ok,
die 3 Jahre beginnen ab 2011 zu zählen und nicht mit Ablauf des Jahres
Beiträge von Perseus
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noch eine Frage zum Anspruch auf Erstellung der NK 2008 und 2009
ist das so richtig?
Unser Anspruch auf die Erstellung der NK 2008 beginnt mit dem Jahr 2010, weil bis zum Ablauf des Jahres 2009 der VM Zeit zur Erstellung hat. Die Verjährung setzt nun mit Ablauf des Jahres 2010, also im Jahr 2011 ein und dauert drei Jahre bis zum Ende des Jahres 2013.
Für 2009 verschiebt es sich entsprechend auf 2014. -
ok,
wenn das so ist, wie ihr das erklärt, dann wird es ja alles langsam übersichtlich
Die Nachfragen nach den Abrechnungen waren ja auch in dem Sinne keine Mahnungen, weil wir zu dem Zeitpunkt noch ein gutes Verhältnis zu einander hatten. Im Nachhinein ist das jetzt uns zum Nachteil. Kann ja keiner erahnen, dass man sich mal so gegenübersteht. So etwas wollten wir immer vermeiden. Nun ist es eben zu spät.
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Hallo,
ja, du hast das richtig verstanden.
Ich glaube kaum, dass der Anwalt weiß, was hier wirklich "abging".
Ihn werden die Augen rausfallen, wenn er die Fotos sieht.
Wir haben schon überlegt mit seinem RA einen Termin zu machen, um diese Angelegenheit überhaupt erst einmal zu besprechen.
Ob er dann noch Klage einreicht? -
Naja, also die 2011-er Abrechnung ist zumindest richtig berechnet, wie es ausschaut. Wenn also die Werte sich mit den Originalrechnungen decken, dann ist nur noch die Frage, ob der Anwalt tatsächlich und schlussendlich mit den 738,--€ zufrieden ist. Dann wäre die vom Tisch.
Die 2012-er Abrechnung war pünktlich gekommen, aber du schreibst, sie war falsch und sollte neu erstellt werden. Von wann ist denn dann jetzt die aktuelle 2012-er Abrechnung? Ist die wirklich völlig neu erstellt? Was war an der alten 2012-er falsch? Ich frage deshalb, weil wenn sie formell unwirksam war, ist die 2012-er jetzt auch verfristet und eine Nachzahlung kann nicht mehr verlangt werden (ausser die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen natürlich).
Also die 2010-er und 2011-er ist geklärt, gut soweit.
Die 2012-er ist eigentlich, vorausgesetzt die Berechnungen stimmen, auch geklärt. Da der Zahlbetrag aus der Abrechnung unter den Vorauszahlungen liegt. Wir sozusagen, wenn wir volle NK bezahlt hätten, eine Gutschrift bekommen hätten. Damit ist doch eigentlich sowieso egal, ob sie formell unwirksam war, da wir die NK-vorauszahlungen hätten eh zahlen müssen.
An der Abrechnung war u.a. die Berechnung für die Warmwasseraufbereitung falsch. Sie wurde über die Ölheizung berechnet. Der Wasserboiler läuft aber über Strom. Die "neue" 2012 trägt das Datum 21.05.2014 und wir bleiben bei dem Zahlbetrag aus der "alten" Abrechnung. Der Neue übersteigt diesen zwar gering, aber wenn wir das richtig verstanden haben, darf die "neue" Summe nicht höher ausfallen als der "alte" Zahlbetrag.Weiß ich leider nicht. Kommt immer drauf an, was man will. Wenn Du zum Anwalt gehst, um Deine Nebenkostenabrechnungen prüfen zu lassen, kann das auch Dein ureigenes Hobby sein, wenn die Abrechnung allgemein verständlich ist und (nur) Du "zu blöd bist" (sorry, hoffe Du weißt, wie ich das meine
), sie zu verstehen.Ich verstehe schon, wie du das meinst ^^.
Hier ist die Frage, ab wann Du die auf welchem Wege eingefordert hast. M.W. ist die Sache nach 3 Jahren gegessen. Die 2009-er wäre Ende 2010 fällig gewesen. Zuzüglich 3 Jahre sind Ende 2013. Das ist gewesen. Das wäre ggf. ein Anlass, da mal einen Anwalt drüberzuschicken, ob Deine bisherigen Tätigkeiten die Verjährung Deines Anspruchs auf Abrechnung (klickst Du hier zum Nachlesen) verhindert haben.Die 2010-er Abrechnung vom Mai 2014 ist verfristet, d.h. eine Nachforderung musst Du nicht mehr leisten. Ein Guthaben dagegen stünde Dir noch zu.
Wir haben September 2010 per Mail und auch mündlich mit ihm darüber gesprochen. Die Mail´s hat er auch beantwortet. Zu der Zeit war hier, zumindest für uns, noch alles in bester Ordnung. Da wären wir wie nie auf den Gedanken gekommen, dass das mal so endet. Sonst hätten wir höchstwahrschein gleich anders gehandelt.
Juli 2011 habe ich ihm auch per Mail geschrieben, dass wir mit der Ablesefirma telefoniert haben und zur Antwort bekommen haben, dass er trotz mehrmaliger Aufforderungen keine Kostennutzerlisten für diese Jahre eingereicht hat. Deshalb konnten bis jetzt keine Berechnungen vorgenommen werden. Auf meine Frage hin, wie das jetzt weiter geht, wurde mir vom Ableseunternehmen gesagt, dass sie da nichts weiter tun. Daraufhin haben wir ihm in diesen Mailverkehr mitgeteilt, dass wir von dem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen und zwar solange, bis er die ausstehenden Abrechnungen bringt.Wie kann denn eine Abrechnung verjähren, die gar nicht erstellt wurde?
Wir haben das so verstanden, dass die Ansprüche aus diesen Abrechnungen verjähren, Voraussetzung - es wurde eben diese erstellt.
Er hat von uns für 2008 und 2009 die NK erhalten und wir haben darüber keine ordnungsgemäßen Abrechnungen erhalten. Nun hat unser VM dieses Geld ohne Rechtsgrund von uns und wir dürfen damit aufrechnen - so haben wir das verstanden. -
Hallo,
dieser Fred sollte sich eigentlich von der Abrechnung abgrenzen. Oben der erste Beitrag ist unser Anliegen.
Kann nicht mal jemand diese Beiträge editieren, sonst wir das ein Durcheinander.
Grüße Ina
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Hallo,
vielen Dank für die Erklärungen.
So haben wir uns das auch eigentlich gedacht.
Wir kommen höchstwarscheinlich nicht mehr klar mit dem Durcheinander dieser Abrechnungen. Da stimmt ja eins mit dem anderen nicht.
Wir haben schon überlegt, uns professionelle Hilfe zu nehmen, scheuen uns aber vor den Kosten, welche ggf. auf uns zukommen könnten.
Wie wir das eigentlich geregelt, wer bezahlt was? Die Abrechnungen für 2008 und 2009 stehen ja auch immer noch aus und es würde dann auch mit zur Sprache kommen.
Grüße Ina
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Hallo,
also jetzt müssen wir doch noch einmal nachfragen. Irgendwie ist uns das jetzt doch nicht logisch, mit dieser Forderung von 738 Euro aus der BKA 2011.
Also ich versuche jetzt mal unsere Gedanken dazu aufzuschreiben. Es geht jetzt speziell nur um 2011.
Wir haben ab August 2011 die laufenden NK zurückbehalten. Nun hatten wir eigentlich eine Abrechnung bis 31.12.2012 erwartet, da er jährlich abrechnen sollte lt. MV. Dann hätte er auch einen Anspruch gehabt auf evtl. Nachzahlung. Auch klar bis dahin.
So jetzt bekommen wir die Abrechnung für 2011 erst im Mai 2014.
Jetzt steht da, die gesamten Betriebskosten belaufen sich auf 2572,14 Euro. Auch klar bis dahin.
Vorauszahlungen geleistet haben sie 1400 Euro und hätten zahlen müssen 2400 Euro lt. MV. Auch noch klar.Dann kommt diese Aufrechnung:
Unter Berücksichtigung von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung schulden sie aus dieser Abrechnung unserem Mandanten dann jedenfalls:Heizkosten und Warmwasserkosten ...................1538 Euro
sonstige Betriebskosten ..................................1034,14 Euro
Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf
die vereinbarten Vorauszahlungen .....................600 Euro
Insgesamt ....................................................2138 Euro
geleistete Vorauszahlungen .............................1400 EuroForderung aus BKA 2011 jedenfalls 738 Euro
Die Sache, welche uns jetzt nicht logisch ist, wieso steht da - Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf die vereinbarten Vorauszahlungen 600 Euro?
Müssten es denn dann nicht 1000 Euro sein, um wieder auf die 2400 Euro zu kommen, welche im MV vereinbart stehen?Könnte bitte jemand Licht ins Dunkel bringen ^^?
Grüße Ina
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Nein mit den nicht abgerechneten Jahren 2008 und 2009 der Nebenkosten.
Grüße Ina
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Hallo,
wir wissen, dass es zwei Paar Schuhe sind, deshalb haben wir die Freds auch getrennt.
Allerdings haben wir für alles eine Zahlsumme in diesem Anwaltsbrief erhalten.Wie aus dem Mietminderungbeitrag zu erlesen, haben wir uns früher einmal richtig gut verstanden. Wir sind im Sommer 2007 hier eingezogen und haben auch für diese halbe Jahr eine NKA erhalten. Für 2008 kam das erste Mal keine. Durch das gute Verhältnis zueinander, haben wir sporadisch mündlich nachgefragt, wann wir die Abrechnung bekommen. Er hatte jedesmal eine Erklärung, aber sie sollten in Arbeit sein. Für 2009 kam dann auch keine. Als wir dann für 2010 auch keine bekommen haben und wir zusätzlich erfahren haben, dass mit dem Vormieter auch irgend etwas mit den Nebenkosten vor Gericht war, wurden wir misstrauisch und haben direkt bei der Abrechnungsfirma nachgefragt, woran es wohl liegt, dass wir noch keine Abrechnungen erhalten haben. Daraufhin bekam ich zur Antwort, dass der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderungen keine Kostennutzerlisten für diese Jahre eingereicht hat. Deshalb konnten bis jetzt keine Berechnungen vorgenommen werden. Auf meine Frage hin, wie das jetzt weiter geht, wurde mir vom Ableseunternehmen gesagt, dass sie da nichts weiter tun. Und wir haben dann von dem Zurückbehaltungsrecht erfahren und ab August 2011 haben wir das dann auch genutzt und dachten, dass wir dann auch eine Abrechnung erhalten. Aber falsch, erst die für 2012 hat er uns dann am 24.12.2013 gebracht und auch noch falsch. Wir mussten dann eine Neue anfordern, welche dann gestern 24.05.2014 mit den wie schon oben Beschriebenen im Briefkasten lag.
Langsam nervt das alles - also das mit den Abrechnungen.
Grüße Ina
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Hallo,
naja für 2008 und 2009 hat er auch noch keine Abrechnungen gebracht und wir aber volle Nebenkosten gezahlt.
Grüße Ina
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Hallo,
was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?
Das verstehe ich jetzt nicht.Wir haben uns das nicht ausgesucht, das er nicht abrechnet und die Handwerker bestellt.
Grüße Ina
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Hallo,
nein ist es nicht.
Dürfen wir nun aufrechnen oder müssen wir den Betrag auf das Kanzleikonto zahlen?
Es geht ja um die 2011er und 2012er Abrechnung komplett.Grüße Ina
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Hallo zusammen,
wir haben eine Frage zur Mietminderung.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Im Keller ist eine Praxis, welche von der Frau des Vermieters betrieben wird. Im Erdgeschoss wohnen wir und oben drüber wohnt die Frau des Vermieters mit beider Sohn. Der Vermieter ist zwar immer hier, wohnt aber postalisch nicht mit im Haus.
Ab Juli 2012 – Juni 2013 haben in der Wohnung über uns Umbauarbeiten des Wohnzimmers nebst Balkon stattgefunden. Die Hausseite wurde eingerüstet und eine Firma hat mit Boschhämmern die Fliesen vom alten Balkon, den Giebel und die Decke der Wohnung im OG abgetragen. Über die Dauer waren mehrere Gewerke im Haus. Die Hausseite, welche eingerüstet wurde, ist genau die, an welcher auch unser Balkon ist. Leider hat uns der Vermieter nicht informiert, sodass wir uns erstmals am 05.07.2012 völlig unvorbereitet und überraschend der Firma XY mit ihren Elektro – Abbruchhämmern gegenüber sahen. Anfänglich dachten wir, dass es von kurzer Dauer sei, da uns der Vermieter irgendwann einmal gegenüber äußerte, dass sie ihren Balkon herrichten lassen wollten. Stattdessen wurde es ein größerer Um- und Anbau des Wohnzimmers, nebst Vergrößerung des Balkons. Auf unsere Anfrage, warum er denn nichts gesagt hätte, da der Lärm streckenweise unerträglich war, man konnte nicht unterhalten, beim Abbruch hat hier unten manchmal der Fußboden vibriert, mal abgesehen vom Schmutz, reagierte er für uns völlig unverständlich mit den Worten, er hätte es bei der Gemeinde beantragt und wüsste nicht, dass er es noch bei Irgendwen hätte beantragen müssen. Und das er nicht so feinfühlig wäre, um auf uns Rücksicht nehmen zu können. Wir waren völlig sprachlos, weil wir ehemals ein sehr gutes Verhältnis zueinander hatten und er doch weiß, dass mein Mann in zwei Schichten arbeitet. Wir haben zusammen Geburtstag gefeiert, die Garagendächer geteert, die Hecke geschnitten, die Terrasse verlegt etc etc. Und dann so was, absolut unbegreiflich für uns. Jedenfalls ging das Gerüst über unsere Balkonhälfte, und die Schuttrutsche auch. Der Bauschuttcontainer stand direkt vom unserem Balkon. Die Bauarbeiter benutzen unseren Balkon für sich sowieso, als wenn es ihr täglicher Weg wäre und legten Baumaterialien und Arbeitsmaterialien darauf ab. Des Weiteren benutzen sie gleich mal unseren Balkontisch als Arbeitstisch.Ab August 2012 – Juli 2013 haben wir dann aufgrund der daraus entstandenen Beeinträchtigungen und Belästigungen die Miete in Anlehnung an die Mietminderungstabelle gekürzt.
Im Dezember 2013 haben wir dann eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in welcher der Vermieter uns Mietrückstände in Höhe der Mietminderung in Rechnung stellte und fordert diese zurück. Wir haben noch einmal das Gespräch zu ihm gesucht und er sagte, dass er bereit wäre uns den ersten Monat zu erlassen, da es gar nicht so laut gewesen wäre. Und es für ihn keinen Unterschied mache, ob nun das Gerüst da gestanden hätte oder nun sein Balkon. Darauf hin haben wir die Forderung schriftlich als unberechtigt zurückgewiesen.
Wir haben über die ganze Zeit ein Protokoll geführt und auch Fotos gemacht. Zudem kam noch, dass auch der Hof und die Zufahrt von Zeit zu Zeit von verschiedensten Handwerken mit Materialien und Sägemaschinen oder Fahrzeugen zugestellt war. Auch oft standen sie direkt vor unserer Garage, sodass wir immer erst bitten mussten, wenn wir weg wollten.Nun haben wir einen Brief vom Anwalt des Vermieters bekommen, worin steht, dass uns Mietminderungsrechte nicht zustünden. Die Arbeiten hatten keinen Einfluss auf unsere Wohnung, auch der Mietgebrauch war in dieser Zeit nicht beeinträchtigt. Wir sollten den Betrag bis zum 06.06.2014 auf sein Kanzleikonto überweisen, wenn es außergerichtlich bleiben soll
So und nun?
Grüße Ina
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ok,
also ist die Forderung in Höhe von 738 Euro so korrekt!
Mit dem Strom und dem Wasser müssen wir erst einmal gucken, dass zieht sich so durch alle Abrechnungen.
Der Strom ist wahrscheinlich der Allgemeinstrom und die Abrechnungsgebühr Wasser will wahrscheinlich die Gemeinde, weil die lesen jedes Jahr im Keller ab.Ja, die Unterlagen einsehen werden wir bestimmt nicht schaffen, da uns der Anwalt eine Zahlungsfrist auf sein Kanzleikonto bis zum 06.06.2014 gesetzt hat, wenn es bei einer Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bleiben soll. Das ist ganz schön knapp.
Wir brauchen erst einmal einen Termin mit unserem Vermieter und nachrechnen müssten wir ja dann auch noch die ganzen Abrechnungen. Der Anwalt hat gleich noch als letzten Satz geschrieben, dass sie für ihren Mandanten inkassobevollmächtigt sind.
Was genau heißt dass denn eigentlich?Wir hatten eigentlich nicht vor in Bar zu zahlen, da wir ja die Abrechnungen von 2008 und 2009 immer noch nicht haben. Da aber volle Nebenkosten bezahlt haben. Wir wollten die Beträge aufrechnen, weil das höchstwahrscheinlich der einzige Weg ist, ihn noch zur Abrechnung zu bewegen.
Können wir denn aufrechnen oder müssen wir jetzt dem Anwalt folgen und auf sein Konto zahlen?
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Hallo,
also, wir haben eine Abrechnung für 2011 nur in Kopie bekommen. Wir machen das unkenntlich und laden diese mal hoch.
Was oben steht, also diese Forderung - steht in diesem Brief, was der Anwalt mitgeschickt hat. Wir haben ja für 2011 dann nicht mehr die vollen Vorauszahlungen geleistet, weil wir eben keine Abrechnungen bekommen haben.
Deswegen fragen wir, ob wir diese Forderung begleichen müssen, weil das ja in dem Sinne keine Nachzahlung ist - oder doch?Für die Abrechnung 2010 schreibt der Anwalt nämlich:
Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 77,52 Euro, die unser Mandant nicht gegen Sie geltend macht.Vielen Dank
Grüße InaDer Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. -
Hallo zusammen,
wir haben Fragen zu unserer Nebenkostenabrechnung und hoffen, dass wir hier Hilfe bekommen.
Wir hatten für 2008, 2009, 2010 und 2011 keine Nebenkostenabrechungen bekommen. Trotz mehrmaligen Nachfragen, hat uns der Vermieter keine zukommen lassen.
Daraufhin haben wir dann seit August 2011 die laufenden Nebenkosten zurückbehalten.
Am 24.12.2013 haben wir dann eine Abrechung für 2012 erhalten, welche nicht korrekt war und wir um eine Neuerstellung nebst Einsichtnahme in die Belege gebeten haben. Auch haben wir nochmals um die Erstellung der noch fehlenden Abrechnungen gebeten.Am 24.05.2014 haben wir nun von einem Anwalt, welchen unserer Vermieter bevollmächtigt hat, Post bekommen. Im Brief sind u.a. die neue Abrechnung für 2012 in Kopie, eine Abrechnung für 2011 in Kopie mit Datum 06.05.2014 und eine Abrechnung für 2010 im Original mit Datum 10.04.2014.
Bis jetzt ist er unserer Bitte nach einen Termin, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen zu können, nicht nachgekommen. Stattdessen hat er im Brief eine Kopie der Stromrechnung von September 2011 bis September 2012 und eine Kopie der Rechnung der Öllieferung Mai 2011 und eine Kopie der Rechnung der Öllieferung Juni 2012 beigelegt. Das ist ja schon mal was, aber wir können trotzdem die Angaben in den Nebenkostenabrechnungen nicht nachvollziehen, da sich ohne die anderen Unterlagen einfach nicht nachrechnen lässt.
Die Abrechnungen für 2008 und 2009 fehlen noch immer.Im Brief steht zur Abrechnung 2011:
An Vorauszahlungen geleistet haben sie 1400 Euro, 2400 Euro sind als Vorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart gewesen, wobei 150 Euro im Monat auf die Heizkosten und Warmwassererzeugung und 50 Euro im Monat auf die sonstigen Vorauszahlungen entfallen. Die gesamten Betriebskosten belaufen sich auf 2572,14 Euro.
Unter Berücksichtigung von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung schulden sie aus dieser Abrechnung unserem Mandanten dann jedenfalls:Heizkosten und Warmwasserkosten ................... 1538,00 Euro
sonstige Betriebskosten .................................. 1034,14 Euro
Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf
die vereinbarten Vorauszahlungen ...................... 600,00 Euro
Insgesamt .................................................... 2138,00 Euro
geleistete Vorauszahlungen .............................. 1400,00 EuroForderung aus BKA 2011 jedenfalls 738 Euro
Nun zu unserer ersten Frage.
Ist die Forderung in Höhe von 738 Euro so korrekt für die BKA 2011 mit Datum vom 06.05.2014?vielen Dank für eure Mühe
Grüße Ina
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