Reparatur Badezimmerfenster in bestimmter Frist?

  • Hallo,

    vorgestern ist das Badezimmerfenster wegen eines Defekts (Fenster aus dem Rahmen gefallen) vom Notdienst des Vermieters so gesichert worden, dass es nicht mehr geöffnet werden kann. Der Mechanismus innen und die Befestigungspunkte sind teilweise verrostet. E ist ein Kunststofffenster mit Doppelglas. Jetzt meine Frage: Muss der Vermieter das Fenster in einer bestimmten Frist reparieren, es ist ja immerhin im Bad?

    Viele Grüße

  • Hallo, zwei Wochen sollten reichen.

    Aber nur, wenn kein komplet neues Fenster eingebaut wird.
    So eine Bestellung kann dauern. Je nachdem, ob es eine Sonderanfertigung ist oder nicht.

  • Aber nur, wenn kein komplet neues Fenster eingebaut wird.
    So eine Bestellung kann dauern. Je nachdem, ob es eine Sonderanfertigung ist oder nicht.


    Richtig (war wohl zu schnell...) :)

  • Gibt es für die beschriebene Situation einen Richtwert für eine evtl. Mietminderung? Kennt ihr Urteile dazu? Der Vermieter (Annington) rührt sich nicht.

  • Ich brauche keine Diener habe google hilft da erst mal nicht weiter. Da geht es immer um undichte Fenster und nicht um nichtöffende Fenster.

  • Zitat

    Ich brauche keine Diener


    Scheinbar doch! Urteile zu Mietminderungen sind immer Einzelfallentscheidungen. Ich z.B. habe diese Entscheidungen nicht gesammelt, deshalb habe ich auf Google verwiesen. Also weiter suchen!

  • @sgrund
    Bitte höre auf, Deine Anfragen nach Richtwerte oder Urteile ständig zu wiederholen. Danke. (Nachtrag: Kann natürlich sein, dass der Forenfehler zugeschlagen hat und Du Deine Postings nicht sehen konntest ... Öfter mal F5 drücken könnte/sollte angeblich helfen.)

    Ich brauche keine Diener habe google hilft da erst mal nicht weiter. Da geht es immer um undichte Fenster und nicht um nichtöffende Fenster.


    Genau das wird dann wohl das Problem sein, nämlich dass Fenster, solange sie dicht sind, meist keinen Grund zum Streit liefern.

    Hier in Deinem Fall hast Du eine Veränderung/Verschlechterung der Mietsache nach Deinem Einzug. Also ist es ein Mangel. Die Standardantwort hier im Forum lautet bei solchen Sachen: Den Vermieter per Einschreiben auf den Mangel aufmerksam machen, dabei reinschreiben, wie lange dem Vermieter der Mangel schon bekannt ist. Auf § 535 BGB hinweisen. Eine Frist setzen .. etc. pp.

    Welche einschränkende Auswirkung ein nicht mehr zu öffnendes Badezimmerfenster auf die Lüftungsmöglichkeiten hat und welcher Anstieg von Schimmelgefahr damit verbunden ist, kannst Du Dir und dem Vermieter ausmalen.

    Wenn ich jetzt mal unterstelle, dass es Dir nicht um Miete sparen, sondern um Reparatur des Fensters geht, so brauchst Du zunächst keine Urteile. Der § 535 BGB sagt deutlich, dass der Vermieter die Mietsache im anfänglichen und gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten hat.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (3. Mai 2014 um 11:20)

  • Gibt es einen Richtwert für eine Mietminderung ? Der Vermieter (Annington) rührt sich nicht.


    Auch wenn Du dreimal fragst...
    Die Erfahrungen hier im Forum zeigen, dass sich die DA erst dann bewegt, wenn sie ein (saftiges) Schreiben von einem (möglichst Fach-)Anwalt bekommt. Dafür müsstest Du Letzterem zuverlässige belegbare Infos und Beweise liefern, möglichst auch Fotos mit eingeblendetem Datum.

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