Bürge im Mietvertrag wechseln

  • Hallo,

    ich werde bald mit einer Freundin in eine 2er-WG ziehen. Sie (A) wohnt dort schon und hatte vorher einen anderen Mitbewohner (B).

    Das Problem: A und B stehen gemeinsam im Mietvertrag, Bs Vater wurde als Bürge eingesetzt. Da B nun nicht mehr in der Wohnung wohnt, möchte sein Vater verständlicherweise nicht mehr für diesen Vertrag bürgen.
    A hat deshalb bereits bei der Wohnungsgesellschaft darum gebeten, den Vertrag so zu ändern, dass nur noch sie Mieterin ist und eine andere Person als Bürge eingesetzt wird. Die Wohnungsgesellschaft hat daraufhin geantwortet, dass sie solche Änderungen nicht vornehmen und dass man den Vertrag entweder so lassen müsse (ihnen ist es egal, ob B tatsächlich dort wohnt oder nicht) oder kündigen und einen neuen Vertrag schließen müsse. Diese beiden Optionen kommen für uns allerdings nicht in Frage - wenn wir den Vertrag so lassen muss Bs Vater weiter bürgen, wenn wir einen neuen Vertrag machen, kann die Miete erhöht werden.

    Meine Fragen sind daher:
    1. Hat B das Recht, aus dem Mietvertrag auszusteigen, ohne dass der ganze Vertrag gekündigt wird?
    2. Wenn nein: Haben A und B das Recht, den Bürgen für ihren Mietvertrag auszuwechseln?
    3. Wenn auch das nicht geht: Gibt es eine Möglichkeit, einen neuen Mietvertrag so zu machen, dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist? Beispielsweise indem man den ersten Vertrag nicht kündigt und dann erst einen neuen Vertrag schließt, sondern indem man einen neuen Vertrag unterschreibt, der gleichzeitig den alten aufkündigt, sodass keine Überraschungen möglich sind.

    Vielen Dank!

  • Zu 1. Nein.
    Zu 2. +3. Du wirst dich mit dem Gedanken anfreunden müssen, dass der Vermieter am längeren Hebel sitzt und die Aufkündigung des Vertrages verlangen kann, um dann einen neuen Vertrag mit den neuen Mietern abzuschließen. Eine dann höhere Miete kannst du nicht verhindern.
    Und der jetzige Vertrag muss natürlich von A und B gemeinsam gekündigt werden.

  • Verträge sind kein Wunschkonzert die man nach Lust und Laune ändern kann.

    Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit, einen neuen Mietvertrag so zu machen, dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist?

    Sicher gibt es die. Nur wird kein Vermieter so dumm sein und das machen.

  • Zitat

    1. Hat B das Recht, aus dem Mietvertrag auszusteigen, ohne dass der ganze Vertrag gekündigt wird?

    Nein, hat er nicht. Verträge können nur von allen Hauptmietern gemeinsam gekündigt werden. Ein Anspruch auf Entlassung eines einzelnen Mieters gibt es nicht.

    Zitat

    2. Wenn nein: Haben A und B das Recht, den Bürgen für ihren Mietvertrag auszuwechseln?

    Ebenfalls nein. Der Vater bürgt für ein Mietverhältnis (das de facto weiterhin besteht) und nicht für einen einzelnen Mieter.

    Zitat

    Wenn auch das nicht geht: Gibt es eine Möglichkeit, einen neuen Mietvertrag so zu machen, dass eine Mieterhöhung ausgeschlossen ist?

    Alles Verhandlungssache. Hier sollte das Gespräch mit dem Vermieter gesucht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ok, ok...
    Mal angenommen, wir (also A und ich) schaffen es jetzt nicht, uns mit B und seinem Vater zu einigen, hat dann Bs Vater irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, seine Bürgschaft (die, so wie ich das verstehe, ja ein zusätzlicher Vertrag zum Mietvertrag ist) einfach eigenmächtig zu kündigen? Ist sowas vorgesehen für Fälle, in denen sich Bürgen und Mieter zerstreiten o.ä.? Wenn ja, was würde das für den Mietvertrag bedeuten?

  • Ok, ok...
    Mal angenommen, wir (also A und ich) schaffen es jetzt nicht, uns mit B und seinem Vater zu einigen, hat dann Bs Vater irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, seine Bürgschaft (die, so wie ich das verstehe, ja ein zusätzlicher Vertrag zum Mietvertrag ist) einfach eigenmächtig zu kündigen? Ist sowas vorgesehen für Fälle, in denen sich Bürgen und Mieter zerstreiten o.ä.? Wenn ja, was würde das für den Mietvertrag bedeuten?


    Die Bürgschaft IST kein Vertrag zum Vertrag. Sie kann bestenfalls drei Monatsnettomieten betragen.

  • Ok, ok...
    Mal angenommen, wir (also A und ich) schaffen es jetzt nicht, uns mit B und seinem Vater zu einigen, hat dann Bs Vater irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, seine Bürgschaft (die, so wie ich das verstehe, ja ein zusätzlicher Vertrag zum Mietvertrag ist) einfach eigenmächtig zu kündigen? Ist sowas vorgesehen für Fälle, in denen sich Bürgen und Mieter zerstreiten o.ä.? Wenn ja, was würde das für den Mietvertrag bedeuten?

    Hallo lewist

    Der Bürge hat m.E. nur zusammen mit seinem Sohn die Möglich die Kündigung des MV rechtlich durchzusetzen.
    Mal nach GbR und Mietvertrag googlen,
    das gibt lese Stoff bis nächsten Monat.

    VG Syker

  • Hallo lewist,

    kommt auf den genauen Text der Buergschaft an. Das OLG Duesseldorf war zumindest mal der Ansicht, dass es ein unkuendbares Dauerschuldverhaeltnis nicht gibt (24 U 264/97). Buergschaften koennen nach diesem Urteil gekuendigt werden, mit einer Frist, die der Kuendigungsfrist des Vermieters + einer gewissen Ueberlegungsfrist enspricht. Allerdings werden Buergschaften neueren Datums so abgefasst, dass sie diesen Punkt nach Moeglichkeit umgehen. Gibt aber nur eine Handvoll Entscheidungen zu dem Thema, von gefestigter Rechtssprechung kann man hier wohl eher nicht sprechen. Kann und wird also jedes Gericht anders beurteilen.

    Abgesehen davon wuerde Euch das nicht viel helfen. Wie der obige Text schon andeutet, kann der Vermieter den Vertrag wohl kuendigen, wenn der Buerge aussteigt.

    cu
    Guenni

  • Das OLG Duesseldorf war zumindest mal der Ansicht, dass es ein unkuendbares Dauerschuldverhaeltnis nicht gibt (24 U 264/97). Buergschaften koennen nach diesem Urteil gekuendigt werden, mit einer Frist, die der Kuendigungsfrist des Vermieters + einer gewissen Ueberlegungsfrist enspricht. Allerdings werden Buergschaften neueren Datums so abgefasst, dass sie diesen Punkt nach Moeglichkeit umgehen.


    Danke für die Recherche!

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