Frage zu ungeklärtem Mietvertrag in einer WG und Vermieter der nie erreichbar ist

  • Hallo ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen:
    Ich habe eine Frage zu einem Mietvertrag. Ich lebe in einer WG in der wir ursprünglich mal 6 Hauptmieter waren, welche alle im Mietvertrag unterschireben haben. Nun ist es so, dass seit einem Jahr lauter neue Mitbewohner in der Wohnung leben und ich die letzte bin die noch dort lebt und im Vetrag genannt bin. Vor einem Jahr haben wir unsere Vermieterin, (die sich pauschal nie meldet oder ans Telefon geht), gebeten einen neuen Mitvertrag mit uns zu machen, indem es nur noch einen Hauptmieter gibt, der die anderen Zimmer dann intern untervermietet. Sie hat auch zugestimmt, dass nunmehr meine Mitbewohnerin, Hauptmieterin, sein soll. Problematisch ist allerdings, dass sie nie einen neuen Vertrag vorbei gebracht hat, obwohl das eigentlich so mit ihr vereinbart war. Wenn nun Fragen aufkommen, beruft sie sich immer auf den alten Mietvertrag und will auch nur mit der "Hauptmieterin" (also die nicht im Vertrag vorkommt und keineneigenen Vertrag hat) kommunizieren. Meine Frage ist nun, ob der alte Mietvertrag noch gültigkeit hat, bzw. ob dann ich, (als letzte noch dort wohnende und im mietvertrag gennannte Person), haftbar bin, oder dieser Vertrag nichtig ist. Oder ob die mündliche Vereinbarung um den neuen Hauptmieter gilt?

    Zusätzlich würde mich interessieren, was man tun kann wenn sich ein Vermieter nie meldet und nicht ans Telefon geht bzw. sich nicht an Absprachen hält.

    Liebe Grüße

  • danke für die Antwort.
    Heißt dass es müssten alle Ursprünglichen Mieter zusammen kündigen? Das Problem ist auch, dass 2 der Ehemaligen Mieter eine unterschriebene Kündigung von ihr bekommen haben. Die mündliche Zustimmung zu der neuen Hauptmieterin und dass die Vermieterin auch nur mit ihr sprechen will, hat also keine Gültigkeit?

  • also müssten alle Ursprünglichen Mieter zusammen kündigen? Das Problem ist auch, dass 2 der Ehemaligen Mieter eine unterschriebene Kündigung von ihr bekommen haben. Die mündliche Zustimmung zu der neuen Hauptmieterin und dass die Vermieterin auch nur mit ihr sprechen will, hat also keine Gültigkeit?

    Im Prinzip können nur alle zusammen einen MV. abschließen oder auch kündigen, oder auch nur im Einvernehmen den MV. ändern oder ähnliches. Ansonsten scheint da ja einiges drunter und drüber zu gehen. Wie nun Kündigungen und mündlich Zustimmungen zu werten sind ist natürlich kompliziert.
    Ich persönlich würde mich an das halten was schriftlich fixiert ist. Über alles andere werden wohl 6 Unterschiedliche Hauptmieter+ Vermieter wohl 10 unterschiedliche Meinungen haben, denk ich.

  • Die Vermieterin hat jedoch; der neuen Hauptmieterin; die Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt gegeben und auch ihren Namen an die Klingel geschrieben. Somit kann man ja davon ausgehen dass für sie, die neue nicht im Mitvertrag erwähnte, Person als ihr Vertragspartner gilt, oder? Wäre es eine Lösung ihr ein Einschreiben zu schicken, in dem wir davon ausgehen, dass sie mit dem neuem Hauptmietervertrag einverstanden is und der alte somit lediglich übernommen wird auch wenn sich inhaltlich nichts ändert? Mit der zusätzlichen Klausel, dass sie automatisch zustimmt wenn sie sich innerhalb von 2 monaten nicht meldet? Somit müsste man rechtlich auf der sicheren Seite sein oder?

  • Die Vermieterin hat jedoch; der neuen Hauptmieterin; die Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt gegeben und auch ihren Namen an die Klingel geschrieben. Somit kann man ja davon ausgehen dass für sie, die neue nicht im Mitvertrag erwähnte, Person als ihr Vertragspartner gilt, oder? Wäre es eine Lösung ihr ein Einschreiben zu schicken, in dem wir davon ausgehen, dass sie mit dem neuem Hauptmietervertrag einverstanden is und der alte somit lediglich übernommen wird auch wenn sich inhaltlich nichts ändert? Mit der zusätzlichen Klausel, dass sie automatisch zustimmt wenn sie sich innerhalb von 2 monaten nicht meldet? Somit müsste man rechtlich auf der sicheren Seite sein oder?

    Sehr witzig. Stimmt man nicht zu, hat man zugestimmt?
    Maximal würde ich davon ausgehen, das durch das handeln der Vermieterin Sie sich evtl. mit einer Untervermietung einverstanden erklärt hat. Das hebt aber nicht den MV. auf.
    Im Grunde müsstet ihr alle 6 Hauptmieter + Vermieter mal zusammensetzen, und die Sache klären. Also entweder gemeinsam kündigen, oder den MV. ändern usw. usw.
    Du allein kannst da eigentlich wenig ausrichten.

  • Aber denken Sie wirklich die Vermieterin würde damit durchkommen falls es wirklich zu einem Prozess kommen würde? schließlich hat sie sehr deulich gemacht, dass für sie die Hauptmieterin jemand ist, der nicht im alten Vertrag auftaucht? Man kann sich mit ihr leider nicht zusammen setzen weil sie nicht erreichbar ist und sich an keine Abmachungen hält

  • Aber denken Sie wirklich die Vermieterin würde damit durchkommen falls es wirklich zu einem Prozess kommen würde? schließlich hat sie sehr deulich gemacht, dass für sie die Hauptmieterin jemand ist, der nicht im alten Vertrag auftaucht? Man kann sich mit ihr leider nicht zusammen setzen weil sie nicht erreichbar ist und sich an keine Abmachungen hält

    In eine Prozess kommt man erfahrungsgemäß mit dem durch was man beweisen kann. Wenn die Vermieterin einen MV. mit 6 Hauptmietern vorlegen kann, von denen du nun sozusagen der letzte Mohikaner bist, haftest du natürlich nicht komplett, sondern so wie die anderen Hauptmieter auch.
    Ihr könnt euch dann mit euren Ansprüchen evtl. an eure Untermieter halten. Wie gesagt, im Prinzip. Wie die Rechtspraxis dann aussieht ist wohl bei dieser komplizierten Gemengelage noch eine andere Frage, aber da solltest du echt mal einen Fachanwalt bemühen.

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