Beiträge von Schmarthur

    Ich bin Ende April 2014 nach 5 Jahren aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Ca. 1,5 Jahre vor meinem Auszug habe ich sämtliche Wände in der gesamten Wohnung neu gestrichen. In meinem Mietvertrag gibt es eine wirksame Schönheitsreparaturklausel wärend der Mietzeit. Zu einer Renovierung bei Auszug bin ich aber nicht verpflichtet.
    Ich habe also keine Schönheitsreparaturen bei meinem Auszug mehr durchgeführt. Die Wohnung wurde aber in einem ordungsgemäßen Zustand übergeben. In meinem Mietvertrag steht dazu: "die Mietsache vollständig geräumt und gereinigt ..."
    Eine ordnungsgemäße Wohnungs- und Schlüsselübergabe konnte nicht durchgeführt werde, da der Vermieter zu diesem Termin einfach nicht erschinen ist. Ich habe ihm dann sämtliche Schlüssel in seinen Briefkasten geworfen.

    Anfang Mai 2014 habe ich dann einen Brief vom Anwalt meines Vermieters erhalten, in dem steht: "Die Wohnung wurde völlig verdreckt und ungereinigt zurückgegeben."

    Dann werden die festgestellten Mängel aufgezählt.
    U. a. behauptet der Vermieter ich hätte widerrechtlich zwei Spiegelschränke im Bad abgebaut und mitgenommen die zur Mietsache gehören. Tatsächlich haben sich aber bei meinem Einzug keinen zwei Spiegelschränke im Bad befunden.
    Weiterhin gibt der an, dass die 50 Jahre alte Badewanne völlig verkalkt gewesen sei. Tatsächlich ist die Badewanne aber nicht verkalkt sonder total stumpf.
    Außerdem behauptet er, ich hätte die Böden allesamt ungereinigt hinterlassen. Tatsächlich hab ich kurz vor meinem Auszug noch alle Böden gewischt und als die Wohnung komplett leer war habe ich noch alle Böden gesaugt.

    Ich habe meinem Vermieter daraufhin mitgeteilt, wie es sich tatsächlich mit seinen angegebenen Mängel verhält und das ich in der Wohnung nichts mehr machen werde.

    Jetzt habe ich wieder einen Brief von seinem Anwalt erhalten, indem er mich auffordert knapp 3000 € Schadenersatz zu bezahlen u. a. für das komplette Reinigen der Wohnung.

    Dazu nun meine Fragen an euch:
    1. Der Vermieter hat mir nur einen Kostenvoranschlag der Reinigungsfirma geschickt aber keine Rechnung. Muss ich einen Kostenvoranschlag bezahlen?
    2. Der Vermieter stellt mir in dem Kostenvoranschlag Arbeiten in Rechnung zu denen er mich in seinem ersten Brief nicht aufgefordert hat, z. B. das Anstreichen der Holzdecken. Kann der das tun?

    Im Mietvertrag steht nichts von 2 Spiegelschränken oder der Armatur.
    Beim Einzug gab es kein Übergabeprotokoll.
    Eine ordnungsgemäße Wohnungs- und Schlüsselübergabe konnte leider nicht stattfinden, da mein Vermieter einfach nicht zum angegebenen Termin erschienen ist. Ich hab ihm deshalb die Schlüssel in seinen Briefkasten geworfen.

    Ich glaube auch nicht das der Vermieter einen Anspruch auf 2 Spiegelschränke und die Armatur hat.
    Ich würde halt gerne ins Antwortschreiben reinschreiben, dass wenn der diese Gegenstände weiter fordert ich ihn wegen versuchten Betrug anzeigen werde.
    Er weiß nämlich ganz genau das sich niemals 2 Spiegelschränke im Bad befunden haben und das die Armatur meine war, die ich bei meinem Auszug natürlich mitgenommen habe.
    Also versucht er sich durch lügen auf meine Kosten zu bereichern.

    Ich hab mich wirklich erst sehr kurzfristig dazu entschieden doch der Forderung meines Vermieters nachzukommen und zum 30.04. auszuziehen. Der Grund meines Auszugs war der immer schlimmer werdende Psychoterror vom Vermieter und dessen Lebensgefährtin, die unbedingt wollten das ich aus der Wohnung ausziehe.
    Der Vermieter will die Wohnung auch nicht neu vermieten, dass hat er mir persönlich gesagt. Entweder wird da jemand aus seiner Familie einziehen oder er will vielleicht eine Ferienwohnung daraus machen, hat er zu mir gemeint.

    Wie genau die Ausstattung im Dachgeschoss ist weiß ich nicht genau. Aber der Sohn meines ehemaligen Vermieters hat 2 Jahre in der Dachgeschosswohnung gewohnt. Und mein Vermieter hat ja auch in bei den Nebenkostenabrechnungen den Verteilerschlüssel "Wohnungen" gewählt und die Nebenkosten durch drei geteilt.

    Mir geht es aber vielmehr darum:
    Der Vermieter kündigt - ich widerspreche der Kündigung - der Vermieter erkannt meine Kündigung nicht an und behauptet weiterhin seine Kündigung sein wirksam - ich teile dem Vermieter eine Woche vorher mit, dass ich am 30.04.2014 ausziehe (wie er es gefordert hat) - Wieso soll der Vermieter dann noch 3 weiter Monatsmieten von mir bekommen??

    Ich habe den Vermieter am 22.04.2014 darüber informiert, dass ich doch zum 30.04.2014 ausziehen werde und habe ihm auch einen Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe genannt. Allerdings ist der Vermieter zur Übergabe einfach nicht erschienen, deshalb hab ich ihm alle Schlüssel in seinen Briefkasten geworfen.

    Heizung ist im Dachgeschoss vorhanden.

    Kann aber folgendes noch nicht verstehen: Der Vermieter kündigt - ich widerspreche der Kündigung - der Vermieter erkannt meine Kündigung nicht an und behauptet weiterhin seine Kündigung sein wirksam - ich teile dem Vermieter eine Woche vorher mit, dass ich am 30.04.2014 ausziehe (wie er es gefordert hat) - Wieso soll der Vermieter dann noch 3 weiter Monatsmieten von mir bekommen??

    Leider hat keine Wohnungsübergabe stattgefunden, weil der Vermieter einfach nicht erschiene ist. Hatte ihn eine Woche vorher über den Termin zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe schriftlich informiert. Da er einfach nicht erschienen ist hab ich ihm dann sämtliche Schlüssel in seinen Briefkasten geworfen.

    Ich bin am 30.04.2014 aus meiner Wohnung aufgrund einer Kündigung des Vermieters ausgezogen.
    Jetzt hab ich einen Brief vom Anwalt des Vermieters erhalten, in dem der Vermieter u. a. behauptet ich hätte bei meinem Auszug "widerrechtlich die zur Mietsache gehörenden 2 Spiegelschränke im Bad und die Duscharmatur abgebaut und mitgenommen".

    Tatsächlich haben sich bei meinem Einzug KEINE 2 Spiegelschränke und auch KEINE Duscharmatur befunden.
    Da ich nur ca. 5 Jahre in der Wohnung gewohnt habe gibt es auch Zeugen hierfür.
    Der Vermieter versucht hier sich durch Angabe falscher Tatsachen auf meine Kosten zu bereichern.

    Ist das versuchter Betrug?

    Ich bin am 30.04.2014 aus meiner Wohnung aufgrund einer Kündigung des Vermieters ausgezogen.
    Jetzt hab ich einen Brief vom Anwalt des Vermieters erhalten, in dem der Vermieter u. a. behauptet ich hätte bei meinem Auszug "widerrechtlich die zur Mietsache gehörenden 2 Spiegelschränke im Bad und die Duscharmatur abgebaut und mitgenommen".

    Tatsächlich haben sich bei meinem Einzug KEINE 2 Spiegelschränke und auch KEINE Duscharmatur befunden.
    Da ich nur ca. 5 Jahre in der Wohnung gewohnt habe gibt es auch Zeugen hierfür.

    Der Vermieter versucht hier sich durch Angabe falscher Tatsachen auf meine Kosten zu bereichern.

    Ist das versuchter Betrug?

    Der Vermieter hat mit dem Sonderkündigungsrecht im Zweifamilienhaus mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten gekündigt.
    Es gibt eine Wohnung im Erdgeschoss und eine Wohnung im 1. Stock. Und meiner Meinung auch im Dachgeschoss. Dort hat nämlich der Sohn des vorherigen Vermieters 2 Jahre lang gewohnt. Der jetzige Vermieter behauptet jetzt, das Dachgeschoss sei keine Wohnung weil dort keine Küche drin sei und der Sohn des vorherigen Vermieters immer zum essen in die Erdgeschosswohnung ging, weil da seine Oma wohnte.

    Allerdings hat der vorherige Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung den Verteilerschlüssel "Wohnungen" gewählt und durch 3 geteilt.

    Der Vermieter hat meinem Widerspruch gegen die Kündigung schriftlich widersprochen und weiter behauptet seine Kündigung sein wirksam.

    Mir wurde zum 30.04.2014 gekündigt und an diesem Tag bin ich dann auch ausgezogen.
    Gestern hatte ich dann einen Schreiben seines Anwalts im Briefkasten in dem er 3 Monatsmieten von mir fordert.

    Aber auch jetzt noch behauptet der Vermieter dass seine Kündigung wirksam war.

    Dann kann er doch nicht von mir 3 Monatsmieten einfordern.

    Hallo,

    ich hab folgendes Problem:
    Mein Vermieter hat mir gekündigt. Ich habe der Kündigung widersprochen. Eine Woche vor Ablauf der Kündigungsfrist habe ich meinem Vermieter mitgeteilt, dass ich am letzten Tag der Kündigungsfrist ausziehen werde. Außerdem habe ich dem Vermieter noch einen Termin zur Wohnungsübergabe genannt. Der Vermieter erschien aber nicht zur Wohnungsübergabe.
    Jetzt habe ich ein Schreiben vom Anwalt des Vermieter erhalten.
    Der Vermieter fordert von mir nun 3 Monatsmieten mit folgender Begründung:
    Da ich der Kündigung widersprochen habe stelle mein Schreiben und mein Auszug eine Kündigung meinerseits dar und da würde die Kündigungsfrist dann noch 3 Monate betragen.
    Muss ich jetzt die 3 Monatsmieten an den Vermieter zahlen?

    Mein Vermieter reicht vorzeitig Räumungsklage zum 30.04.2014 beim Amtsgericht ein. Ich bin zum 30.04.2014 aus der Wohnung ausgezogen. Der Vermieter erklärt die Hauptsache für erledigt und fordert, dass mir die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Ich habe diesem Antrag widersprochen.

    Habe nun einen Brief vom Amtsgericht mit einem Termin zur Güteverhandlung zum 19.08.2014 erhalten.

    Weiterhin enthält das Schreiben einen Vergleichsvorschlag:
    1. Die Parteien sind sich einig, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat.
    2. Die Kosten des Rechtsstreits und dieses Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

    Meine Fragen hierzu:
    1. Wenn ich auf diesen Vermittlungsvorschlag eingehe, ist der Termin am 19.08.2014 dann hinfällig?
    2. Muss bei diesem Vergleich der Vermieter und ich die eigenen Anwaltskosten selbst tragen oder werden diese auch aufgeteilt?
    3. Der Streitwert beträgt 3.600 €. Wie hoch fallen dann die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs aus?

    Ja, hab schon Post vom Amtsgericht bekommen. Einen Brief in dem drin stand, dass der Vermieter Räumungsklage eingereicht hat. Darauf habe ich dem Amtsgericht mitgeteilt, dass ich bereits ausgezogen bin. Und dann hab ich noch ein Schreiben bekommen, in dem der Vermieter die Räumungsklage zurückgenommen hat aber fordert, dass mit die Gerichtskosten auferlegt werden sollen.
    Ich kann nur nicht verstehen wie das mit der Kündigung zum 31.05.2014 ist. Gilt den nicht die letzte Kündigung?

    Hallo, ich habe von meinem Vermieter mehrere Kündigungen erhalten:
    - 31.10.2013 zum 30.04.2014
    - 19.02.2014 zum 31.05.2014
    - 03.04.2014 zum 17.04.2014

    Mein Frage ist, wenn man mehrere Kündigungen erhält, nach welcher muss man sich dann richten?

    Ich habe allen Kündigungen widersprochen.

    Ich bin zum 30.04.2014 ausgezogen. Der Vermieter hat aber bereites am 19.03.2014 vorzeitig Räumungsklage gegen mich zum 30.04.2014 beim Amtsgericht eingereicht. Da ich aber zum 30.04.2014 ausgezogen bin musst der Vermieter die Räumungsklage zurücknehmen. Er hat allerdings beim Amtsgericht beantragt das mir die Gerichtskosten auferlegt werden sollen, mit der Begründung, das ich der Kündigung ja widersprochen habe.

    Kann es wirklich sein, dass mir die Gerichtskosten auferlegt werden, wo ich vom Vermieter ja noch eine Kündigung bis zum 31.05.2014 erhalten haben?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!