Schimmel in Wohnung

  • Hallo Leute,

    ich bin ziemlich ratlos was ich noch tun soll, hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Es ist so, dass ich seit über sechs Monaten Schimmel in meiner Wohnung habe. Die Wohnung ist nur 32 qm groß, es handelt sich um einen unsanierten Altbau, ich wohne auch unter dem Dachboden. Der Schimmelbefall fing im Bad bzw. an der Baddecke an, auch hinter dem Klokasten ist Schimmel, das ganze Bad ist sehr marode, der Putz fällt schon von den Wänden... Dann habe ich in den anderen beiden Zimmer in den oberen Zimmerecken Risse, durch die auch Feuchtigkeit kommt. In Küche und Bad habe ich ebenfalls Schimmel (gehabt). Nun entferne ich den Schimmel alle drei Wochen selbst, da der Vermieter bis her keine Anstalten machte, etwas zu unternehmen, obwohl klar ist, dass es nicht meine Schuld ist... Ich lüfte jeden Tag mehrmals und das ganze Haus ist auch etwas runtergekommen, das sieht man schon daran, dass an der Außenfassade der Putz abbröckelt. Ich habe ide Hausverwaltung drei mal angeschrieben, es ist nix passiert. Da ich ja laut § 536 BGB das Recht habe die Miete zu mindern und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Vermieter mitgeteilt wurde, mache ich das nun auch seit drei Monaten. War auch schon beim Mieterbund, die meinten aber auch nur ich könnte ja klagen usw., das wäre aber ein sehr hoher Aufwand. Jetzt hat auch noch vor ein paar Wochen die Hausverwaltung bzw. der Vermieter wieder gewechselt, die wissen aber auch Bescheid. Vor ein paar Tagen habe ich den Schimmel wieder entfernt, da es wieder schlimmer geworden war. So und jetzt will sich die Hausverwaltung die Wohnung ansehen wegen des Schimmels. Da ich ihn aber mal wieder entfernt habe, sieht man gerade nix mehr davon (Schimmelvernichter mit Chlor ätzt ja alles weg). Jetzt weiß ich nciht, wie ich darauf reagieren soll, eine Besichtigung mache ja gerade keinen Sinn. Was meint ihr dazu??

    Viele Grüße

    Ronja

  • Zu Schimmelfragen äußere ich mich nicht mehr. Dazu gibt es tausendfach Beiträge im Internet.
    Da mir die Ursache nicht bekannt ist, wäre alles andere Kaffeesatzleserei. Wenn Sie schon gemindert haben können Sie das nur beibehalten oder ausziehen.

  • Da hat Kolinum nicht ganz unrecht.

    Eigentlich hättest Du eh Fotos oder Zeugen haben sollen für den vorherigen Schimmelbefall. Dass sich Vermieter eine Mietminderung einfach so kommentarlos gefallen lassen, darf man sicher nicht voraussetzen.

    Ansonsten ist die Sache so, wie sie ist: Du hattest Schimmel und hast ihn entfernt. Das ist nun erstmal so. Wenn der Schimmel auf Tapeten oder auf dem Putz war, könnten allerdings trotzdem irgendwelche Reste sichtbar sein. Wie auch immer, Du hast ja mit dem Entfernen des Schimmels nichts falsch gemacht. Teile es dem neuen Vermieter mit und vereinbart gemeinsam, wie Ihr weiter vorgeht.

    Zudem sollte ein fähiger neuer Vermieter sowieso versuchen, den allgemeinen Zustand der Wohnung zu ergründen - auch wenn da nun mal gerade aller Schimmel entfernt ist. Und wenn da schon Putz von der Wand fällt, hat das ja seinen Grund und er wird sicher nicht behaupten, dass das eine Luxusimmobilie ohne jeden Makel ist. ;)

  • Da ich ihn aber mal wieder entfernt habe, sieht man gerade nix mehr davon (Schimmelvernichter mit Chlor ätzt ja alles weg). Jetzt weiß ich nciht, wie ich darauf reagieren soll, eine Besichtigung mache ja gerade keinen Sinn. Was meint ihr dazu??


    Natürlich macht die Besichtigung jetzt Sinn!!! wenn es Schimmel ist dann ist er nicht einfach spurlos verschwunden....

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