Hausverwalter erstellt Nebenkostenabrechnung nicht (seit 2012)

  • Liebe Forumsgemeinde,
    kurz zu meiner Situation: ich vermietete mehrere Jahre eine Eigentumswohnung an einen Mieter, welcher 5/2013 auszog (seitdem bewohne ich die Wohnung selber). Seit dem Jahr 2012 erledigt die Hausverwaltung ein anderer Eigentümer - leider wurde bisher weder die Nebenkostenabrechnung 2012 noch 2013 (anteilig) erstellt. Auf Nachfrage vertröstet mich der Hausverwalter leider immer nur, aber bisher habe ich immer noch nichts erhalten! Mein alter Mieter drängt nicht ganz unberechtigt auf seine Endabrechnung und ich muss ihn leider immer wieder vertrösten (zum Glück haben wir ein gutes Verhältnis).


    Meine Fragen:
    1. Was für Möglichkeiten habe ich, dass der Verwalter die Nebenkostenabrechnung kurzfristig erstellt? (Die Emails wg. den ausstehenden Abrechnungen an ihn habe ich dokumentiert)
    2. Muss mir der Mieter noch Nebenkosten für die Jahre 2012 nachzahlen (falls es eine Nachzahlung gibt)? Das bisher nicht abgerechnet worden ist, ist wie oben beschrieben nicht meine Schuld. Gilt dann die Jahresfrist?
    3. Habe ich eventuell Ansprüche gegen den Hausverwalter (ein Hausverwaltervertrag gibt es nicht, lediglich die Bestellung zum Hausverwalter lt. WEG Protokoll).
    Vielen Dank.

  • Die Frage 2 ist sehr wohl Mietrecht und eine ganz interessante sogar. Die Antwort darauf würde mich auch interessieren.

    Ist also ein Vermieter "völlig unschuldig" und darf über die Jahresfrist hinaus ggf. Nachforderungen an den Mieter stellen, "nur" weil die Wohnungseigentümergemeinschaft (bzw. der Verwalter) versagt hat?

  • 1. Was für Möglichkeiten habe ich, dass der Verwalter die Nebenkostenabrechnung kurzfristig erstellt? (Die Emails wg. den ausstehenden Abrechnungen an ihn habe ich dokumentiert)

    Das klären Sie in der Wohnungseigentümerversammlung

    Zitat

    2. Muss mir der Mieter noch Nebenkosten für die Jahre 2012 nachzahlen (falls es eine Nachzahlung gibt)? Das bisher nicht abgerechnet worden ist, ist wie oben beschrieben nicht meine Schuld. Gilt dann die Jahresfrist?

    Es bleibt bei Ihrer Schuld. Sie müssen dafür sorgen, das der Hausverwalter seinen Aufgaben Ihnen gegenüber gerecht wird.
    Versäimnisse Ihres Vertragspartners können Sie nicht einfach auf andere abwälzen.

    Zitat

    3. Habe ich eventuell Ansprüche gegen den Hausverwalter (ein Hausverwaltervertrag gibt es nicht, lediglich die Bestellung zum Hausverwalter lt. WEG Protokoll).

    Siehe Punkt 1

  • Kolinum:

    Können Sie Ihre Antwort, insbesondere zur Frage 2 bitte belegen (Gesetzestext und/oder Gerichtsurteil)? Da ein Blick ins Gesetz immer lohnt:

    Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

    Die "Schuld" der verspäteten Geltendmachung liegt hier nicht beim Vermieter, dies kann dieser durch die Emails (siehe oben) belegen.......

    Allerdings lasse ich mich auch gerne eines besseren belehren. Gibt es dazu aktuelle Urteile oder Empfehlungen???

    Einmal editiert, zuletzt von Schulabbrecher (29. April 2014 um 15:39)

  • Aus "Mietrechtlexikon":

    Ausnahme: hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter auch nach Fristablauf noch möglich. Die verspätete Vorlage der Abrechnung durch den Hausverwalter oder ein Abrechnungsunternehmen ist aber vom Vermieter zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB).

  • Mein alter Mieter drängt nicht ganz unberechtigt auf seine Endabrechnung und ich muss ihn leider immer wieder vertrösten (zum Glück haben wir ein gutes Verhältnis).


    NOCH habt Ihr das... Der Mieter hat recht, Deine Probleme haben ihn grundsätzlich nicht zu interessieren.

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