Nebenkostenabrechnungen

  • Hallo zusammen,

    wir haben Fragen zu unserer Nebenkostenabrechnung und hoffen, dass wir hier Hilfe bekommen.

    Wir hatten für 2008, 2009, 2010 und 2011 keine Nebenkostenabrechungen bekommen. Trotz mehrmaligen Nachfragen, hat uns der Vermieter keine zukommen lassen.
    Daraufhin haben wir dann seit August 2011 die laufenden Nebenkosten zurückbehalten.
    Am 24.12.2013 haben wir dann eine Abrechung für 2012 erhalten, welche nicht korrekt war und wir um eine Neuerstellung nebst Einsichtnahme in die Belege gebeten haben. Auch haben wir nochmals um die Erstellung der noch fehlenden Abrechnungen gebeten.

    Am 24.05.2014 haben wir nun von einem Anwalt, welchen unserer Vermieter bevollmächtigt hat, Post bekommen. Im Brief sind u.a. die neue Abrechnung für 2012 in Kopie, eine Abrechnung für 2011 in Kopie mit Datum 06.05.2014 und eine Abrechnung für 2010 im Original mit Datum 10.04.2014.
    Bis jetzt ist er unserer Bitte nach einen Termin, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen zu können, nicht nachgekommen. Stattdessen hat er im Brief eine Kopie der Stromrechnung von September 2011 bis September 2012 und eine Kopie der Rechnung der Öllieferung Mai 2011 und eine Kopie der Rechnung der Öllieferung Juni 2012 beigelegt. Das ist ja schon mal was, aber wir können trotzdem die Angaben in den Nebenkostenabrechnungen nicht nachvollziehen, da sich ohne die anderen Unterlagen einfach nicht nachrechnen lässt.
    Die Abrechnungen für 2008 und 2009 fehlen noch immer.

    Im Brief steht zur Abrechnung 2011:

    An Vorauszahlungen geleistet haben sie 1400 Euro, 2400 Euro sind als Vorauszahlungen im Mietvertrag vereinbart gewesen, wobei 150 Euro im Monat auf die Heizkosten und Warmwassererzeugung und 50 Euro im Monat auf die sonstigen Vorauszahlungen entfallen. Die gesamten Betriebskosten belaufen sich auf 2572,14 Euro.
    Unter Berücksichtigung von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung schulden sie aus dieser Abrechnung unserem Mandanten dann jedenfalls:

    Heizkosten und Warmwasserkosten ................... 1538,00 Euro
    sonstige Betriebskosten .................................. 1034,14 Euro
    Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf
    die vereinbarten Vorauszahlungen ...................... 600,00 Euro
    Insgesamt .................................................... 2138,00 Euro
    geleistete Vorauszahlungen .............................. 1400,00 Euro

    Forderung aus BKA 2011 jedenfalls 738 Euro


    Nun zu unserer ersten Frage.
    Ist die Forderung in Höhe von 738 Euro so korrekt für die BKA 2011 mit Datum vom 06.05.2014?

    vielen Dank für eure Mühe
    Grüße Ina

  • Zitat

    Unter Berücksichtigung von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB

    Und da steht:

    Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Der "Anwalt" hat entweder keine Ahnung oder macht einen auf Dummenfang.

    Ob die Forderung korrekt ist, ist doch jetzt wurscht. Ihr müßt sie nicht mehr zahlen!

    Außerdem ist die Abrechnung, wenn wirklich nur so wie geschrieben, unwirksam (sprich nicht erfolgt), da die Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Zitat

    Bis jetzt ist er unserer Bitte nach einen Termin, Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen zu können, nicht nachgekommen.

    Nicht bitten, fordern!

    So lange er dieser Forderung, die natürlich nachweisbar erfolgen sollte, nicht nachkommt sind evtl. Zahlungen nicht fällig.


    Es wäre gut wenn Du die Abrechnung als Bild hochladen könntest. Dann kann man sich eine besseres Bild machen.

    Persönliche Daten bitte unkenntlich machen!

  • Hallo,

    also, wir haben eine Abrechnung für 2011 nur in Kopie bekommen. Wir machen das unkenntlich und laden diese mal hoch.
    Was oben steht, also diese Forderung - steht in diesem Brief, was der Anwalt mitgeschickt hat. Wir haben ja für 2011 dann nicht mehr die vollen Vorauszahlungen geleistet, weil wir eben keine Abrechnungen bekommen haben.
    Deswegen fragen wir, ob wir diese Forderung begleichen müssen, weil das ja in dem Sinne keine Nachzahlung ist - oder doch?

    Für die Abrechnung 2010 schreibt der Anwalt nämlich:
    Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 77,52 Euro, die unser Mandant nicht gegen Sie geltend macht.

    Vielen Dank
    Grüße Ina

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  • Zitat

    Es ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 77,52 Euro, die unser Mandant nicht gegen Sie geltend macht.

    Korrekt. Kann er ja auch nicht mehr.


    Aber die Vorauszahlungen die einbehalten wurden müßt Ihr jetzt nachzahlen!

    Denn die Abrechnung wurde ja erstellt. Also der Grund für den Einbehalt der Vorauszahlungen entfallen.

    Die Prüfung der Abrechnung bzw. Einsicht in die Unterlagen steht Euch dennoch zu.

    Man könnte sich ja verrechnet haben und es käme eine Gutschrift raus. Die nämlich muß der VM immer noch erstatten.

    2 Posten in der Abrechnung sind allerdings fragwürdig.

    1. Strom. Habt Ihr keinen eigenen Vertrag dafür?

    2. Abrechnungsgebühr Wasser

  • ok,

    also ist die Forderung in Höhe von 738 Euro so korrekt!

    Mit dem Strom und dem Wasser müssen wir erst einmal gucken, dass zieht sich so durch alle Abrechnungen.
    Der Strom ist wahrscheinlich der Allgemeinstrom und die Abrechnungsgebühr Wasser will wahrscheinlich die Gemeinde, weil die lesen jedes Jahr im Keller ab.

    Ja, die Unterlagen einsehen werden wir bestimmt nicht schaffen, da uns der Anwalt eine Zahlungsfrist auf sein Kanzleikonto bis zum 06.06.2014 gesetzt hat, wenn es bei einer Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung bleiben soll. Das ist ganz schön knapp.
    Wir brauchen erst einmal einen Termin mit unserem Vermieter und nachrechnen müssten wir ja dann auch noch die ganzen Abrechnungen. Der Anwalt hat gleich noch als letzten Satz geschrieben, dass sie für ihren Mandanten inkassobevollmächtigt sind.
    Was genau heißt dass denn eigentlich?

    Wir hatten eigentlich nicht vor in Bar zu zahlen, da wir ja die Abrechnungen von 2008 und 2009 immer noch nicht haben. Da aber volle Nebenkosten bezahlt haben. Wir wollten die Beträge aufrechnen, weil das höchstwahrscheinlich der einzige Weg ist, ihn noch zur Abrechnung zu bewegen.

    Können wir denn aufrechnen oder müssen wir jetzt dem Anwalt folgen und auf sein Konto zahlen?

  • Zitat

    also ist die Forderung in Höhe von 738 Euro so korrekt!

    Die Zahlung der einbehaltenen Vorauszahlungen ist korrekt. Da die Abrechnung ja nun erfolgt ist.

    Damit hat die Einsicht in die Belege und/oder eine Nachzahlung aus der Abrechnung nichts zu tun.

    Ist das so schwer zu verstehen?

  • Hallo,

    nein ist es nicht.

    Dürfen wir nun aufrechnen oder müssen wir den Betrag auf das Kanzleikonto zahlen?
    Es geht ja um die 2011er und 2012er Abrechnung komplett.


    Grüße Ina

  • Noch mal gaaanz Langsam:

    Die einbehaltenen Vorauszahlungen müßt Ihr jetzt zahlen. Für die Abrechnungszeiträume für die jetzt die Abrechnungen erstellt wurden.

    Aufrechnen könnt im Moment mit gar nichts. Nachzahlungen müßt Ihr doch nicht mehr leisten.

    Die Abrechnungen könnt Ihr dennoch prüfen bzw. prüfen lassen. Kommen dabei Gutschriften heraus muß sie der VM dennoch erstatten.

    Dies könnte man, wenn der VM trotz Mahnung zahlungsunwillig ist, mit eine der nächsten Mietzahlungen verrechnen.

  • Zitat

    naja für 2008 und 2009 hat er auch noch keine Abrechnungen gebracht und wir aber volle Nebenkosten gezahlt.

    Wann hast Du denn die Abrechnungen dafür gefordert?

    Ach so, habe die Frage zur Mietminderung gelesen.

    Falls sich Deine Frage zur Aufrechnung darauf bezieht, Nebenkosten und Miete sind 2 paar Schuhe.

  • Hallo,

    wir wissen, dass es zwei Paar Schuhe sind, deshalb haben wir die Freds auch getrennt.
    Allerdings haben wir für alles eine Zahlsumme in diesem Anwaltsbrief erhalten.

    Wie aus dem Mietminderungbeitrag zu erlesen, haben wir uns früher einmal richtig gut verstanden. Wir sind im Sommer 2007 hier eingezogen und haben auch für diese halbe Jahr eine NKA erhalten. Für 2008 kam das erste Mal keine. Durch das gute Verhältnis zueinander, haben wir sporadisch mündlich nachgefragt, wann wir die Abrechnung bekommen. Er hatte jedesmal eine Erklärung, aber sie sollten in Arbeit sein. Für 2009 kam dann auch keine. Als wir dann für 2010 auch keine bekommen haben und wir zusätzlich erfahren haben, dass mit dem Vormieter auch irgend etwas mit den Nebenkosten vor Gericht war, wurden wir misstrauisch und haben direkt bei der Abrechnungsfirma nachgefragt, woran es wohl liegt, dass wir noch keine Abrechnungen erhalten haben. Daraufhin bekam ich zur Antwort, dass der Vermieter trotz mehrmaliger Aufforderungen keine Kostennutzerlisten für diese Jahre eingereicht hat. Deshalb konnten bis jetzt keine Berechnungen vorgenommen werden. Auf meine Frage hin, wie das jetzt weiter geht, wurde mir vom Ableseunternehmen gesagt, dass sie da nichts weiter tun. Und wir haben dann von dem Zurückbehaltungsrecht erfahren und ab August 2011 haben wir das dann auch genutzt und dachten, dass wir dann auch eine Abrechnung erhalten. Aber falsch, erst die für 2012 hat er uns dann am 24.12.2013 gebracht und auch noch falsch. Wir mussten dann eine Neue anfordern, welche dann gestern 24.05.2014 mit den wie schon oben Beschriebenen im Briefkasten lag.

    Langsam nervt das alles - also das mit den Abrechnungen.

    Grüße Ina

    2 Mal editiert, zuletzt von Perseus (25. Mai 2014 um 17:58)

  • Hallo,

    also jetzt müssen wir doch noch einmal nachfragen. Irgendwie ist uns das jetzt doch nicht logisch, mit dieser Forderung von 738 Euro aus der BKA 2011.

    Also ich versuche jetzt mal unsere Gedanken dazu aufzuschreiben. Es geht jetzt speziell nur um 2011.
    Wir haben ab August 2011 die laufenden NK zurückbehalten. Nun hatten wir eigentlich eine Abrechnung bis 31.12.2012 erwartet, da er jährlich abrechnen sollte lt. MV. Dann hätte er auch einen Anspruch gehabt auf evtl. Nachzahlung. Auch klar bis dahin.
    So jetzt bekommen wir die Abrechnung für 2011 erst im Mai 2014.
    Jetzt steht da, die gesamten Betriebskosten belaufen sich auf 2572,14 Euro. Auch klar bis dahin.
    Vorauszahlungen geleistet haben sie 1400 Euro und hätten zahlen müssen 2400 Euro lt. MV. Auch noch klar.

    Dann kommt diese Aufrechnung:
    Unter Berücksichtigung von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung schulden sie aus dieser Abrechnung unserem Mandanten dann jedenfalls:

    Heizkosten und Warmwasserkosten ...................1538 Euro
    sonstige Betriebskosten ..................................1034,14 Euro
    Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf
    die vereinbarten Vorauszahlungen .....................600 Euro
    Insgesamt ....................................................2138 Euro
    geleistete Vorauszahlungen .............................1400 Euro

    Forderung aus BKA 2011 jedenfalls 738 Euro

    Die Sache, welche uns jetzt nicht logisch ist, wieso steht da - Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf die vereinbarten Vorauszahlungen 600 Euro?
    Müssten es denn dann nicht 1000 Euro sein, um wieder auf die 2400 Euro zu kommen, welche im MV vereinbart stehen?

    Könnte bitte jemand Licht ins Dunkel bringen ^^?

    Grüße Ina

    Einmal editiert, zuletzt von Perseus (25. Mai 2014 um 23:06)

  • Könnte bitte jemand Licht ins Dunkel bringen ^^?


    Ja, ich schätze, jemand vor Ort, der sich alle Unterlagen mal ansieht und auch aussortiert, was verjährt und/oder verfristet ist UND welche Belege noch im Original (was Euch zusteht) eingesehgen werden müssten.
    Und, Ina, merke: Die Anwälte fordern gerne, um ihren Mandanten zu imponieren und Eindruck zu schinden. Und noch etwas Püchologie: Die Gegner sollten dann ach einen RA engagieren, sozusagen Arbeitsbeschaffung für die Freunde/Kollegen...
    (böse Gedankem von mir, wird Zeit für's Bett... :rolleyes: )


  • Heizkosten und Warmwasserkosten ...................1538 Euro
    sonstige Betriebskosten ..................................1034,14 Euro
    Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf
    die vereinbarten Vorauszahlungen .....................600 Euro
    Insgesamt ....................................................2138 Euro
    geleistete Vorauszahlungen .............................1400 Euro

    Forderung aus BKA 2011 jedenfalls 738 Euro

    Die Sache, welche uns jetzt nicht logisch ist, wieso steht da - Begrenzung der sonstigen Betriebskosten auf die vereinbarten Vorauszahlungen 600 Euro?
    Müssten es denn dann nicht 1000 Euro sein, um wieder auf die 2400 Euro zu kommen, welche im MV vereinbart stehen?


    Also - wäre sowohl die Abrechnung pünktlich gekommen als auch Eure Vorauszahlungen geleistet worden, dann hieße das so:

    Code
    [COLOR='#0000FF']
    Heizung/Warmwasser          :   1538,00 €
    sonstige Betriebskosten     :   1034,14 €
    Vorauszahlung               : - 2400,00 €
    =========================================[/color]
    [COLOR='#A52A2A']Forderung/Guthaben          :    172,14 € Nachzahlung[/COLOR]


    Da die Abrechnung aber nicht pünktlich gekommen ist, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

    Eure Nebenkostenbilanz-"Bilanz" für 2011 wäre: 2400,00 € gezahlte Nebenkosten.
    Das wären Eure Vorauszahlungen, ein Guthaben hattet Ihr nicht und eine Nachzahlung muss nicht geleistet werden.

    Hätte der Anwalt das alles richtig gemacht (was er meiner Ansicht nach nicht getan hat), so hätte seine Aufrechnung wie folgt aussehen müssen:


    Eure Nebenkostenbilanz-"Bilanz" für 2011 wäre auch wieder: 2400,00 € gezahlte Nebenkosten.
    Das wären Eure Vorauszahlungen (1400,00 €) und die Nachzahlung aus der Anwaltsforderung (1000,00 €).


    Stattdessen begrenzt der Anwalt aber die sonstigen Betriebskosten auf die vereinbarte Vorauszahlung (12 x 50,00 €). Das ist in meinen Augen völlig ohne Not. Er schenkt Euch damit 434,14 € (1034,14€-600,00€). Dafür kümmert sich nicht weiter um die Vorberechnungen (Teil A oben), nach denen er Euch 172,14 € erlassen müsste.

    Die Gründe für sein Tun kann ich nur vermuten. In meinen Augen macht er da einen Fehler zu Euren Gunsten.

  • Hallo,

    vielen Dank für die Erklärungen.

    So haben wir uns das auch eigentlich gedacht.

    Wir kommen höchstwarscheinlich nicht mehr klar mit dem Durcheinander dieser Abrechnungen. Da stimmt ja eins mit dem anderen nicht.

    Wir haben schon überlegt, uns professionelle Hilfe zu nehmen, scheuen uns aber vor den Kosten, welche ggf. auf uns zukommen könnten.

    Wie wir das eigentlich geregelt, wer bezahlt was? Die Abrechnungen für 2008 und 2009 stehen ja auch immer noch aus und es würde dann auch mit zur Sprache kommen.

    Grüße Ina

  • Wir kommen höchstwarscheinlich nicht mehr klar mit dem Durcheinander dieser Abrechnungen. Da stimmt ja eins mit dem anderen nicht.


    Naja, also die 2011-er Abrechnung ist zumindest richtig berechnet, wie es ausschaut. Wenn also die Werte sich mit den Originalrechnungen decken, dann ist nur noch die Frage, ob der Anwalt tatsächlich und schlussendlich mit den 738,--€ zufrieden ist. Dann wäre die vom Tisch.

    Die 2012-er Abrechnung war pünktlich gekommen, aber du schreibst, sie war falsch und sollte neu erstellt werden. Von wann ist denn dann jetzt die aktuelle 2012-er Abrechnung? Ist die wirklich völlig neu erstellt? Was war an der alten 2012-er falsch? Ich frage deshalb, weil wenn sie formell unwirksam war, ist die 2012-er jetzt auch verfristet und eine Nachzahlung kann nicht mehr verlangt werden (ausser die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen natürlich).

    Wie wir das eigentlich geregelt, wer bezahlt was?


    Weiß ich leider nicht. Kommt immer drauf an, was man will. Wenn Du zum Anwalt gehst, um Deine Nebenkostenabrechnungen prüfen zu lassen, kann das auch Dein ureigenes Hobby sein, wenn die Abrechnung allgemein verständlich ist und (nur) Du "zu blöd bist" (sorry, hoffe Du weißt, wie ich das meine ;) ), sie zu verstehen.

    Die Abrechnungen für 2008 und 2009 stehen ja auch immer noch aus und es würde dann auch mit zur Sprache kommen.


    Hier ist die Frage, ab wann Du die auf welchem Wege eingefordert hast. M.W. ist die Sache nach 3 Jahren gegessen. Die 2009-er wäre Ende 2010 fällig gewesen. Zuzüglich 3 Jahre sind Ende 2013. Das ist gewesen. Das wäre ggf. ein Anlass, da mal einen Anwalt drüberzuschicken, ob Deine bisherigen Tätigkeiten die Verjährung Deines Anspruchs auf Abrechnung (klickst Du hier zum Nachlesen) verhindert haben.

    Die 2010-er Abrechnung vom Mai 2014 ist verfristet, d.h. eine Nachforderung musst Du nicht mehr leisten. Ein Guthaben dagegen stünde Dir noch zu.

  • Naja, also die 2011-er Abrechnung ist zumindest richtig berechnet, wie es ausschaut. Wenn also die Werte sich mit den Originalrechnungen decken, dann ist nur noch die Frage, ob der Anwalt tatsächlich und schlussendlich mit den 738,--€ zufrieden ist. Dann wäre die vom Tisch.

    Die 2012-er Abrechnung war pünktlich gekommen, aber du schreibst, sie war falsch und sollte neu erstellt werden. Von wann ist denn dann jetzt die aktuelle 2012-er Abrechnung? Ist die wirklich völlig neu erstellt? Was war an der alten 2012-er falsch? Ich frage deshalb, weil wenn sie formell unwirksam war, ist die 2012-er jetzt auch verfristet und eine Nachzahlung kann nicht mehr verlangt werden (ausser die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen natürlich).


    Also die 2010-er und 2011-er ist geklärt, gut soweit.
    Die 2012-er ist eigentlich, vorausgesetzt die Berechnungen stimmen, auch geklärt. Da der Zahlbetrag aus der Abrechnung unter den Vorauszahlungen liegt. Wir sozusagen, wenn wir volle NK bezahlt hätten, eine Gutschrift bekommen hätten. Damit ist doch eigentlich sowieso egal, ob sie formell unwirksam war, da wir die NK-vorauszahlungen hätten eh zahlen müssen.
    An der Abrechnung war u.a. die Berechnung für die Warmwasseraufbereitung falsch. Sie wurde über die Ölheizung berechnet. Der Wasserboiler läuft aber über Strom. Die "neue" 2012 trägt das Datum 21.05.2014 und wir bleiben bei dem Zahlbetrag aus der "alten" Abrechnung. Der Neue übersteigt diesen zwar gering, aber wenn wir das richtig verstanden haben, darf die "neue" Summe nicht höher ausfallen als der "alte" Zahlbetrag.


    Weiß ich leider nicht. Kommt immer drauf an, was man will. Wenn Du zum Anwalt gehst, um Deine Nebenkostenabrechnungen prüfen zu lassen, kann das auch Dein ureigenes Hobby sein, wenn die Abrechnung allgemein verständlich ist und (nur) Du "zu blöd bist" (sorry, hoffe Du weißt, wie ich das meine ;) ), sie zu verstehen.

    Ich verstehe schon, wie du das meinst ^^.


    Hier ist die Frage, ab wann Du die auf welchem Wege eingefordert hast. M.W. ist die Sache nach 3 Jahren gegessen. Die 2009-er wäre Ende 2010 fällig gewesen. Zuzüglich 3 Jahre sind Ende 2013. Das ist gewesen. Das wäre ggf. ein Anlass, da mal einen Anwalt drüberzuschicken, ob Deine bisherigen Tätigkeiten die Verjährung Deines Anspruchs auf Abrechnung (klickst Du hier zum Nachlesen) verhindert haben.

    Die 2010-er Abrechnung vom Mai 2014 ist verfristet, d.h. eine Nachforderung musst Du nicht mehr leisten. Ein Guthaben dagegen stünde Dir noch zu.

    Wir haben September 2010 per Mail und auch mündlich mit ihm darüber gesprochen. Die Mail´s hat er auch beantwortet. Zu der Zeit war hier, zumindest für uns, noch alles in bester Ordnung. Da wären wir wie nie auf den Gedanken gekommen, dass das mal so endet. Sonst hätten wir höchstwahrschein gleich anders gehandelt.
    Juli 2011 habe ich ihm auch per Mail geschrieben, dass wir mit der Ablesefirma telefoniert haben und zur Antwort bekommen haben, dass er trotz mehrmaliger Aufforderungen keine Kostennutzerlisten für diese Jahre eingereicht hat. Deshalb konnten bis jetzt keine Berechnungen vorgenommen werden. Auf meine Frage hin, wie das jetzt weiter geht, wurde mir vom Ableseunternehmen gesagt, dass sie da nichts weiter tun. Daraufhin haben wir ihm in diesen Mailverkehr mitgeteilt, dass wir von dem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen und zwar solange, bis er die ausstehenden Abrechnungen bringt.

    Wie kann denn eine Abrechnung verjähren, die gar nicht erstellt wurde?
    Wir haben das so verstanden, dass die Ansprüche aus diesen Abrechnungen verjähren, Voraussetzung - es wurde eben diese erstellt.
    Er hat von uns für 2008 und 2009 die NK erhalten und wir haben darüber keine ordnungsgemäßen Abrechnungen erhalten. Nun hat unser VM dieses Geld ohne Rechtsgrund von uns und wir dürfen damit aufrechnen - so haben wir das verstanden.

  • Wie kann denn eine Abrechnung verjähren, die gar nicht erstellt wurde?


    Gar nicht. :) Aber Dein Anspruch auf Erstellung einer Nebenkostenabrechnung (davon schrieb ich) kann m.E. verjähren.

    Nun hat unser VM dieses Geld ohne Rechtsgrund von uns und wir dürfen damit aufrechnen - so haben wir das verstanden.


    Das sehe ich anders. Der Vermieter hat das Geld (Eure Vorauszahlungen für 2008 und 2009) aufgrund des Mietvertrags von Euch bekommen. Er ist "nur" seiner Abrechnungspflicht nicht gefolgt. Und wenn man (auch Mieter!) sich das lange genug anschaut, gibt es auf die Abrechnung keinen Anspruch mehr. Ich lasse mich gerne belehren ... aber so kenne ich das zumindest ...

    Ob jetzt Deine Aktivitäten von September 2010 bis August 2011 diese Verjährung aufgeschoben oder aufgehoben haben, weiß ich nicht. Das ist das, was ich auch in meinem vorherigen Posting meinte, als ich vorschlug, da einen Anwalt nach zu fragen.

    Um es deutlich zu sagen: Ich persönlich glaube nicht, dass Ihr die Vorauszahlungen von 2008 und 2009 zurückfordern bzw. aufrechnen dürft.

  • Gar nicht. :) Aber Dein Anspruch auf Erstellung einer Nebenkostenabrechnung (davon schrieb ich) kann m.E. verjähren.


    Das sehe ich anders. Der Vermieter hat das Geld (Eure Vorauszahlungen für 2008 und 2009) aufgrund des Mietvertrags von Euch bekommen. Er ist "nur" seiner Abrechnungspflicht nicht gefolgt. Und wenn man (auch Mieter!) sich das lange genug anschaut, gibt es auf die Abrechnung keinen Anspruch mehr. Ich lasse mich gerne belehren ... aber so kenne ich das zumindest ...

    Ob jetzt Deine Aktivitäten von September 2010 bis August 2011 diese Verjährung aufgeschoben oder aufgehoben haben, weiß ich nicht. Das ist das, was ich auch in meinem vorherigen Posting meinte, als ich vorschlug, da einen Anwalt nach zu fragen.

    Um es deutlich zu sagen: Ich persönlich glaube nicht, dass Ihr die Vorauszahlungen von 2008 und 2009 zurückfordern bzw. aufrechnen dürft.

    Meines Wissens schiebt eine normale Mahnung (Schreiben, Erinnerung, Mail, SMS, etc.) eine Verjährung nicht auf.
    Nur der gerichtliche Weg kann dies in diesem Fall, bzw. hätte dies gekonnt.
    Das ist auch der Grund, warum Verwalter, die bestimmte Sachen "einfach so laufen lassen", am Ende des Kalenderjahres immer einen Wust an Mahnbescheiden raushauen.

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