Liebes Forum,
wir haben von September 13 bis Januar 14 eine Wohnung in einem Untermietverhältnis bewohnt. Da wir höhere Verbrauchswerte als die Hauptmieter hatten, haben wir basierend auf der letzten Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung berechnet. Uns geht es nun darum, dass wir den Rest unserer Kaution zurückbekommen. Obwohl im Untermietvertrag nichts von dem Recht der Einbehaltung der Kaution seitens der Hauptmieter zum Zweck der Betriebskosten festgehalten ist, wollen wir nun schon eine erste Zahlung leisten.
Aus Erfahrung zeigt sich, dass die Einheiten für die Verbrauchswerte jährlich steigen, deshalb wollen wir nun eine Zusatzvereinbarung zu dieser Berechnung hinzufügen, in der wir festhalten, dass die Berechnung anhand der BKA vom Juni 2014 und Juni 2015 nachberechnet wird, falls die Kosten für Wasser und Heizung gestiegen sind.
Wie kann man sowas formulieren? Gibt es da bereits Vorlagen?
Über andere Tipps sind wir natürlich auch dankbar, was man sonst noch beachten sollte.
LG