Hallo, ich habe von meinem Vermieter mehrere Kündigungen erhalten:
- 31.10.2013 zum 30.04.2014
- 19.02.2014 zum 31.05.2014
- 03.04.2014 zum 17.04.2014
Mein Frage ist, wenn man mehrere Kündigungen erhält, nach welcher muss man sich dann richten?
Ich habe allen Kündigungen widersprochen.
Ich bin zum 30.04.2014 ausgezogen. Der Vermieter hat aber bereites am 19.03.2014 vorzeitig Räumungsklage gegen mich zum 30.04.2014 beim Amtsgericht eingereicht. Da ich aber zum 30.04.2014 ausgezogen bin musst der Vermieter die Räumungsklage zurücknehmen. Er hat allerdings beim Amtsgericht beantragt das mir die Gerichtskosten auferlegt werden sollen, mit der Begründung, das ich der Kündigung ja widersprochen habe.
Kann es wirklich sein, dass mir die Gerichtskosten auferlegt werden, wo ich vom Vermieter ja noch eine Kündigung bis zum 31.05.2014 erhalten haben?