis Vertragsende, zahlen wir eben zur Not die Kaltmiete hier weiter. Aber noch haben wir ja nichts in Aussicht.

    Also noch einmal danke, nun weiß ich Bescheid und kann weiter das Beste draus machen!
    Ganz viele liebe Grüße!

  • wenn wir nun wirklich DIE Wohnung finden sollten und es sind noch ein paar Monate bis Vertragsende, zahlen wir eben zur Not die Kaltmiete hier weiter.


    Bie Mietvertragsende IST grundsätzlich die volle Miete zu zahlen.

  • Auch mit Nebenkosten, wenn wir gar nicht mehr drin sind? Naja gut, das bekäme man ja dann ggf mit der Endabrechnung zurück, das wäre ja dann nicht das Problem. :)


    Njet, denk' nach: Auch im Sommer laufen die 30% Grundkosten der Heizung weiter, und ob Ihr Müllabfuhr, Strassenreinigung, Hausversicherung etc. nutzt oder nicht, interessiert nicht. Die Fixkosten entstehen ja weiterhin nonstop.

  • Auch mit Nebenkosten, wenn wir gar nicht mehr drin sind? Naja gut, das bekäme man ja dann ggf mit der Endabrechnung zurück, das wäre ja dann nicht das Problem. :)

    Also: Es gibt Nebenkosten, welche auch anfallen, wenn Sie nicht mehr "drin" oder besser "körperlich anwesend" sind.
    Nur reine Verbrauchskosten würden sich reduzieren und würden demnach auch nicht berechnet werden können.

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