Mietvertrag gekündigt, Vermieter macht Probleme

  • Hallo Liebes Forum,

    ich bin neu hier und möchte daher erst einmal Hallo sagen.
    Leider konnte ich in dem Unterforum "Kündigung" kein neues Thema eröffnen (werde da als nicht angemeldet angezeigt), daher stelle ich meine Problematik hier zur schau.

    Meine Freundin und ich möchten zum 01.08. zusammenziehen. Derzeit wohnen wir getrennt und meine Freundin hat genau wie ich, den Mietvertrag am 28.04.14 gekündigt und persönlich dem Vermieter in den Briefkasten geworfen ( er wohnt im gleichen Haus).

    Die Kündigung wurde von meiner Freundin komplett handschriftlich geschrieben. Am ende von dem Schreiben, hat sie geschrieben, "Mit freundlichen Grüßen... NAME"
    Die Kündigung wurde zwar mit einem Namen (Ihren Namen) abgeschlossen, jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben und nicht mit der Unterschrift wie z.B. im Personalausweis.

    Heute hatte sie vom Vermieter ein Schreiben im Briefkasten, dass er die Kündigung nicht akzeptiert da diese nicht unterschrieben sei und jeder die Kündigung quasi in den Briefkasten hätte werfen können.

    Wie Ihr euch vlt. vorstellen könnt, ist meine Lebensgefährtin jetzt ganz außer sich. Ein Monat doppelt Miete wollten wir uns wirklich sparen und kommt derzeit auch wirklich ungelegen...

    Ich sehe das ganze eigentlich relativ entspannt, bin aber auch kein Jurist bzw. Mietexperte.
    Die Kündigung ging dem Vermieter zu in dem diese persönlich in sein Briefkasten geworfen wurde. Ich persönlich war an diesem Tag vor Ort und habe den Einwurf gesehen und kann dies bezeugen.
    Das Schreiben hatte ja am Ende eine Namensunterschrift, welche händisch erstellt wurde, so dass die Echtheit der Kündigung deutlich zu erkennen ist.

    Wie würdet Ihr diesen Fall bewerten?
    Liege ich mit meiner Ansicht richtig oder hat der Vermieter in der Tat das Recht, die Kündigung nicht anzuerkennen da die Unterschrift anderst aussieht wie im Personalausweis bzw. im Mietvertrag.

  • Hallo malason,

    dieser Fehlschriitt kann natürlich eine Monatsmiete kosten. Ich lasse den erhobenen Finger mal unten...
    Hat sie wenigstens eine Fotokopie?
    Anstatt jetzt zu streiten mit graphologische Gutachten, Rechtsanwälten und Gerichtskosten (Steigerungen sind ja bei manchen Leuten auch Lustgewinne) würde ich die Kündigung ordnungsgemäss wiederholen mit mietvertragsgetreuer Unterschrift und per Einwurfeinschreiben zuschicken. Den Termin braucht sie nicht anzugeben, sondern die Floskel "zum nächstmöglichen Termin" ist ausreichend und juristisch üblich.

    Zitat: "..., jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben"
    - Ähem, eine rechtsgültige Unterschrift kann NUR handschriftlich sein und keine Einzelbuchstaben haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Mai 2014 um 01:12)


  • Zitat: "..., jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben"
    - Ähem, eine rechtsgültige Unterschrift kann NUR handschriftlich sein und keine Einzelbuchstaben haben.

    danke für deine meinung.
    genau deshalb, weil sie handschriftlich Ihren Vor- und Nachname unter der Kündigung geschrieben hat, sehe ich dies als rechtsgültige Unterschrift. Meiner Meinung nach, muss man nicht immer einen "Krakel" darunter setzen, nur weil es vlt. im Personalausweis der Fall ist.Wie bereits erwähnt, bin ich jedoch kein Jurist und dies ist lediglich meine Meinung.

    Ich möchte schon versuchen, das ganze in "Frieden" zu klären. Jedoch sehen wir es auch nicht ein, einfach mal so einen Monat doppelte Miete zu zahlen, nur weil der Vermieter meint er muss die Kündigung ablehnen (ohne evtl. rechtliche Grundlagen dafür zu haben).

    Ich würde mich sehr um weitere Meinungen oder Hinweise freuen.

  • Zitat

    nur weil der Vermieter meint er muss die Kündigung ablehnen (ohne evtl. rechtliche Grundlagen dafür zu haben).


    Und ich denke, dass wir dir keine Nachhilfe darüber geben müssen, was eine Unterschrift ist und was lediglich ein ausgeschriebener Name/Vorname ist.

  • naja das ist die Frage... gilt ein handschriftlicher ausgeschriebener Name als Identifikation einer Person oder gilt es nicht?

    Evtl. bekommen wir den Vermieter noch dran, weil er sich erst 12 Tage nach Zugang (Einwurf in den Briefkasten) bei uns gemeldet hat und somit die Anfechtung nicht unverzüglich erfolgte. Rechtlich gesehen, gilt der 29.04.14 als Zugang da wir am 28.04.14 am späten Abend die Kündigung eingeworfen haben. Er hat sich aber erst gestern gemeldet, also 12 Tage später. Hätte er unverzüglich angefochten, dann hätten wir seine Anfechtungsgründe noch im alten Kalendermonat verbessern können und die Kündigung wäre zum 31.07.14 absolut rechtskräftig.

    Ich finde es schade, dass es Menschen gibt die einfach versuchen andere abzuziehen!

  • Zitat

    und somit die Anfechtung nicht unverzüglich erfolgte.


    Wo steht das geschrieben, dass in solch einem Fall der Vermieter sofort handeln muss?

    Zitat

    Ich finde es schade, dass es Menschen gibt die einfach versuchen andere abzuziehen!


    Das ist etwas anderes und hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun.

  • malason!

    Du scheinst wohl nichts begreifen zu wollen:

    "das ist die Frage... gilt ein handschriftlicher ausgeschriebener Name als Identifikation einer Person oder gilt es nicht?"
    - Eine Unterschrift IST ein handschriftlicher ausgeschriebener Name!!

    "Evtl. bekommen wir den Vermieter noch dran, weil er sich erst 12 Tage nach Zugang (Einwurf in den Briefkasten) bei uns gemeldet hat"
    - Ihr habt keinen Vertrag, DASS er sich ÜBERHAUPT zu melden hat.

    "und somit die Anfechtung nicht unverzüglich erfolgte. Rechtlich gesehen, ....
    - gilt eine nicht erfolgte Anfechtung als Anerkennung. Ihr seid keine Behörde, welche einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung erlässt.

    "Er hat sich aber erst gestern gemeldet, also 12 Tage später.
    - Vielleicht war er gerade auf Hawaii, seine Mieteinnahmen zu verprassen.

    "Hätte er unverzüglich angefochten, dann hätten ..."
    - Hätte hätte Fahrradkette."

    "... wir seine Anfechtungsgründe noch im alten Kalendermonat verbessern können ..."
    - Weshalb sollte er Euch denn entgegenkommen...?

    "Ich finde es schade, dass es Menschen gibt die einfach versuchen andere abzuziehen!"
    - Willkommen im Leben!
    Deine Dummheit oder Borniertheit hast Du erneut unter Beweis gestellt, da Du auf mein Posting #4 noch nicht eingegangen bist. Also: Bargeld lacht... für den Vermieter.:o

  • naja selten so ein freches forum erlebt!
    anstatt leuten hier einfach auf die gestellten fragen zu antworten, kommt man mit dummen kommentaren.

    aber internet rambos die frech in die tastaturen hauen gibts ja genug. im wahren leben sind sie dann kleinlaut wenn es hart auf hart kommt

    Einmal editiert, zuletzt von malason (11. Mai 2014 um 16:07)

  • Deine Meinung in Bezug auf dieses Forum kann ich zwar verstehen, aber anderereits hast Du eine sehr einfache Frage aus Posting #2 auch nicht beantwortet.

    Auch verstehe ich Deinen Unmut und Deine Ratlosigkeit bzgl. der Frage: Wann ist eine Unterschrift eine Unterschrift?
    Dein Eingangsposting lässt vermuten, dass Du schon darüber nachgelesen hast. Dann hast Du möglicherweise auch schon Kommentare oder Urteile zum § 126 BGB gelesen. Da wird immer wieder betont, dass eine Unterschrift ein individueller Schriftzug mit charakteristischen Merkmalen ist, der den Unterzeichnenden sowie dessen Absicht der Unterzeichnung erkennen lassen.

    Und nun beantworte Dir einfach folgende Frage:
    Angenommen, ich würde dem Vermieter jetzt auch so eine Kündigung schreiben. Diese Kündigung wäre "unterzeichnet" mit dem Namen Deiner Freundin, und diese Unterzeichnung in derselben (nämlich meiner) Schrift, die auch den Text verfasst hat. Für den Vermieter wäre das das gleiche Schriftstück, wie er bereits hat, nur in anderer Handschrift.

    Woher soll er dann wissen, ob und welches davon von Deiner Freundin stammt? Wie kann er eine Unterzeichnungsabsicht Deiner Freundin erkennen, wenn er "nur" den geschriebenen Namen unter der Grußformel auf den beiden Schriftstücken hat?

    Was hättest Du gesagt, wenn der Vermieter vor meinetwegen 6 Monaten mit so einem Schriftstück zu Deiner Freundin gekommen wäre und gesagt hätte: "Schönen Dank für die Kündigung, das kommt mir sehr entgegen." Dann hättest Du doch gesagt: "Hey, das ist doch gar nicht ihre Unterschrift!" Verstehst Du, wo ich drauf hinaus möchte...?

    Dass der Vermieter (vielleicht!) auch hätte schneller reagieren können, ja, das mag sein. Vielleicht erkennt er ja jetzt immer noch eine Kündigung zum ehemaligen Termin an. Habt Ihr das denn überhaupt in Ruhe mit ihm besprochen?

  • Zitat

    Die Kündigung wurde von meiner Freundin komplett handschriftlich geschrieben. Am ende von dem Schreiben, hat sie geschrieben, "Mit freundlichen Grüßen... NAME"
    Die Kündigung wurde zwar mit einem Namen (Ihren Namen) abgeschlossen, jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben und nicht mit der Unterschrift wie z.B. im Personalausweis.

    Und wie hat sie den Mietvertrag unterschrieben?

    Sagen wir mal so, seinen Namen handschriftlich schreiben muß nicht zwingend Unterschrift bedeuten.

    Auch wenn es Dir schwer fällt das zu glauben/verstehen, es ist aber so.

  • malason:

    "anstatt leuten hier einfach auf die gestellten fragen zu antworten, kommt man mit dummen kommentaren."
    - Zu Dir scheint die Erkenntnis wohl immer noch nicht durchgedrungen zu sein, dass wir hier mglw. die eine oder andere Frage erst NACH einer Rückfrage beantworten können.

    "im wahren leben sind sie dann kleinlaut wenn es hart auf hart kommt"
    - Das wird auf Euch mit Sicherheit dann zutreffen, wenn Ihr Euch kostenpflichtige Auskünfte bei Rechtsanwälten holen werdet bzw. müsst.:rolleyes:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!