Fragen zum neuen Mietvertrag.

  • Guten Morgen in die Runde. Ich habe mich gerade von meiner Partnerin getrennt und habe jetzt sehr schnell eine Wohnung gefunden. Es gibt aber eine Klausel im Mietvertrag die mich stutzig und gerade ein wenig ängstlich macht. Ich fange gerade bei null an und habe eine Traumwohnung gefunden in der ich die nächsten Jahre glücklich sein kann und auch sicherlich glücklich werde.

    Der Mietvertrag läuft ja auf unbestimmte Zeit… innerhalb der ersten 2 Jahre kann ich nur raus wenn ich einen Nachmieter stelle. Muss ich mir Sorgen machen dass ich nach Ablauf der 2 Jahre gekündigt werden kann? Oder muss ich um eine Verlängerung betteln? Kann mich da jemand aufklären.

    Danke und Gruß
    Christian.

  • Das ist nicht dein Ernst. Soll man sich den Hals verdrehen, oder den Bildschirm hochkant stellen? Wenn du Antworten willst, dann sollten die Fragen auch ohne Klimmzüge zu machen leserlich sein.

  • Das ist nicht dein Ernst. Soll man sich den Hals verdrehen, oder den Bildschirm hochkant stellen? Wenn du Antworten willst, dann sollten die Fragen auch ohne Klimmzüge zu machen leserlich sein.

    Nee. Möchte ich nicht. Irgendwas haut da nicht hin und den Anhang kann ich auch nicht löschen…

  • So wie ich das lese, ist das ein unbefristeter Mietvertrag. Der läuft, bis er gekündigt wird. Er enthält einen 2-jährigen beidseitigen Kündigungsausschluss/-verzicht. Der Vertrag kann also nicht innerhalb der ersten 2 Jahre (ordentlich) gekündigt werden - weder von Dir, noch vom Vermieter. (Nach den 2 Jahren ist er aber nicht automatisch gekündigt oder sowas, falls Du davor Angst hast.)

    Lass Dir das auf der Zunge zergehen und überlege, ob Du das so willst. Du bezahlst also im Normalfall mindestens 2 Jahre lang die Wohnung, auch wenn Dir - warum auch immer - nach 4 Monaten einfallen sollte, dass Du ja ganz woanders wohnen möchtest. Mit Deiner Unterschrift verzichtest Du also für 2 Jahre auf Dein Kündigungsrecht.

  • Danke Dir. Ja. Ich will diese Wohnung. Der jetzige Mieter ist Dezember eingezogen und durch das Stellen eines Nachmieters aus dem Vertrag gekommen.

    Ich habe nur Sorge was dann nach den 2 Jahren ist… muss ich dann formal um eine Verlängerung bitten oder wie ist dass so zu deuten? Sorry. Ich bin kein Jurist und habe durch meine recht frische Trennung gerade noch gefühlt 100.000 andere Baustellen.

  • Nein, der Passus im Mietvertrag bedeutet nur, das Sie und Ihr Vermieter innerhalb der 2 Jahre nicht kündigen können.
    Nicht mehr und nicht weniger.

  • Hallo ChristianB,

    "Der jetzige Mieter ist Dezember eingezogen und durch das Stellen eines Nachmieters aus dem Vertrag gekommen."
    - Dass der Vormieter dort nur vier Monate gewohnt hat, gibt Dir nicht zu denken?

    "habe durch meine recht frische Trennung gerade noch gefühlt 100.000 andere Baustellen."
    - Evtl. auch die, dass Du mit Deiner Ex immer noch mietvertraglich an die alte Wohnung gebunden bist...?

  • Hallo Berny,
    das gibt mir nicht zu denken. Der jetzige Mieter ist ein Bekannter der sich nach der Trennung von seiner Frau mit ihr wieder versöhnt hat und daher aus der Wohnung auszieht. Daher geben mir die paar Monate nicht zu Denken :)

    Gruß
    Christian.

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