Beiträge von malason

    naja das ist die Frage... gilt ein handschriftlicher ausgeschriebener Name als Identifikation einer Person oder gilt es nicht?

    Evtl. bekommen wir den Vermieter noch dran, weil er sich erst 12 Tage nach Zugang (Einwurf in den Briefkasten) bei uns gemeldet hat und somit die Anfechtung nicht unverzüglich erfolgte. Rechtlich gesehen, gilt der 29.04.14 als Zugang da wir am 28.04.14 am späten Abend die Kündigung eingeworfen haben. Er hat sich aber erst gestern gemeldet, also 12 Tage später. Hätte er unverzüglich angefochten, dann hätten wir seine Anfechtungsgründe noch im alten Kalendermonat verbessern können und die Kündigung wäre zum 31.07.14 absolut rechtskräftig.

    Ich finde es schade, dass es Menschen gibt die einfach versuchen andere abzuziehen!


    Zitat: "..., jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben"
    - Ähem, eine rechtsgültige Unterschrift kann NUR handschriftlich sein und keine Einzelbuchstaben haben.

    danke für deine meinung.
    genau deshalb, weil sie handschriftlich Ihren Vor- und Nachname unter der Kündigung geschrieben hat, sehe ich dies als rechtsgültige Unterschrift. Meiner Meinung nach, muss man nicht immer einen "Krakel" darunter setzen, nur weil es vlt. im Personalausweis der Fall ist.Wie bereits erwähnt, bin ich jedoch kein Jurist und dies ist lediglich meine Meinung.

    Ich möchte schon versuchen, das ganze in "Frieden" zu klären. Jedoch sehen wir es auch nicht ein, einfach mal so einen Monat doppelte Miete zu zahlen, nur weil der Vermieter meint er muss die Kündigung ablehnen (ohne evtl. rechtliche Grundlagen dafür zu haben).

    Ich würde mich sehr um weitere Meinungen oder Hinweise freuen.

    Hallo Liebes Forum,

    ich bin neu hier und möchte daher erst einmal Hallo sagen.
    Leider konnte ich in dem Unterforum "Kündigung" kein neues Thema eröffnen (werde da als nicht angemeldet angezeigt), daher stelle ich meine Problematik hier zur schau.

    Meine Freundin und ich möchten zum 01.08. zusammenziehen. Derzeit wohnen wir getrennt und meine Freundin hat genau wie ich, den Mietvertrag am 28.04.14 gekündigt und persönlich dem Vermieter in den Briefkasten geworfen ( er wohnt im gleichen Haus).

    Die Kündigung wurde von meiner Freundin komplett handschriftlich geschrieben. Am ende von dem Schreiben, hat sie geschrieben, "Mit freundlichen Grüßen... NAME"
    Die Kündigung wurde zwar mit einem Namen (Ihren Namen) abgeschlossen, jedoch hat sie handschriftlich Ihren Namen geschrieben und nicht mit der Unterschrift wie z.B. im Personalausweis.

    Heute hatte sie vom Vermieter ein Schreiben im Briefkasten, dass er die Kündigung nicht akzeptiert da diese nicht unterschrieben sei und jeder die Kündigung quasi in den Briefkasten hätte werfen können.

    Wie Ihr euch vlt. vorstellen könnt, ist meine Lebensgefährtin jetzt ganz außer sich. Ein Monat doppelt Miete wollten wir uns wirklich sparen und kommt derzeit auch wirklich ungelegen...

    Ich sehe das ganze eigentlich relativ entspannt, bin aber auch kein Jurist bzw. Mietexperte.
    Die Kündigung ging dem Vermieter zu in dem diese persönlich in sein Briefkasten geworfen wurde. Ich persönlich war an diesem Tag vor Ort und habe den Einwurf gesehen und kann dies bezeugen.
    Das Schreiben hatte ja am Ende eine Namensunterschrift, welche händisch erstellt wurde, so dass die Echtheit der Kündigung deutlich zu erkennen ist.

    Wie würdet Ihr diesen Fall bewerten?
    Liege ich mit meiner Ansicht richtig oder hat der Vermieter in der Tat das Recht, die Kündigung nicht anzuerkennen da die Unterschrift anderst aussieht wie im Personalausweis bzw. im Mietvertrag.

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