Beiträge von Marie-N-Kaefer

    Hallo! :)
    Entschuldigt bitte, dass ich erst jetzt antworte! Vielen Dank auf jeden Fall auch euch für eure Antworten.

    Ich habe mich vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt, es ging mir beim rechtlichen tatsächlich nur um die Frage, ob der Vertrag gültig ist ohne Kreuzchen. Ich dachte mir aber auch schon, dass das egal ist, mein Vater redet viel, wenn der Tag lang ist. ;)

    Der Vermieter ist recht... hm.... eigen, sage ich mal, aber das sind alles Sachen, die eher unter "eingefahrener älterer Mann" fallen, er ist insgesamt schon okay. :) Dass wir uns hier so unwohl fühlen, hat zwar auch mit seinem Verhalten zu tun, aber doch hauptsächlich mit anderen Faktoren (die Gegend, die Wohnung an sich), seine Eigenarten sind nervig (wir sollen bpsw anders auftreten, weil er hört, wie wir durch die Wohnung gehen - und wir treten wirklich ganz normal auf, tragen auch keine Schuhe oder sonst was; im Winter können wir nicht heizen, wie wir wollen, weil er keine Thermostate an den Heizkörpern hat, wir hatten teilweise nur 16 Grad in den Räumen und erst beim dritten mal ansprechen hat er sich endlich darum gekümmert, dann war es zwei Wochen gut und dann war es wieder kalt - nicht SO kalt, aber auch nur um die 18/19 Grad tagsüber - abends und nachts hat die Heizung dann geböllert wie blöde, das war schon nicht schön.... als wir das dann erneut angesprochen haben, hieß es "nein, die Heizung ist in Ordnung, Sie müssen außerdem abends alle Rollläden runter machen!"), aber insgesamt nicht so schlimm - weiß gerade nicht, wie ich es sagen soll. Naja.

    Wie gesagt, sollten wir etwas finden, werden wir mit ihm reden, ob wir früher raus können. Mein Mann sagte aber auch schon, wenn wir nun wirklich DIE Wohnung finden sollten und es sind noch ein paar Monate bis Vertragsende, zahlen wir eben zur Not die Kaltmiete hier weiter. Aber noch haben wir ja nichts in Aussicht.

    Also noch einmal danke, nun weiß ich Bescheid und kann weiter das Beste draus machen!
    Ganz viele liebe Grüße!

    Danke für deine Antwort! :) Ja, das dachte ich mir schon; ich will ja dem Vermieter an sich auch nix böses (auch wenn der schon etwas sehr komisch ist [wohnt unter uns, noch so was, was wir unter "normalen" Umständen nicht machen würden, aber das ist eine andere Geschichte....), mir gehts eben nur nicht gut hier. *seufz* Naja, anderthalb Jahre sind ja nun auch nicht die Welt, das werden wir schon irgendwie "überstehen". ;)

    Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe, ich bin jetzt hier richtig, ich wollte es erst bei "Mietvertrag" einstellen, aber irgendwie zeigt mir das Forum da an, ich sei nicht eingeloggt (was ich definitiv war :confused: ) und dementsprechend konnte ich keinen Thread erstellen. Außerdem geht es ja auch um eine vorzeitige Kündigung (innerhalb der 3 Monatsfrist natürlich).

    Aber von Anfang:

    Unser Mietvertrag ist einer dieser Vordrucke, die es zu kaufen gibt. Unter §2 Mietzeit, Punkt 1 b) steht folgendes (unterstrichen, was der Vermieter eingetragen hat):

    Befristeter Kündigungsausschluss.
    Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2013. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 30.09.2015 für Mieter und Vermieter zulässig. Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig)
    und so weiter...

    So weit so gut. Nun hat der Vermieter den entsprechenden Punkt allerdings nicht angekreuzt, mein Vater meinte, demnach sei der Punkt ungültig und wir könnten im Fall der Fälle mit ganz normaler 3-Monats-Frist auch vor dem 30.09.2015 raus.

    Es ist nun so: Wir sind aus einer Notlage heraus hierher gezogen (im Haus, in dem unsere alte Wohnung war, hat es gebrannt, durch Brand und Wasserschaden ist es nun unbewohnbar und war zeitweise auf einsturzgefährdet, wir standen also quasi über Nacht auf der Straße und mussten schnell was finden, sonst hätten wir uns erst gar nicht auf einen Zeitmietvertrag eingelassen). Noch ist konkret nichts neues geplant, allerdings fühlen wir uns hier sehr, sehr unwohl und würden lieber heute als morgen umziehen.

    Daher meine Frage: Stimmt das? Ist der Punkt durch das fehlende Kreuz unwirksam?

    Ich sage dazu: Sollte sich etwas ergeben und/oder die Situation (noch) unerträglich(er) werden, will ich natürlich erst einmal versuchen, mit dem Vermieter im Guten zu reden. So wie ich ihn einschätze, wird er uns aber nicht früher rauslassen (klar, verstehe ich auch, geht ihm ja Geld verloren). Sollte er sich nun querstellen, wäre es gut zu wissen, ob ich rechtlich was in der Hand habe?

    Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend,

    Marie

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