Nebenkostenabrechnung fehlerhaft...wie soll ich vorgehen?

  • Hallo,

    in den Vorjahren war soweit alles ok, auch wenn die Nebenkosten immer schon an bzw. leicht über der Grenze des Nebenkostenspiegels lagen, weil der Vermieter notwendige Modernisierungen nicht vornimmt. Dafür ist die Kaltmiete unter dem Durchschnitt und für uns als Studenten unter dem Strich eine erträgliche Lösung.

    Unsere Nebenkostenabrechnung besteht immer aus zwei Teilen, einmal einer Einzelabrechnung für Heiz- u. Warmwasserkosten druch die Brunata (basierend auf den Angaben des Vermieters) und den restlichen Teil der Nebenkosten. Die Abrechnung für das letzte Jahr ist fehlerhaft. In der Rechnung der Stadtwerke für Gas, Wasser und Strom (nur Allgemeinstrom) hat der Vermieter handschriftlich Beträge notiert und aufgeschlagen (teilweise über 10 Prozent). Diese fehlerhaften Ausgangswerte fließen dann in die Nebenkostenabrechnungen und der auf den Angaben des Vermieters basierenden Heiz- u. Warmwasserkostenabrechnung der Brunata ein. Die gesamte Nebenkostenabrechnung ist somit zu hoch und falsch. Der Vermieter stellt sich leider bei allen Anfragen zum Haus dumm und tut, als wenn er keine Ahnung hätte und lässt die Leute damit ins Leere laufen. Auf die Fehler und handschriftlichen Vermerke angesprochen, windet er sich umher und redet sich um Kopf und Kragen. Gestern nun in einem mündlichen Gespräch gab er mir gegenüber zu nach fast zwei Monaten zu, dass die handschriftlichen Vermerkungen falsch seien und aus Unwissenheit geschehen seien:rolleyes:.

    Ich habe die Nebenkostenabrechnung bisher nicht bezahlt. Scheinbar bin ich der Einzige im Haus, der die Rechnung überhaupt prüft. Der Vermieter scheint auch keine Anstalten zu machen, die anderen Mieter über seinen Fehler aufzuklären und neue Abrechnungen zu erstellen. Im Haus halte ich bisher die Füße still, weil meine Zeit in dieser Wohnung absehbar ist und er mir unterschwellig immer mit Mieterhöhung droht. Auf diesen Ärger habe ich in der verbleibenden Zeit keine Lust.
    Stattdessen sagte er mir, ich solle den einen Teil der Nebenkostenabrechnung selbst korrigieren und den korrekten Betrag bezahlen. Das wäre für mich auch möglich, leider kann ich die Heiz- u. Warmwasserkostenabrechnung der Brunata jedoch nicht korrigieren, da diese nicht im Bereich der Warmwasserverteilung für mich nicht vollständig nachvollziehbar ist. Eine Neuberechnung durch die Brunata lehnt der Vermieter wegen der entstehenden Kosten ab. Er würde die Heiz- u. Warmwasserkosten dann bei der nächsten Abrechnung durch die Brunata im kommenden Jahr korrigieren lassen. Wahrscheinlich bin ich dann schon gar nicht mehr Mieter dieser Wohnung. Ich würde mein Risiko also gern gering halten und möchte nun nur das zahlen, was auch korrekt ist.

    Wie gehe ich nun am besten vor? Kann ich den einen Teil der Nebenkostenabrechnung korrigieren (das wären etwa 20 € zu meinen Gunsten) und die Teil für die Heiz- u. Warmwasserkosten erstmal einbehalten, bis ich eine korrekte Abrechnung erhalten habe?

    Muss ich das schriftlich machen?

    Vielen Dank

  • Hallo Trafo,
    vorweg muss hier natürlich erst einmal gesagt werden, dass das Forum nur als erster Anhaltspunkt dienen kann. Eine verbindlcihe Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht geben. Zumal man ja auch nie wissen kann, welches Halbwissen hier breitgetreten wird, was einem letztendlich in rechtliche Probleme bringen kann, weil man evtl. auf falsches Wissen handelt.

    Nun zu meinem Tipp als Hausverwalter mit Arbeitsschwerpunkt Betriebskostenabrechnungen:
    Der Mangel an der Betriebskostenabrechnung muss in nachweisbarer Form erbracht werden. Also schriftlich den Fehler anmelden und auch begründen. Eine einfache Behauptung "Die Abrechnung ist falsch" reicht nicht aus. Es muss auch begründet werden.
    Eine Nachzahlung aus der Abrechnung musst Du auf alle Fälle leisten, komplett zurückhalten darfst Du es nicht. Jedoch zahlst Du unter Vorbehalt der Nachforderung und kürzt die Nachzahlung um die strittigen Beträge. Ansonsten kommst Du mit dem Rest der unstrittigen Forderungspunkte in Verzug.
    Der Eigentümer / Verwalter ist in der Pflicht die Fehler zu beheben. Es kann natürlich sein, dass er "Privatvermieter" ist und keine Ahnung hat, aber da muss er sich dann Hilfe nehmen. Solltest Du die Lösung parat haben, kannst Du sie ihm ja in der Meldung mitteilen, das kann die Bearbeitung beschleunigen.

    Im Übrigen noch eine Info:
    Es gibt verschiedene Betriebskostenspiegel. Diese sind jedoch, und das sage ich als erfahrener Hausverwalter, großer Mist. Es sind Durchschnittwerte von Durchschnittwerte, die da einfließen. Ich verwalte rund 500 Wohnungen, und keine davon liegt im Betriebskostenspiegel. Vielleicht erreicht man die Werte, wenn man ein Null-Energie-Haus hat und die Mieter selber das Haus putzen und der Eigentümer selber den Hausmeister macht, aber die reguläre Mietwohnung kommt an diese Werte des Betriebskostenspiegels kaum ran... Zumal die meisten Spiegel nicht einmal regionale Unterschiede berücksichtigt... da wird die Platte in Sachsen genauso einbezogen wie die Stadtvilla in München.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Mit der Abrechnung bin ich bereits bei einer Beratung des Mieterschutzbundes vorstellig geworden. Dort hat man meine Befürchtung bestätigt. Erst danach habe ich den Vermieter konkret auf den Fehler angesprochen, den er dann ja auch zugegeben hat. Er ist Privatvermieter und wohnt zeitweise auch selbst mit im Haus, macht das aber schon ewig und hat meines Wissens nach nicht nur dieses Haus. Er stellt sich definitiv unwissender als er ist. Die Masche nehme ich ihm nicht ab. Der Fehler ist also eindeutig. Ich werde das nun einmal schriftlich zu Papier bringen, die fraglichen Zahlen nochmal markieren und um Korrektur bitten. Muss man sowas gleich förmlich per Einschreiben mit Rückschein machen oder kann ich ihm das auch persönlich zukommen lassen?

    Warum diese handschriftlichen Bemerkungen gemacht wurden, kann ich nur vermuten. Fakt ist, dass er diesen Fehler die Jahre zuvor nie gemacht hat. Es war allerdings etwa ein Jahr lang ein Friseursalon im Ladenlokal, der sehr schlecht gelaufen ist und wo er laut eigener Aussage auch auf Forderungen sitzen geblieben ist und Vermieterpfandrecht geltend gemacht hat. Es liegt zumindest die Vermutung nahe, dass man da versucht das Geld wieder reinzuholen. Wie gesagt sind das alles nur Vermutungen, die keine weitere Rolle spielen.

    Über die grundsätzliche Höhe der Nebenkosten möchte ich auch gar nicht streiten. Ich habe mir lediglich mal die Arbeit gemacht und die Höhe der Nebenkosten mit dem Spiegel verglichen, aber auch vergleichbare Wohnungen in der Stadt einbezogen. Dort sind wir vergleichsweise hoch, was sich auch mit meinem restlichen Eindruck deckt. Wir hatten seit meinem Einzug 2008 etwa 8 Rohrbrüche im Haus mit etwa 10 Wohnungen plus ein Ladenlokal. Es gibt nur einen Wasserzähler für das Haus. Erst der Friseursalon hat angeblich einen eigenen bekommen. Aber unter dem Strich war das in Anbetracht der Kaltmiete für uns ok.

    Auch beim Allgemeinstrom ist etwas nicht in Ordnung. Zwischenzeitlich rief er alle Mieter im Hause an und fragte, ob wir an den Steckdosen in unseren Kellerräumen Verbraucher angeschlossen hätten, weil angeblich eine Pumpe der Heizung deswegen wiederholt kaputt gehen würde. Die Steckdosen laufen scheinbar über den Allgemeinstrom. Die gesamte Begründung machte für mich als Techniker keinen Sinn, aber wie gesagt erhält man vom Vermieter bei Nachfrage lediglich unverständliche und wirre Erklärungen. Habe das dann erstmal zur Seite geschoben, weil zumindest wir keinen Verbaucher im Keller betreiben. Mit der aktuellen Nebenkostenabrechnung kann ich das besser einordnen. Durch den Friseursalon hat sich der Allgemeinstromverbauch verdoppelt. Darauf angesprochen sagte er mir, dass der Friseursalon im Keller am Allgemeinstrom Waschmaschine und Trockner betrieben hätte, die natürlich pausenlos liefen. Aber hier kann ich nichts beweisen, weil auch der Salon nicht mehr greifbar ist.

    Unter dem Strich ist mehr als offensichtlich, dass hier im Haus einiges daneben gegangen ist. Leider ist das alles extrem undurchsichtig, der Vermieter trotz Wohnsitz im Haus nur schwer greifbar und die Probleamtik auf dem kurzen Wege nicht zu klären. Ich müsste das also alles förmlich in Schriftform klären, was neben einer Menge Aufwand zwangsweise auch eine Mieterhöhung als Schikane für mich bedeuten würde, die mich innerhalb einiger Monate mehr kosten würde als die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung.

    Unter dem Strich kann ich nur verlieren....

  • Wie gesagt sind das alles nur Vermutungen, die keine weitere Rolle spielen.


    Sehr richtig.

    Ich habe mir lediglich mal die Arbeit gemacht und die Höhe der Nebenkosten mit dem Spiegel verglichen, aber auch vergleichbare Wohnungen in der Stadt einbezogen.


    Tue Dir selbst einen Gefallen und vergiss diese Nebenkostenspiegel.

    Wenn man gemeinsam den Mietvertrag bespricht, dann erkundigt man sich normalerweise nach den zu erwartenden Nebenkosten. Seit einiger Zeit muss ein Vermieter für Neuvermietung zur Abschätzung der Heiznebenkosten sogar einen sog. Energieausweis für das Gebäude vorlegen können. Aus den Dingern kann man zwar auch oft nur die Lottozahlen vom nächsten Samstag herauslesen, aber sie sind immer noch besser, als irgendwelche nachträglichen Vergleiche mit irgendwelchen Nebenkostenspiegeln. Die sog. kalten Nebenkosten sollte ein Vermieter bei Mietvertragabschluss sowieso relativ genau sagen können.

    Entweder die Nebenkostenabrechung ist korrekt und dann sind die Nebenkosten eben so wie sie sind, oder aber die Abrechung ist nicht korrekt, dann kann man dagegen angehen. Irgendwelche Nebenkostenspiegel spielen dabei keine Rolle.

    Durch den Friseursalon hat sich der Allgemeinstromverbauch verdoppelt. Darauf angesprochen sagte er mir, dass der Friseursalon im Keller am Allgemeinstrom Waschmaschine und Trockner betrieben hätte, die natürlich pausenlos liefen. Aber hier kann ich nichts beweisen, weil auch der Salon nicht mehr greifbar ist.


    Wenn plötzlich "pausenlos" Waschmaschine und Trockner am Allgemeinstrom laufen, dürfte dieser sich weit mehr als verdoppeln - es sei denn, der war auch vorher schon viel zu hoch, weil schon vorher Sachen drüber liefen, die da nicht drangehörten.

    Ich müsste das also alles förmlich in Schriftform klären, was neben einer Menge Aufwand zwangsweise auch eine Mieterhöhung als Schikane für mich bedeuten würde, die mich innerhalb einiger Monate mehr kosten würde als die fehlerhafte Nebenkostenabrechnung.


    Wenn Du das so siehst ...
    Es wird Dich hier niemand zum Angriff überreden. :cool:

  • Hallo Trafo,

    ich würde die Beanstandungen tabellarisch auflisten und den VM schriftlich auffordern, zeitnah und nachvollziehbar die Abrechnung(en) zu korrigieren. Dies mit Vermerk "Durch Boten/Zeugen" in seinen Briefkasten. Der Zeuge macht auf der Kopie sein Namenszeichen mit Datum und Uhrzeit.
    Sollte er mir mit Mieterhöhung aus Rache kommen, würde ich ihm andeuten, sein Verhalten von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit Verdacht des Betruges nach § 263 StGB überprüfen zu lassen. Gier frisst Hirn...

  • Hallo,

    zuerst einmal herzlichen Dank für die Antworten. Ich möchte nochmal kurz Feedback geben.

    Das unsere Nebenkostenabrechnung jedoch nicht korrekt war, konnte jeder mit etwas gesundem Menschenverstand sehen. Der Vermieter hat auf seine Rechnung von den Stadtwerken für Gas, Wasser und Allgemeinstrom ja selbst einfach die Rechnungsbeträge durchgestrichen und handschriftlich Aufschläge vorgenommen. Er hat diesen Fehler im Gespräch ja auch zugegeben. Nach einigem Hin und Her hat er mir jetzt eine neue Nebenkostenabrechnung erstellt. Den ersten Teil habe ich dann auch umgehend bezahlt. Der zweite Teil für Warmwasser und Heizung musste von der Brunata korrigiert werden. Diesen habe ich vor 3 Tagen dann auch erhalten. Insgesamt müssen wir nun etwa 130 € weniger nachzahlen.

    Heute lag dann erneut ein Brief im Postkasten. Wie befürchtet erhöht der Vermieterals Retourkutsche nun die Kaltmiete um die zulässigen 20%. So holt er sich innerhalb von 2 Monaten das Geld zurück und danach zahlen wir drauf. Wie ich bereits schrieb, macht der Vermieter diese Abrechnungen seit Jahrzehnten und kennt sich aus. Diese handschriftlichen Aufschläge in der Nebenkostenabrechnung sind nicht einfach so passiert. Das war ganz bewusst. Und die Entwicklung mit der Mieterhöhung bestätigt das noch. Vermutung hin oder her. Ich fühle mich inzwischen verarscht und förmlich erpresst: Entweder ich akzeptiere quasi den Betrugsversuch über die Nebenkosten oder erhöht mir die Miete.

    Die Erhöhung habe ich soweit geprüft, das ist förmlich in Ordnung. In den letzten 3 Jahren wurde die Miete auch nicht erhöht. Frist ist auch ok. Einen Ansatzpunkt habe ich evtl. gefunden.

    Und zwar begründet der Vermieter die Erhöhung mit höheren Vergleichsmieten und verweist auf einen Mietspiegel für unsere Stadt von der PWIB (Wohnungs-Infobörse GmbH). Dieser Mitspiegel weicht allerdings relativ stark nach oben von dem aktuellen Mietspiegel ab, den unsere selbst Stadt herausgibt (pro Quadratmeter 0,40 bis 0,50 € je nach Baujahr des Hauses). Das macht im Monat über 20 € aus.

    Ich finde diese Tour echt dreist und möchte mir das eigentlich nicht gefallen lassen. Ich möchte lediglich fair und ehrlich behandelt werden.

    Die Frage ist also, ob dieser Mietspiegel von der PWIB überhaupt als Begründung für eine Mieterhöhung zulässig ist (qualifiziert?!) oder ob er den Mietpreisspiegel der Stadt heranziehen muss? Der Mietspiegel der PWIB sieht so aus: http://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Ol…-Oldenburg/4840

    Vielen Dank für weitere Auskünfte!

    Einmal editiert, zuletzt von Trafo (21. Mai 2014 um 21:20)

  • Hallo Trafo,

    ich würde nur den MS der Gemeinde akzeptieren.
    Ausserdem würde ich prüfen (lassen), ob hier nicht der Straftatbestand der Nötigung erfüllt sein könnte. Der Erhöhung würde ich widersprechen.

  • Die Frage ist also, ob dieser Mietspiegel von der PWIB überhaupt als Begründung für eine Mieterhöhung zulässig ist (qualifiziert?!) oder ob er den Mietpreisspiegel der Stadt heranziehen muss? Der Mietspiegel der PWIB sieht so aus: Mietspiegel Oldenburg 2014: was mieten in Oldenburg kostet


    Hast Du den Link auch selbst gelesen? Die beantworten Deine Frage höchstselbst im allerersten Absatz, wo sie schreiben, dass man für einen anerkannten Mietspiegel bitteschön zur Gemeinde gehen möge.

    Meines Erachtens ist also der Mietspiegel der PWIB nicht anzuerkennen.

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