Hallo zusammen,
wir haben Fragen zu unserer Nebenkostenabrechnung und hoffen, dass wir hier Hilfe bekommen.
Wir hatten für 2008, 2009, 2010 und 2011 keine Nebenkostenabrechungen bekommen. Trotz mehrmaligen Nachfragen, hat uns der Vermieter keine zukommen lassen.
Daraufhin haben wir dann seit August 2011 die laufenden Nebenkosten zurückbehalten.
Am 24.12.2013 haben wir dann eine Abrechung für 2012 erhalten, welche nicht korrekt war und wir um eine Neuerstellung nebst Einsichtnahme in die Belege gebeten haben. Auch haben wir nochmals um die Erstellung der noch fehlenden Abrechnungen gebeten.
Am 24.05.2014 haben wir nun von einem Anwalt, welchen unserer Vermieter bevollmächtigt hat, Post bekommen. Im Brief sind u.a. die neue Abrechnung für 2012 in Kopie, eine Abrechnung für 2011 in Kopie mit Datum 06.05.2014 und eine Abrechnung für 2010 im Original mit Datum 10.04.2014.
Bis jetzt ist er unserer Bitte nach einen Termin, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen zu können, nicht nachgekommen. Stattdessen hat er im Brief eine Kopie der Stromrechnung von September 2011 bis September 2012 und eine Kopie der Rechnung der Öllieferung Mai 2011 und eine Kopie der Rechnung der Öllieferung Juni 2012 beigelegt. Das ist ja schon mal was, aber wir können trotzdem die Angaben in den Nebenkostenabrechnungen nicht nachvollziehen, da sich ohne die anderen Unterlagen einfach nicht nachrechnen lässt.
Die Abrechnungen für 2008 und 2009 fehlen noch immer.
Im Brief steht zur Abrechnung 2011:
An Vorauszahlungen geleistet haben sie 1400 Euro, 2400 Euro sind als Vorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart gewesen, wobei 150 Euro im Monat auf die Heizkosten und Warmwassererzeugung und 50 Euro im Monat auf die sonstigen Vorauszahlungen entfallen. Die gesamten Betriebskosten belaufen sich auf 2572,14 Euro.
Unter Berücksichtigung von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung schulden sie aus dieser Abrechnung unserem Mandanten dann jedenfalls:
Heizkosten und Warmwasserkosten ................... 1538,00 Euro
sonstige Betriebskosten .................................. 1034,14 Euro
Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf
die vereinbarten Vorauszahlungen ...................... 600,00 Euro
Insgesamt .................................................... 2138,00 Euro
geleistete Vorauszahlungen .............................. 1400,00 Euro
Forderung aus BKA 2011 jedenfalls 738 Euro
Nun zu unserer ersten Frage.
Ist die Forderung in Höhe von 738 Euro so korrekt für die BKA 2011 mit Datum vom 06.05.2014?
vielen Dank für eure Mühe
Grüße Ina