außversehen doppelt gepostet
Kündigung WG weil einer nicht zahlt
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RedSun -
7. Mai 2014 um 10:23 -
Erledigt
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Siehe § 543 Abs. 2 Pkt. 3.
Ja er kann, wenn Ihr für 2 aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete im Rückstand seid.Er kann fristlos kündigen und hilfsweise ordentlich.
Die Miete ist eine Bringschuld. Er muss vorher nicht mahnen, sondern kann gleich kündigen.
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Das habe ich auch gelesen.Laut internet muss eine Bruttomiete(650€) fehlen damit" ein nicht unherheblicher Teil der Miete" erfuellt ist. Siehe OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 973. Dieser fall ist nicht gegeben wenn nur 404 euro fehlen oder?
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Das habe ich auch gelesen.Laut internet muss eine Bruttomiete(650€) fehlen damit" ein nicht unherheblicher Teil der Miete" erfuellt ist. Siehe OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 973. Dieser fall ist nicht gegeben wenn nur 404 euro fehlen oder?
Es sein denn ein anderes Gericht urteilt anders. Mir ist diesbezüglich kein BGH-Urteil bekannt, weshalb ich da immer etwas vorsichtig bin.
Im Zweifel kann euch der Vermieter wegen unpünktlicher Mietzahlungen, bzw. positiver Vertragsverletzung abmahnen. Da stellt sich die Frage ob euer Mitmieter künftig pünktlich zahlt. Dann wäre eine Kündigung rechtens.
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