Hi und guten Abend,
ich habe eine kurze Frage dazu welche Angaben zur Person (Bürge) in einer Bürgschaftserklärung verpflichtend sind, bzw. welche der Vermieter rechtlich verlangen darf. Im speziellen geht es mir um Ausweisnummer und Beilage einer Ausweiskopie, Bankverbindungsdaten (Kontonr., BLZ), Arbeitgeber, und eleketronische Kommunikation (Telefon, Fax, E-mail).
Falls es keine rechtliche Grundlage für die Forderung dieser Daten gibt, kann man dann einfach auf die Angabe dieser verzichten oder spricht man das besser mit dem Vermieter ab?
Vielen Dank und ein schönes Wochenende