Danke für die Antworten.
Im Untermietvertrag steht folgendes:
Paragraf 2 - Miete und Nebenkosten, Unterpunkt 5:
Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlung richtet sich ebenfalls nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags.
Paragraf 3 Kaution:
1. Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter eine Kaution gem. Paragraf 551 BGB in Höhe von... mit Beginn des Mietvertrags, zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Untermietverhältnis Der Hauptmieter ist zur Einbehaltung eines Teils der Kaution berechtigt (z.B. bei ausstehenden Mietzahlungen, Kosten für Beseitigung von Schäden am Mietobjekt, welche durch den Untermieter verursacht wurden etc.)
2. Die Kaution wird zwei Monate nach Beendigung des Untermietverhältnisses zur Rückzahlung fällig.
Das sind die für uns zutreffenden Passagen.
Soweit ich eure Antworten gesehen habe, sollten wir gar keine Nebenkostenabrechnung jetzt machen. Denn der Hauptmieter muss ja jetzt auch keine Nachzahlungen leisten. Also sollten wir dann, wenn die BKA des Vermieters kommt, das auseinandernehmen und zahlen, richtig?
Muss man eine extra Vereinbarung aufsetzen, aus der hervorgeht, dass wir die Nebenkostenabrechnungen auch erhalten und dann erst nachzahlen?
LG