Kündigung WG weil einer nicht zahlt

  • Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Ich bewohne zu dritt eine WG und wir alle drei sind als Hauptmieter eingetragen.
    Einer der beiden hat zwei aufeinanderfolgende mieten nicht überwiesen.
    Es fehlen 404 Euro ( Kaltmiete 450 €, Warm 650€), außerdem hat er vor einem monat eine miete verspätet überwiesen.
    Darf der Vermieter uns jetzt fristlos Kündigen?Darf er ordentlich wegen Pflichtverletzung kündigen? Er hat es selbst heute erst gemerkt, also kein mahnbescheid oder so

    lg RedSun

  • Eingabe bei Google: Verspätete Mietzahlung, und schon bekommen Sie massenweise Antworten.

    unp

    Es spielt keine Rolle ob Sie allein im Mietvertrag stehen oder mit anderen zusammen.
    Die Mietzahlung ist vereinbarungsgemäß oder gesetzeskonform zu leisten. Ihre Probleme müssen Sie schon untereinander regeln; das geht dem Vermieter nichts an.

  • Ich bewohne zu dritt eine WG und wir alle drei sind als Hauptmieter eingetragen.
    Einer der beiden hat zwei aufeinanderfolgende mieten nicht überwiesen.


    An wen? VM oder unter Euch?

  • Zitat

    Darf der Vermieter uns jetzt fristlos Kündigen?

    Seid alle Mieter in einem Gemeinsamen Vertrag?

    Wenn ja kann Euch der VM, ohne Abmahnung, fristlos kündigen sobald ein Betrag in Höhe von 2 MM offen ist.

    Nach Abmahnung bei einem Betrag von 1 MM + einem Cent. Ebenso bei mehrfach verspäteten Mietzahlungen.

    Wie legte Alexandre Dumas seinen 3 berühmtesten Helden in den Mund:

    "Einer für alle, alle für einen"

  • Ein Grund mehr, wieso ich nur ungern an WG's vermiete, und wenn, dann nur mit dem Vertragszusatz, dass die Miete in EINEM Betrag zu zahlen ist, und nicht von jedem WG-Mieter stückchenweise...

  • Okay versuche ich es nochmal deutlicher zu schildern. Wir drei stehen als Hauptmieter im vertrag. Jeder zahlt einzeln an den VM. Dem Vermieter ist erst jetzt aufgefallen, dass 1 Mieter zwei MM nicht gezahlt hat und einmal verspaetet überwiesen hat. Es gab noch keine schrieftljche Abmahnung. Da die beiden anderen pünklich gezahlt haben, fehlt nur eine Summe von 404€. Die Kaltmiete betraegt 450€/Monat brutto beträgt sie 650€/ Monat. Es fehlt also weniger als 1KM. Dennoch moechte der Vermieter uns zum Montag hin fristlos kündigen sollte der Rückstand bis dahin nicht beglichen sein. Unser WG mitglied das nicht gezahlt hat moechte in zwei wochen den fehlenden Betrag mit seiner Gehaltszahlung ausgleichen. Mir ist wichtig zu wissen, ob der Vermieter uns am Montag fristlos kündigen könnte? Andreas C ich möchte Sie bitten solche Antworten zu unterlassen, da sie mit ihrer Antwort rein gar nichts beitragen

  • RedSun:

    "versuche ich es nochmal deutlicher zu schildern. Wir drei stehen als Hauptmieter im vertrag. Jeder zahlt einzeln an den VM."
    - Mietvertraglich SO vereinbart?

    "Dem Vermieter ist erst jetzt aufgefallen, dass ... fehlt nur eine Summe von 404€. ... brutto beträgt sie 650€/ Monat. Es fehlt also weniger als 1KM."
    - Genauer: Es fehlt weniger als eine MM.

    "Dennoch moechte der Vermieter uns zum Montag hin fristlos kündigen sollte der Rückstand bis dahin nicht beglichen sein."
    - Die Kündigung wäre unwirksam, da sie die gesetzlichen Bedingungen (>2MM) nicht erfüllt sind.

    "Unser WG mitglied das nicht gezahlt hat moechte in zwei wochen den fehlenden Betrag mit seiner Gehaltszahlung ausgleichen."
    - Sollte er auch tunlichst machen.

    "Mir ist wichtig zu wissen, ob der Vermieter uns am Montag fristlos kündigen könnte?"
    - Latürnich "kann" er das - bloss mit dem Makel, dass die Kündigung unwirksam wäre.

    "Andreas C ich möchte Sie bitten solche Antworten zu unterlassen, da sie mit ihrer Antwort rein gar nichts beitragen"
    - Quatsch! Er hat seine Meinung als VM geäussert (tu' ich auch...).

  • @ Berny: Danke Dir!

    @ Redsun: Bevor Du mich angreifst und hier Fragen postest, die jeder unterdurchschnittlich bemittelte mittels google oder dem Lesen des BGB beantworten könnte (zur Not noch mit einem Taschenrechner), empfiehlt es sich doch immer mal nachzudenken.
    Lies § 543 BGB und Mietrechtslexikon. Das ist selbsterklärend.

    Der Vermieter kann Euch jetzt zwar bereits abmahnen, aber noch nicht fristlos Kündigen. Ich gehe davon aus, dass der Rückstand von Euch ausgeglichen wird. Wenn Ihr nach der Abmahnung jedoch irgendwann erneut in Verzug geratet, auch wenn Ihr "nur" zu spät zahlt, kann er Euch zumindest außerordentlich fristgerecht Kündigen wegen Verstoßes gegen Euren mietvertraglichen Pflichten.

    Ihr solltet Euch selber das Leben einfacher machen und EINEN von Euch bestimmen (einen vertrauenswürdigen), der die GESAMTE Miete an den Vermieter zahlt, und die anderen WG-Mitglieder zahlen ihren Anteil an den zahlenden. Das entspannt auch den Vermieter, weil er nicht drei oder mehr Zahlungen verbuchen muss, sondern nur eine. Mit Euren Teilbeträgen macht Ihr ihm nämlich erheblichen Aufwand.

  • Es fehlt also weniger als 1KM.


    ... was Euch vor einer Fristlosen Kündigung bewahrt.

    Mehrfach hintereinander nicht alles bezahlt und dabei mehr als eine Monatsmiete Rückstand aufgebaut kann auch mal (rechtmäßigen) Zwangsabschied bedeuten.

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